Bundeskabinett beschließt Anhebung des Wohngeldes ab 1.1.2025

Die Bundesregierung hat am 14.8.2024 im schriftlichen Umlaufverfahren die Anhebung des Wohngeldes per 1.1.2025 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Wie profitieren Wohngeldempfänger?

Hintergrund

Das Wohngeld hilft sehr vielen Haushalten mit geringem Einkommen bei der Finanzierung der Wohnungskosten, etwa Alleinerziehenden, Rentnern/innen oder Studierenden, etwa 1,9 Mio. Haushalte in Deutschland profitieren davon. Das Wohngeld ist einkommensabhängig, wieviel Einkommen man haben darf, um einen Wohngeldanspruch zu haben, regelt schätzungsweise der Wohngeldrechner des Bundes.

Inhalt der Wohngeldanhebung

Mit dem Wohngeldstärkungsgesetz ist seit 1.1.2020 eine alle zwei Jahre stattfindende Fortschreibung des Wohngeldes in das Wohngeldgesetz (WoGG) aufgenommen worden. Mit dieser Regelung wird die fortlaufende Anpassung der Wohngeldleistungen an die allge- meine Entwicklung der Mieten und Verbraucherpreise sichergestellt. Die Fortschreibung des Wohngeldes ist in § 43 WoGG geregelt. Nach § 43 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Nr. 4 WoGG erfolgt die Fortschreibung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Nach § 43 Abs. 1 WoGG sind zum 1.1.2025 die Höchstbeträge für Miete und Belastung (Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG) und die Parameterwerte der Wohngeldformel nach § 19 WoGG fortzuschreiben, was jetzt mit der vom zuständigen Bauministerium (BMWSB) vorgelegten Verordnung erfolgt.

Per 1.1.2025 wird nach dem Beschluss der Bundesregierung v. 13.8.2024 – vorbehaltlich der ausstehenden Bundesratszustimmung – das Wohngeld wieder an die allgemeinen Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Da das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst wird, steigt das Wohngeld dann um durchschnittlich 15 Prozent, das sind etwa 30 Euro mehr Wohngeld pro Monat.

In seiner Entschließung vom 5.7.2024 fordert der Bundesrat (BR-Drs. 274/24 (B)) zwar, dass der Bund schrittweise mit der alle zwei Jahre im Wohngeldgesetz vorgesehenen Fortschreibung des Wohngeldes einen höheren Anteil am Wohngeld übernimmt. Nachdem der Bundesrat aber in seiner Entschließung selbst die Wohngeldanhebung geforderte hat, ist kaum vorstellbar, dass der Bundesrat seine Zustimmung im Herbst 2024 an der Finanzierungsfrage scheitern lässt.

Was müssen Wohngeldempfänger beachten?

Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1.1.2025 automatisch. Ein (neuer) Antrag muss also nicht gestellt werden.

Allerdings müssen Wohngeldempfänger in der Regel nach einem Jahr Bezugsdauer nachweisen, dass sie auch weiterhin Anspruch auf Wohngeld haben. Denn Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollte deshalb vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum kann auf 24 Monate verlängert werden, wenn zu erwarten ist, dass es keine wesentlichen Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen gibt.

Für Bezugsberechtigte, die erstmals Wohngeld beantragen, gilt: Die Bewilligung des Wohngeldes beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Nur in seltenen Fällen kann das Wohngeld auch rückwirkend beantragt werden, etwa wenn ein Antrag auf Bürgergeld oder BAföG kürzlich abgelehnt wurde, und nur aus diesem Grund bislang kein Antrag auf Wohngeld gestellt worden ist.

Weitere Informationen:

 

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