Die Zusammenarbeit zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss wird sich durch das FISG verändern. Es wurde nun gesetzlich klargestellt, dass der Aufsichtsrat auch die Qualität der Abschlussprüfung beurteilen muss. Dadurch kommt dieser Aufgabe des Aufsichtsrates eine größere Bedeutung zu. Doch diese stellt den Aufsichtsrat vor einige Herausforderungen. Fragen an den Abschlussprüfer Der Prüfungsausschuss – der künftig bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zwingend eingerichtet werden muss – stimmt mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte ab. Doch wenn es um die Beurteilung der Qualität der erfolgten Abschlussprüfung geht, stellen sich für den Aufsichtsrat einige Fragen: Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und…
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Vor kurzem habe ich einen Vortrag auf dem Accounting Summit in Berlin zum Thema „Tatort Rechnungswesen – Kann Digitalisierung Bilanzfälschung verhindern?“ gehalten. Diese Frage muss ich leider mit einem klaren Nein beantworten. Doch Digitalisierung kann helfen, Manipulationen schneller aufzudecken. Sicherlich ist die Causa Wirecard kein Massenphänomen. Dennoch werden auch immer wieder in „kleinerem“ Stil Bilanzen manipuliert. Warum Prävention wichtig ist Sofern sich die Manipulationen zu einem größeren Skandal ausweiten, hat dies erhebliche negative Auswirkungen auf das Image des Unternehmens. Dies ist vergleichbar mit einem größeren Verstoß gegen Compliance-Vorschriften. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten,…
Studien zur Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung gibt es wie Sand am Meer. Doch anders als bei Sandkörnern ist die Vorgehensweise sehr unterschiedlich. Wenig überraschend ist die Tatsache, dass die meisten Studien aus den USA kommen. Wie so oft haben wir in Deutschland hier noch etwas Nachholbedarf. Einige wichtige Erkenntnisse aus den Studien werde ich in diesem Beitrag näher beleuchten. Arbeitsbelastung des (verantwortlichen) Abschlussprüfers Wenig überraschend ist das Ergebnis, dass eine hohe Arbeitsbelastung der Abschlussprüfer die Prüfungsqualität beeinträchtigt. Dabei spielt nicht nur die Arbeitsbelastung des betroffenen Mandates, sondern die Arbeitsbelastung bei der Betreuung mehrerer Mandate eine Rolle. Diese Erkenntnis zeigt,…
Verschiedentlich hatte ich schon zur Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten Stellung genommen. Auch meine Mit-Blogger haben sich schon dazu geäußert. Meist handelt es sich bei den abzugrenzenden Beträgen um kleine Summen, etwa aus der Vorauszahlung von Mieten, Zinsen, Versicherungen, KFZ-Steuer. Eigentlich sollte doch in der Praxis zumindest bei den einzeln und in Summe häufig geringen Beträgen kein Streitpotenzial liegen. Aber wir sind in Deutschland und haben nichts Besseres zu tun, als uns höchstrichterlich um „Peanuts“ zu streiten. So etwa im jüngst entschiedenen Fall. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für…
Es gibt eine Vielzahl von Indikatoren, die für die Beurteilung der Arbeit des Abschlussprüfers entwickelt wurden. Die Herausforderungen bestehen darin, die Indikatoren präzise messbar zu machen. Denn nur dann kann auch tatsächlich eine Beurteilung der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgen. Auch werden erste Erfahrungen zeigen, welche Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung in der Praxis ergeben. Die entscheidende Frage bei den Indikatoren zur Qualitätsbeurteilung ist, ob diese sich auf die Prüfungsgesellschaft oder das Prüfungsteam bezieht. So ist davon auszugehen, dass es zwischen diesen beiden Größen Wechselwirkungen geben wird. Auch hier wird die Praxis erst noch zeigen, welche Vorgehensweise aussagekräftig sein wird. Einteilung…
Die nichtfinanzielle Erklärung ist inhaltlich kein Pflichtprüfungsgegenstand der gesetzlichen Abschlussprüfung. Der Abschlussprüfer hat sich nur zu vergewissern, ob die Erklärung vorgelegt wurde (§ 317 Abs. 2 Sätze 4 bis 5 HGB). Hingegen hat der Aufsichtsrat einer AG die Erklärung zu prüfen (§ 171 Abs. 1 Satz 4 AktG n.F.). Der Aufsichtsrat kann die externe Prüfung beauftragen (§ 111 Abs. 2 AktG n.F.), was regelmäßig erfolgen dürfte. Die Beurteilung des Ergebnisses einer freiwillig beauftragten externen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung ist veröffentlichungspflichtig (§ 289 b Abs. 4, § 315b Abs. 4 HGB). Naheliegend, aber keinesfalls zwingend ist die Beauftragung des gesetzlichen Abschlussprüfers…
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