(Stand: 21.03./08:30/Update 11:20)
Am Abend des 20.3.2025 sind in auch auf Länderebene mehrere Eilanträge von Landtagsfraktionen erfolglos geblieben, mit denen in letzter Minute die heute anstehende Zustimmungsentscheidung im Bundesrat zu verhindern.
Hintergrund
Am 18.3.2025 hat der Bundestag mit 512 Stimmen und damit mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit das von SPD und Union eingebrachte Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen, mit dem die Schuldenbremse im Grundgesetz gelockert und ein neues Sondervermögen für Infrastruktur gebildet werden soll. Das BVerfG hatte zuvor in mehreren Entscheidungen – ich habe ich Blog berichtet – verschiedene Eilanträge gegen die Beschlussfassung im Bundestag abgelehnt.
Eilanträge gegen die Beschlussfassung im Bundesrat scheitern auf Länderebene
Am 21.3.2025 soll der Bundesrat abschließend zu den Grundgesetz-Änderungen entscheiden; auch hier ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit – also mindestens 46 Stimmen – erforderlich, die nach den politischen Vorgesprächen in den Länderregierungen gesichert scheint.
Am 20.3.2025 sind in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen Eilanträge vor den Verfassungsgerichtshöfen der Länder gescheitert, mit denen (FDP-) Fraktionen der jeweiligen Länderparlamente die Zustimmung im Bundesrat „in letzter Minute“ verbieten lassen wollten.
Alle Verfassungsgerichtshöfe haben die Anträge als unzulässig abgelehnt, der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg (1 GR 17/25) mit der Begründung, der Erlass einer einstweiligen Anordnung sei jedenfalls deshalb nicht geboten, weil die für ihren Erlass sprechenden Gründe nicht überwögen. Die anderen Gerichtshöfe haben schon die Antragsbefugnis verneint: Die Antragsteller seien als Fraktion in dem in der Hauptsache geführten Organstreitverfahren nicht antragsbefugt. Sie hätten nicht hinreichend aufgezeigt, dass der Landtag in einem von ihr in Prozessstandschaft wahrgenommenen Recht verletzt sein könnte, eigene Rechte stünden in einer Fraktion in diesem Zusammenhang nicht zu. Eine mögliche Verletzung von Vorschrift der Landesverfassung für die Kreditaufnahme durch die Zustimmungsentscheidung des Bundesrates sei nicht dargelegt worden (VerfGH NRW v. 20.3.2025 – VerfgH 21/25; Hess.StGH v.20.3.2025 – PSt. 2995; StGH Bremen v. 20.3.2025 – St 1/25).
Auch die Fraktion der AfD im Bundestag hatte zuletzt noch einen Eilantrag beim BVerfG gegen die Entscheidung des Bundesrates angekündigt. Eine Entscheidung dazu liegt bislang (21.3.2025- 8.30 Uhr) nicht vor.
Damit ist der Weg für die Zustimmungsentscheidung im Bundesrat frei. Die finanzpolitischen Folgen einer Zustimmung – kommt sie denn zustande – sind weitreichend.
Update 21.03.2025 – 11:20
Der Bundesrat hat eben dem Schuldenpaket mit 53 Stimmen zugestimmt, es gab aber auch etliche Enthaltungen
Weitere Informationen:
- Bundesrat – 21.03.2025 | 1052. Sitzung des Bundesrates
- Bundesrat – BundesratKOMPAKT – 1052. Sitzung
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zustimmung der Landesregierung zur Änderung der Schuldenbremse im Bundesrat hat keinen Erfolg (1 GR 17/25) – Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg
- VerfGH NRW: Erfolgloser Eilantrag im Zusammenhang mit der Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz
- Antrag der FDP-Fraktion unzulässig | Staatsgerichtshof des Landes Hessen
- Staatsgerichtshof Bremen GH250320St 1_25.pdf
- Deutscher Bundestag – Mehrheit für Reform der Schuldenbremse: 512 Abgeordnete stimmen mit Ja
Ein Beitrag von:
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- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
- Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
- Honorarprofessor an der Universität Würzburg
Warum blogge ich hier?
Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
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