Das BMJ geht beim Bürokratieabbau den nächsten Schritt: Nach dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat das BMJ jetzt den Referentenentwurf für eine Verordnung zum weiteren Bürokratieabbau vorgelegt.
Hintergrund
Der Abbau überflüssiger Bürokratie ist als Daueraufgabe Teil des staatlichen Handelns, egal auf welcher Ebene. Die am 30.8.2023 vorgelegten Eckpunkte des BMJ für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden von der Bundesregierung am 25.10.2023 auf den Weg gebracht und als Regierungsentwurf am 13.3.2024 vom Kabinett beschlossen. Nach der Stellungnahme des Bundesrates im sog. ersten Durchgang (BR-Drs. 124/24 (B) vom 26.4.2024) hat das Bundeskabinett den BEG-IV-Gesetzentwurf am 8.5.2024 im Kabinett beschlossen und im Bundestag am 17.5.2024 in erster Lesung eingebracht (BT-Drs. 20/11306).
Worum geht es beim jetzigen Verordnungsentwurf?
Der jetzt vom BMJ vorgelegte Verordnungsentwurf (BEV-E) flankiert das anstehende BEG IV und regelt die Bereiche, die durch Rechtsverordnung zu regeln sind. Der Verordnungsentwurf umfasst insgesamt 25 Vorschläge, deren jährliches Entlastungsvolumen für die Wirtschaft rund 22,6 Millionen Euro beträgt. Die Einzelmaßnahmen betreffen hauptsächlich den Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung sowie weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.
Der größte Anteil mit rund 14,1 Mio. Euro pro Jahr entfällt auf die Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung (v. 2.8.2013, BGBl 2013 I S. 2865 mit Änderungen). Eine Entlastung von rund 6 Mio. Euro pro Jahr für die Wirtschaft trägt die Umsetzung eines Vorschlages aus der Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023 bei: Mit der Änderung im Lebensmittelrecht soll die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht werden.
Was ist davon zu halten?
Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ für die 20. Legislaturperiode hatten die Regierungsparteien vereinbart, ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. Dieses wird durch den vorliegenden Entwurf für eine Bürokratieentlastungsverordnung (BEV-E) flankiert. Der Entwurf bringt weitere Entlastungen von rund 22 Millionen Euro. Dieser Plan ist zu begrüßen, sicher aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. Auch in anderen Gesetzen sind weitere regulative Änderungen zu erwarten, die die Überschrift „Bürokratieabbau“ tragen, etwa auch im jetzt vorliegenden Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 für den Bereich des Steuerrechts. Das ist gut so, weil aus Sicht der Wirtschaft jede legislative Bürokratieabbaumaßnahme zu begrüßen ist, die mehr Luft zum Atmen schafft.
Wie geht’s weiter?
Der Referentenentwurf, den das BMJ auf seinen Internetseiten mit einer Synopse veröffentlicht hat, wurde am 24.5.2024 den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Interessenvertretungen und Verbänden zur Stellungnahme bis 21.6.2024 zugeleitet. Neu ist hierbei, dass die Beteiligung erstmalig im Rahmen eines Pilotprojekts über ein Online-Tool durchgeführt wird (https://www.survey-xact.de/LinkCollector?key=3GPDVVJ3LP9K), die Digitalisierung hält also erstmals auch Einzug in den Rechtssetzungsprozess auf Bundesebene.
Weitere Informationen:
Referentenentwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BMJ) – NWB Livefeed