Bundesrat berät über Abschaffung des Soli – wer setzt sich durch?

Ab 2021 soll für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag wegfallen: Bereits Ende August hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Aber: sog. „Besserverdiener“, die schon heute den weit überwiegenden Teil des Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer finanzieren, sollen den Soli auch in Zukunft in unveränderter Höhe weiter zahlen. Heute, am 11.10.2019, wird der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet.

Hintergrund

Ich hatte wiederholt berichtet: Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung befreit rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen vom Soli. Hierfür soll die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben werden. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro ist dadurch zukünftig gar kein Soli mehr fällig.

Auf die Freigrenze (kein Freibetrag!) soll die sog. „Milderungszone“ folgen: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, soll der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben werden. Die Milderungszone gilt dann bis zu einer versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon würden rund 6,5 Prozent der Steuerzahler profitieren. Lediglich die verbleibenden 3,5 Prozent sollen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz von 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer zahlen.

Worüber entscheidet der Bundesrat?

Der Bundesrat, der zum Gesetzentwurf Stellung nimmt (Art.76 Abs. 2 GG), beschließt am 11.10.2019 über die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse:

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben. Beide Ausschüsse schließen sich also dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition an.

Der federführende Finanzausschuss will demgegenüber die Bundesregierung auffordern, den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 vollständig abzuschaffen und den gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verbleibenden Teil des Solidaritätszuschlags stattdessen wirkungsgleich in das bestehende Steuersystem, insbesondere in den Einkommensteuertarif, zu integrieren. Der Bundesrat sieht zudem eine Entlastung von Steuerpflichtigen mit geringen Einkommen, die die Rückführung des Solidaritätszuschlags nicht erreicht, als notwendig an.

Zur Begründung heißt es:

„Vor dem Hintergrund der im nächsten Jahrzehnt erheblichen Finanzierungsbedarfe in den Bereichen Klimaschutz, gleichwertige Lebensverhältnisse, Bildung, Verkehrsinfrastruktur u. v. a. m. kann verantwortungsvolle Finanzpolitik von Bund und Ländern am besten durch eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine gleichzeitige aufkommensneutrale Anpassung der Steuertarife erfolgen. Auf diese Weise würden die erwähnten Finanzierungsbedarfe von Bund und Ländern auch steuersystematisch sinnvoll und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar abgebildet.“

Bewertung und Ausblick

Dass die beteiligten Ausschüsse im Bundesrat diametrale Ansichten zur anstehenden BR-Stellungnahme vertreten, ist sichtbarer Beweis, welch tiefer Riss selbst im Lager der Länder bei der Bewertung der Soli-Zukunft geht. Aus Sicht des Steuerbürgers erfreulich ist, dass der federführende Finanzausschuss erkannt hat, dass der Solidaritätszuschlag nicht fortan eine „vorübergehende“ Ergänzungsabgabe bleiben darf, dessen Aufkommen allein dem Bund zusteht, sondern ein dauerhafter Finanzierungsbedarf des Bundes – sollte er bestehen –  durch Anpassung der Steuertarife bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zu decken ist. Die Erkenntnis, dass eine Ergänzungsabgabe nur einen „temporären“ Finanzbedarf abdecken darf, hatte schon der BFH geäußert (BFH v. 21.7.2011- II R 52/10, Rz.25). Diese Wahrheit mag zwar manchen nicht schmecken, weil sie nicht zu den eigenen Wahlkampfversprechen passt, ist aber politisch ehrlicher als eine Prolongierung einer rechtlich fragwürdigen Soli-Regelung.

Deshalb darf mit Spannung abgewartet werden, wer sich im Bundesrat durchsetzt und welche Stellungnahme dieser abgibt. Danach steht das Thema wieder auf der Agenda des Bundestages.

Quellen:

Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:

Meier, Solidaritätszuschlag, infoCenter QAAAA-57086
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