Am 27.11.2024 hat das Minderheitskabinett den Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen, das jetzt zunächst das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Ob, mit welchen Änderungen und zu welchem Zeitpunkt das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird, ist derzeit aber nicht absehbar.
Hintergrund
Für den umfassenden Transformationsprozess in der Wirtschaft benötigt Deutschland Investitionen in enormem Umfang. Neun von zehn in Deutschland investierten Euro stammen aktuell aus dem Privatsektor. Deshalb ist es wichtig, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts weiter zu stärken. Die amtierende Bundesregierung will deshalb die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts als bedeutender Teil eines starken Finanzplatzes Europa weiter stärken. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat die Bundesregierung mit verschiedenen steuerrechtlichen, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital bereits erleichtert. Hierfür ist im Dezember 2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG v. 14.12.2023, BGBl 2023 I 2023 Nr.3 54) beschlossen worden. Ich habe dazu im Blog berichtet.
Eckpunkte des Kabinettsbeschlusses für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
Der Gesetzentwurf, mit dem das Kabinett die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland stärken und die Finanzierungsoptionen für junge Unternehmen verbessern will, sieht zur Förderung von Investitionen insbesondere einfachere steuerrechtliche Rahmenbedingungen vor. Ferner sollen Unternehmen leichter Zugang zum Kapitalmarkt erhalten und Kapitalmittel stärker als bisher in Infrastruktur und erneuerbare Energien investiert werden. Eckpunkte des Regierungsentwurfs sind:
- Investitionen in Venture-Capital-Fonds sollen erleichtert werden. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sollen leichter veräußert und die Einnahmen einfacher reinvestiert werden können.
- Der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor soll gelockert werden; das soll künftig auch für kleinere Geldhäuser, Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften gelten.
- Zur Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich sollen zahlreiche Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten gestrichen werden.
Wie geht’s weiter?
Das Maßnahmenpaket des vom aktuellen Kabinett beschlossenen Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes soll an das Erste Zukunftsfinanzierungsgesetz anknüpfen und die Wirtschaft jährlich um etwa 45 Mio. Euro entlasten. Ob es dazu allerdings in Bundestag und Bundesrat noch kommt, ist nach dem Bruch der Regierungskoalition am 6.11.2024 und der damit verlorenen Abstimmungsmehrheit im Bundestag überaus unwahrscheinlich. In der anstehenden Sitzungswoche steht im Bundestag am 4.1.2024 lediglich eine Befragung der Bundesregierung auf der Tagesordnung, jedoch keine Gesetzgebungsvorhaben. Das wird sich jedenfalls bis zur geplanten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (Art. 68 Abs. 1 GG) kaum ändern.
Ob das Zweite ZuFeG danach noch Gegenstand der „Aufräumarbeiten“ bis zur geplanten Bundestagswahl am 23.2.2025 sein wird, muss abgewartet werden; andernfalls wird das Gesetz ein Opfer der Diskontinuität, muss also in einem neu gewählten Bundestag neu in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Wir bleiben dran….
Weitere Informationen
- Kabinettsbeschluss Zweites ZuFinG v. 27.11.2024
- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II)