BMF präsentiert 10 Aktionsschritte anlässlich der „Panama Papers“

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine gute Idee. Wie vermarkten Sie die? Vermutlich besser als das BMF. Dort lautet die Devise offenbar, neun sinnfreie Vorschläge zu ergänzen und einen 10-Punkte-Plan vorzustellen.

Ich bin immer um gemäßigte Kommentierung bemüht. Bei diesem Papier wird es leider nicht gelingen. Schon der erste Satz lässt Haare zu Berge stehen und Fußnägel kräuseln: Panama muss kooperieren. Aha. Und wenn nicht? Dann … äh … ja dann … äh … dann geht der 10-Punkte-Plan nicht mehr auf. Ich würde gern mal wissen, was das BMF im umgekehrten Fall auf so eine Aussage entgegnen würde.

Man merkt schnell, dass das Papier unmöglich von einem (guten) Juristen verfasst sein kann. Da war wohl ein „Medienprofi“ am Werk. Ein deutlicher Hinweis: Der Großteil des Textes huldigt den gewaltigen Fortschritten bei der fairen internationalen Besteuerung, die das BMF in den letzten drei Jahren erreicht hat. Nur welche Fortschritte gemeint sind, wird dem Leser nicht sofort klar. Vielleicht die Einführung des EU-Transparenzregisters in Deutschland? Guter Witz. Oder der Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Panama? Naja, übertreiben wir es nicht. Womöglich rechnet man sich auch die aktuelle Teilnahme Panamas am steuerlichen Informationsaustausch an.

Immerhin Vorschlag Nr. 9 überzeugt im Ansatz – längere Verjährungsfristen bei Auslandsdeals. Über Details wird man sich wohl noch austauschen müssen. Die Existenz von absoluten Verjährungsfristen ist ja auch kein Aprilscherz. Aber das geht schon mal in die richtige Richtung.

In einem Zeitungsartikel wurde Schäuble gelobt für sein „besonnenes Vorgehen“ bei diesem Aktionsplan. Schaut man sich den Gehalt der anderen neun Punkte an, gewinnt man eher den Eindruck, die Entscheidungsträger wurden etwas zu sehr besonnt. Mein Lieblingsvorschlag ist Punkt Nr. 7: Offenlegungspflichten bei steuerlichen Gestaltungen „im Graubereich“. Was soll das werden? Eine Fortbildungsveranstaltung für Finanzbeamte? Schaut mal an, was man alles so machen kann?

So richtig ernst nehmen kann man das BMF in Steuerfragen wohl ohnehin nicht mehr. Solange die Durchsetzung von Steuergesetzen und Steuerforderungen Ländersache ist, kann das BMF viele Aktionspläne formulieren. Eindrucksvoll untermalt das aktuell das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen. Plötzlich kommt dort das Thema „Steuer-CD“ nochmal auf die Agenda. Kollege Franke-Roericht hatte hier zuletzt ausführlich berichtet. Der neueste Clou ist nun die „Zweitverwertung“ der Daten – man verteilt die Datensätze ausländischer Verdächtiger an die übrigen Finanzministerien in der EU. Und die bedanken sich auch artig.

Da fällt einem nicht mehr viel ein. Außer vielleicht ein paar Namensvorschläge für die nächsten Enthüllungen. Wie wäre es z. B. mit Gibraltar-Geschichten, Liechtenstein Letters oder Seychellen-Schriften?

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