Der Tätigkeitsbericht der BaFin ist da
Die BaFin hat ihren Tätigkeitsbericht des letzten Jahres veröffentlicht. Was hat sich getan bei der Bilanzkontrolle, wo gibt es noch Nachbesserungsbedarf? Eine kurze Einschätzung gibt es hier im Beitrag.
Beginnen wir mit etwas Lob
Der Personalaufbau der Bilanzkontrolle bei der BaFin scheint weiterzugehen. Wie viele Personen inzwischen dafür bei der BaFin zuständig sind? Keine Ahnung. Denn konkrete Zahlen gibt die BaFin nicht bekannt. Der Ressourcenaufbau zeigt sich aber bereits an den durchgeführten Stichprobenprüfungen im letzten Jahr.
Erfreulich ist auch, dass die BaFin über erhaltene Hinweise berichtet. Es sind knapp 40 eingegangen, die überprüft wurden. Diese Überprüfung mündete in vier Anlassprüfungen. Laufen diese noch oder wurden sie bereits abgeschlossen? Dazu werden leider keine genauen Angaben gemacht. Wie war dies im Vorjahr? Auch dazu gibt es keine Angaben. Vielleicht wurde das neue Hinweisgebersystem noch nicht so genutzt wie im letzten Jahr. Erfreulich ist jedenfalls, dass die BaFin in dem Tätigkeitsbericht 2023 dazu konkrete Zahlen angibt. Interessant wäre auch zu wissen, ob die erhaltenen Hinweise am Ende zu Fehlerfeststellungen führen. Die BaFin darf zwar keine Namen nennen. Dennoch wäre interessant zu wissen, ob diese am Ende auch zu Feststellungen geführt haben. Wieso? Dann könnte die BaFin beweisen, dass sie aus ihren „Wirecard-Fehlern“ gelernt hat und eingegangene Hinweise nicht nur ernst genommen wurden, sondern auch für die Feststellung von Fehlern wichtig waren.
Der Vergleich der Anzahl der Bilanzprüfungen mit dem Vorjahr gefällt mir gut. Ebenso wie die Angabe über das Ergebnis: Mit oder ohne Fehlerfeststellung. Was genau unter der Kategorie „Einstellung“ zu verstehen ist, ist mir nicht klar. Aus welchen Gründen wurden die Prüfungen eingestellt? Eine genauere Angabe dazu würde ich mir im Bericht im nächsten Jahr wünschen.
Eine Wunschliste an die BaFin
Vor der Reform nach dem Wirecard-Skandal war die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) für die Bilanzkontrolle zuständig. Worauf ich hinaus will? Die Berichte der DPR waren sehr detailliert. Es wäre wünschenswert, dass die BaFin sich diese einmal anschaut und die Angaben in ihrem Tätigkeitsbericht diesbezüglich erweitert. So könnten beispielsweise die folgenden Informationen nicht nur Zahlen-Nerds wie mich, sondern vor allem auch für Unternehmen interessant sein, die der Bilanzkontrolle unterliegen:
- Zu welchen Themen gab es die meisten Fehlerfeststellungen? Was wurde
- Zu welchen Themen gab es Hinweise an die Unternehmen, aber keine Fehlerfeststellungen
- Wie lange dauerte eine Prüfung im Durchschnitt?
Das sind nur ein paar Beispiele aus dem sehr detaillierten Bericht der DPR, der im Gegensatz zu den Informationen der BaFin nicht nur eine Seite, sondern etwa 40 Seiten umfasst.
Weitere Informationen
- Jahresberichte der BaFin (bafin.de)
- Forum Bilanzkontrolle und Corporate Reporting (bafin.de)
- Bilanzkontrolle im einstufigen System– ein erstes Fazit der Arbeit der Bafin nach dem Wirecard-Skandal (www.nwb-experten-blog.de)
Liebe Frau Dr. Rinker,
ich stimme Ihnen zu, insbesondere was den Umfang des Tätigkeitsberichts angeht. Hier verpasst die BaFin eine Möglichkeit der interessierten Öffentlichkeit die Schwächen und Fehler in den Berichten der Unternehmen deutlicher aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Freisleben