Bürokratieabbau? EU-Kommission will Schwellenwerte für Größenklassen von Kapitalgesellschaften nach zehn Jahren endlich wieder anheben

Die Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Schon wieder ist es zehn Jahre her, dass die Schwellenwerte nach oben angepasst wurden. Wie schnell doch immer die Zeit vergeht. Erfreulich daher, dass die EU-Kommission das Thema nun angehen will. Um sich künftig die Arbeit zu erleichtern, sollte sie jedoch noch einen Schritt weiter gehen.

Was es mit den Größenklassen auf sich hat

Für Kapitalgesellschaften gibt es verschiedene Größenklassen, die in § 267 und § 267a HGB geregelt sind. Die Einordnung der Gesellschaften entscheidet beispielsweise darüber, welche Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses gelten, ob ein Lagebericht erstellt werden und ein Wirtschaftsprüfer den Abschluss prüfen muss.

Es ist erfreulich, wenn ein Unternehmen wächst. Doch dies bringt dann in einigen Fällen mehr Pflichten und damit höhere Kosten mit sich. Und durch die derzeit hohe Inflationsrate bedeuten mehr Umsatzerlöse nicht automatisch einen höheren Gewinn, denn eine der drei Kriterien für die Bestimmung der Größenklasse sind die Umsatzerlöse.

Was die EU-Kommission vorschlägt

Die EU-Kommission schlägt die Anhebung der Schwellenwerte vor, die bereits ab dem 1. Januar 2024 gelten soll. Eine schnelle Umsetzung ist aus Unternehmenssicht erfreulich, insbesondere wenn ansonsten ein Wechsel in eine größere Größenklasse ansteht. Vor allem bei Erfüllung der Kriterien für die Kategorie „groß“ bringt dies für Unternehmen neue Pflichten mit sich.

Für die vier Größenklassen (Kleinst-Unternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) sollen die Werte um 20-25 % angehoben werden. Die Anhebung bezieht sich jedoch nur auf die beiden Kategorien Umsatzerlöse und Bilanzsumme. Bei den Schwellenwerten Anzahl der Arbeitnehmer ist keine Anpassung geplant.

Eine kurze Einordnung

Es ist erfreulich, dass die Anhebung der Schwellenwerte der Umsatzerlöse und Bilanzsumme in einem größeren Ausmaß geplant ist. Denn dadurch dürfte es Unternehmen geben, die aufgrund des Wachstums nicht in eine andere Größenklasse eingestuft werden. Denn dies bedeutet in der Regel für Unternehmen höhere Kosten, da beispielsweise künftig auch ein Lagebericht erstellt werden muss bei der Einordnung als große Kapitalgesellschaft.

Um jedoch zu vermeiden, dass die Anpassung dann wieder zehn Jahre braucht, folgender Vorschlag: Die Festlegung, dass die Schwellenwerte beispielsweise alle fünf Jahre automatisch um einen bestimmten Prozentsatz angepasst werden muss, würde den Unternehmen die Planungen erleichtern. Ansonsten steht immer die Frage im Raum, wann sich die EU-Kommission wieder dem Thema annehmen wird.

Denn man sollte nicht vergessen: Mehr Vorschriften und höhere Kosten können auch dazu führen, dass Unternehmen weniger wachsen wollen. Sicherlich mag es auch andere Hindernisse wie beispielsweise den Fachkräftemangel geben. Doch sollte der Gesetzgeber den Unternehmen nicht noch weitere Steine in den Weg legen. Denn schließlich schaffen die Unternehmen nicht nur Arbeitsplätze, sondern erbringen auch wichtige Leistungen und liefern wichtige Produkte.

Weitere Informationen:

DRSC: Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften

 

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