Der Bundesrat hat am 22.3.2024 das Onlinezugangs-Änderungsgesetz (OZGÄndG) gestoppt, ohne selbst den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) anzurufen. Was passiert jetzt?
Hintergrund
Das ambitionierte Ziel, mit dem OZG bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten, konnte nicht oder nicht vollständig erreicht werden: Wegen komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft. Laut Dashboard zur OZG-Umsetzung waren bis August 2023 nur 127 der 575 vorgesehenen OZG-Leistungen bundesweit flächendeckend verfügbar (dashboard.ozg-umsetzung.de). Deshalb hat die Bundesregierung am 24.5.2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um notwendige Anpassungen am OZG vorzunehmen, das OZGÄndG, umgangssprachlich auch als OZG 2.0 bezeichnet. Der Bundestag hat das OZGÄndG am 24.2.2024 mit Regierungsmehrheit beschlossen.
Ziel des Gesetzes ist es, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Es schafft Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die Kommunikation mit der Verwaltung ist die BundID – ein zentrales digitales Bürgerkonto- in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) zur Identifikation. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.
Bundesrat sagt nein zum OZGÄndG
Am 22.3.2024 hat der Bundesrat nun seine Zustimmung zum OZGÄndG verweigert. Der Grund vor allem: Der Bundesrat unterstützt zwar die Bemühungen des Bundes, den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland zu fördern. Der Bundesrat kritisiert, dass der Bund sich mit dem OZGÄndG aus der Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung nahezu vollständig zulasten der Länder und Kommunen zurückzieht (BR-Drs. 93/1/24 v. 11.3.2024).
Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund dagegen aus, dass der Bund den Ländern und Kommunen gesetzliche Vorgaben macht, ohne die daraus entstehenden Folgekosten hinreichend genau zu beziffern. Es besteht die Erwartung einer auskömmlichen finanziellen bundesseitigen Beteiligung. Erstaunlich ist hierbei, dass nicht einmal die vom federführenden Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagene Anrufung des Vermittlungsausschusses die erforderliche Stimmenmehrheit von 35 Stimmen im Bundesrat erreicht hat.
Wie geht’s jetzt weiter?
Das OZGÄndG ist damit zunächst gescheitert. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, haben nun Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür nach Art. 77 GG nicht.
Deshalb muss jetzt zunächst abgewartet werden, wie Bundestag und Bundesregierung reagieren. Alles andere als eine Befassung des Vermittlungsausschusses wäre aber eine faustdicke Überraschung: Denn das wäre das Aus für die Anpassung des OZG und auch ein herber Rückschlag für die Bürokratieabbaupläne der Bundesregierung, bei denen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eine zentrale Rolle spielt.
Wir bleiben dran!
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