Diesen Mittwoch war es soweit – das Bundeskabinett beschloss den Gesetzesentwurf zur sog. Brückenteilzeit: Die Einführung – neben dem bereits bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit – eines allgemeinen gesetzlichen Anspruches auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit mit Rückkehrrecht auf den vorherigen Stundenumfang.
Auf den letzten Metern waren nochmals Kompromisse des Arbeitsministers erforderlich – der im April vorlegte Referentenentwurf wurde nochmals modifiziert. Kritiker führen an, dass dadurch der Gesetzesentwurf deutlich entschärft wurde.
Was ist unverändert?
- In Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmer/innen, kann verlangt werden – wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat – dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder bereits Teilzeit) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von einem Jahr bis zu 5 Jahren verringert wird.
- Zumutbarkeitsgrenze für kleinere Arbeitgeber
- Der Anspruch ist nicht auf bestimmte Gründe (Betreuung Kinder, Pflege Angehörige) beschränkt.
Kompromisse bei der Beweislastverteilung – wann liegt ein freier Arbeitsplatz vor?
Der ursprüngliche Referentenentwurf sah eine Beweislasterleichterung für die Arbeitnehmer/innen vor: Der Arbeitgeber sollte neben den entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründen auch die Beweislast für das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes sowie für die geringere Eignung der oder des Teilzeitbeschäftigten tragen.
Der Gesetzesentwurf wurde durch eine Klarstellung, wann von einem freien Arbeitsplatz auszugehen ist, ergänzt: „Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen“ – damit sei ausgeschlossen, dass es für eine Aufstockung der Arbeitszeit ausreichend ist, dass ein allgemein erhöhter Arbeitsanfall im Unternehmen bestehe.
Fazit:
Auf dem Weg zur sog. Brückenteilzeit waren – wie im richtigen Leben – viele Kompromisse erforderlich. Es bleibt zu hoffen, wie der Arbeitsminister formuliert, dass die neue Brückenteilzeit Brücken von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt bauen werde.