Das Thema Cyber-Angriffe hat in der Presse erheblich an Bedeutung gewonnen. Hackerangriffe eines Unternehmens finden sich zunehmend in den Meldungen von Tageszeitungen. Daher müsste das Thema auch bei der Darstellung der Risiken im Lagebericht relevant werden. In einer Studie habe ich untersucht, wie Cyber-Risiken in den Geschäftsberichten von 2018 der DAX-Unternehmen dargestellt werden. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen....
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Die Grenze zwischen Bilanzfälschung und Bilanzkosmetik sind teilweise fließend. Bei der Betrachtung einzelner Praxisfälle von Bilanzfälschung wird jedoch deutlich: Bei den großen Bilanzskandalen wurde die Grauzone zwischen Legalität und Illegalität eindeutig überschritten. Insbesondere bei einer Abschwächung der Konjunktur – wie dies derzeit der Fall ist – besteht der Anreiz, den Ermessensspielraum auszunutzen. So kann die derzeitige Lage des Unternehmens etwas aufgehübscht werden mit Hilfe der „Tablette“ Bilanzkosmetik. Es ist nachvollziehbar, dass Unternehmen das Optimum herausholen möchten. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss...
Im Rahmen der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs sind fehlerhafte Bilanzansätze aus der Vergangenheit in späteren Veranlagungszeiträumen zu berichtigen. Ist es hiernach aber auch möglich, im Vorjahr nicht geltend gemachte (Sonder-)Betriebsausgaben erfolgswirksam nachzuholen? Nein, so das Urteil des BFH vom 17.6.2019 (IV R 19/16). Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft...
Schaut man sich die ein oder andere Bilanz an, stellt sich die Frage: Was macht den Wert eines Unternehmens heutzutage aus? Das Know-how der Mitarbeiter und vorhandenes Wissen im Unternehmen tauchen jedenfalls nicht auf. Es ist eher umgekehrt: Weiterbildungen der Mitarbeiter und deren Gehälter tauchen negativ in den Zahlen auf und verringern den Gewinn. Der dadurch entstehende Wertzuwachs bleibt ein unbekanntes Wesen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de...
Mit Urteil v. 22.5.2019 hat der BFH entschieden: „Die für die Einräumung der Option ursprünglich angefallenen Anschaffungskosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien.“ Ist das eine umwerfende neue Erkenntnis? Die Brisanz des Urteils wird aus dem Leitsatz nicht ersichtlich, weil es sich um einen Fall handelt, in dem zwischenzeitlich eine außerplanmäßige Abschreibung, steuerlich als Teilwertabschreibung, auf die Optionen vorgenommen worden war. Mangels nach damaligem Recht erforderlicher Wertaufholung enthielten die Optionen im Ausübungszeitpunkt stille Reserven. Wie ist das Urteil zu verstehen und zu würdigen? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer...
Rechnungsleger wie Abschlussprüfer haben regelmäßig mit der Frage zu kämpfen, was Wesentlichkeit bedeutet. Einerseits gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit für die Erstellung des Abschlusses (F.2.11, IAS 1.29 ff.). Andererseits ist bei der Beurteilung von Fehlern eine Einschätzung ihrer Wesentlichkeit von Bedeutung (IAS 8.5, .42). Mit dem IFRS Practice Statement 2 soll den Anwendern mehr Hilfestellung bei der Abgrenzung wesentlicher von unwesentlichen Sachverhalten im Einzelfall gegeben werden. Wesentlichkeit kann dabei sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Dimension haben. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung...
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