Und erneut war so einiges los in der aktuellen Steuerrechtsprechung. Kollege Iser hat bereits auf einige interessante Verfahren hingewiesen. Hier kommen noch ein paar mehr.
BdSt unterstützt neues Verfahren zur Rückabwicklung der USt bei Bauträgern
Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein neues (welches war das alte?) Musterverfahren in Sachen Umsatzsteuerumkehr bei Bauleistungen. Über die aus meiner Sicht ungemein nervige Neuregelung durch den Gesetzgeber hatten wir im Blog schon ausführlich berichtet. Bis zu einer BFH-Entscheidung dürfte indes noch durchaus ein Jahr vergehen.
Geteiltes Leid Arbeitszimmer ist halbes Arbeitszimmer
Wer hätte das gedacht: teilen sich Eheleute ein häusliches Arbeitszimmer, so steht jedem der hälftige Höchstbetrag aus 1.250 € zu. So entschied aktuell das Finanzgericht in Münster. Die Marschrichtung hatte der BFH schon vor Jahren zutreffend vorgegeben, sodass man sich eigentlich über die Klage nur wundern kann. Tatsächlich ist zur Rechtsfrage allerdings sogar schon ein BFH-Verfahren anhängig. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte es den Klägern anheimgestellt, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 die Rechtsprechung vom BFH dahingehend noch einmal prüfen zu lassen. Die Erfolgsaussichten dürften sich allerdings in Grenzen halten.
Zwecks kleinen Ausblicks kann noch festgehalten werden, dass demnächst eine ganze Reihe von BFH-Entscheidungen zum häuslichen Arbeitszimmer ansteht. Aufgrund der inzwischen entschiedenen Vorlage an den Großen Senat haben sich die Verfahren etwas gestaut. Mindestens zehn Verfahren sind derzeit noch anhängig. Und dabei ist noch nicht einmal die (naheliegende) Frage inbegriffen, ob der Höchstbetrag von 1.250 € heutzutage noch ausreichend ist. Kollege Iser hatte das hier kürzlich moniert.
Termin für zweites Folgeurteil zu Larentia+Minerva
Und apropos Ausblick: das zweite Folgeurteil zur EuGH-Entscheidung Larentia+Minerva in Sachen Umsatzsteuer bei Holding und Organschaft steht an. Der BFH verhandelt den niedersächsischen Fall am 1. Juni 2016. Interessant wird vor allem, ob und wie sich der XI. Senat in Sachen Organschaft positioniert. Denn im Moment gibt es augenscheinlich unterschiedliche Auffassungen zwischen den beiden Umsatzsteuersenaten in München.
Weitere Infos:
- BdSt, Pressemitteilung (Umsatzsteuerumkehr bei Bauleistungen)
- Hammerl, Finanzämter stoppen Abwicklung der Bauträgerfälle
- FG Münster, Az. 11 K 2425/13 E,G
- Iser, Höchstbetrag Arbeitszimmer bei dem Immobilienmarkt ok?
- Trinks, Organschaft: Misstöne zwischen V. und XI. Senat?