Der Bundestag hat am 24.10.2019 den Entwurf der Bundesregierung für ein „Drittes Bürokratieentlastungsgesetz“ (BT-Drucks. 19/13959, 19/14076) in 2./3. Lesung angenommen. Jetzt muss abschließend noch der Bundesrat zustimmen. Auch wenn das BEG III kommt: Bürokratieabbau muss weitergehen.
Hintergrund
Ich hatte bereits berichtet: Ziel des Entwurfes für ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltungen, wo möglich, weiter zu verringern. Allein die Wirtschaft soll jährlich um 1,168 Mrd. Euro an Bürokratiekosten entlastet werden.
Was ändert sich?
Das BEG III sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
- Es wird eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Ein elektronisches Meldeverfahren soll die Einreichung des Krankenscheins ersetzen. Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.
- Es gibt Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen. Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Diese sollen künftig fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden dürfen, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
- Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 € auf 22.000 € Vorjahresumsatz,
- zeitlich befristete Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer,
- Anhebung der lohnsteuerlichen Pauschalierungsgrenze von 62 € auf 100 € für Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung,
- Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags von 500 € auf 600 € für betriebliche Gesundheitsförderung,
- Anhebung der Arbeitslohngrenzen zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung,
- Pauschalierung der Lohnsteuer für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer,
- Erhöhung der Grenzbeträge für Hilfeleistung durch Lohnsteuervereine,
- Wegfall der Anmeldepflicht zur Unfallversicherung für Unternehmer, die eine Gewerbeanzeige erstattet haben,
- Einführung der Textform anstelle der Schriftform für die Mitteilung einer Entscheidung des Arbeitgebers über einen Teilzeitwunsch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz,
- Bürokratieabbau für Bescheinigungs- und Informationspflichten des Anbieters von Altersvorsorgeverträgen gegenüber dem Steuerpflichtigen,
- Erteilung von Auskünften über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse; Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht.
Wie geht´s weiter?
Nach dem Beschluss im Bundestag muss jetzt der Bundesrat noch zustimmen, der sich voraussichtlich im November mit dem BEG III befassen wird. Jede Form von Bürokratieabbau ist nachhaltig zu begrüßen, das gilt auch für das BEG III. Allerdings kann das BEG III nicht das „Ende der Fahnenstange“ sein. Erst vor kurzem hat etwa der Normenkontrollrat beklagt, dass überflüssige Gesetze mit überbordender Bürokratie noch ein bislang ungenutztes hohes Entlastungspotential beinhalten.
Deswegen hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) im Bundestag am 24.10.2019 völlig zu Recht in einer Entschließung (BT-Drucks. 19/14421 neu) bereits ein neues BEG IV gefordert noch bevor das BEG III überhaupt verkündet ist. In der Entschließung heißt es:
“Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe. Daher wollen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in dieser Wahlperiode mögliche Inhalte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz ausloten. Die Bundesregierung soll hierzu entsprechende Konsultationen zwischen den Ressorts einleiten. Ein Schwerpunkt soll sein, die Bürokratie- und Regulierungslasten für Gründer in der Start- und Wachstumsphase auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Genehmigungsverfahren für private Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen.“
Unbedingt zu begrüßen!
Weitere Informationen:
- BT-Drs. 19/13959 und 19/14076
- BT-Drs. 19/14421 neu (Entschließungsantrag)
Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge hier im NWB Experten-Blog:
- Bürokratieentlastung: Bundestag berät BEG III
- Update Bürokratieabbau – Bundesregierung einigt sich auf Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III)
- Update Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) – Bundesregierung legt Referentenentwurf vor
- Update Bürokratieabbau: Kommt jetzt endlich das Bürokratieentlastungsgesetz III?
- Bürokratieabbau: BMWi legt Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz III vor
An dieser Stelle ein großes Lob für diesen tollen Blog. War sehr interessant zu lesen.