Prüfungsschwerpunkte der ESMA für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht
Ende Oktober hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht. In wenigen Wochen wird die Bafin nachlegen und ihre eigenen Schwerpunkte ergänzen. Für das Geschäftsjahr 2023 spielen vor allem die Themen Klima, Taxonomie und alternative Leistungskennzahlen einen Schwerpunkt der Bilanzkontrolle. Doch auch die Investment Properties rücken in den Fokus der ESMA.
Ein kurzer Überblick über die Prüfungsschwerpunkte
Die Prüfungsschwerpunkte werden in die folgenden Abschnitte eingeteilt:
- Prioritäten im Zusammenhang IFRS-Abschlüsse
- Prioritäten in Bezug auf die nichtfinanzielle Erklärung
- Andere Betrachtungen
Im ersten Abschnitt soll der Fokus auf den Einfluss von klima- und umweltbezogenen Themen auf die Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen gelegt werden. Dabei soll unter anderem die Konsistenz der Angaben in den IFRS-Abschlüssen und den nicht-finanziellen Informationen geprüft werden. Dies betrifft beispielsweise die Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten und Rückstellungen. Die ESMA möchte durch diesen Prüfungsschwerpunkt insbesondere Greenwashing verhindern.
Die zweite Priorität soll auf dem makroökonomischen Umfeld liegen: finanzielle Risiken durch die steigenden Zinsen, Risiken bei der Refinanzierung, Fair Value. Insbesondere zum Fair Value von Investment Properties äußert sich die ESMA explizit in ihrer Veröffentlichung. Dabei sollen die Abschlussersteller unter anderem darüber berichten, wie die Bewertung der Investment Properties hinsichtlich der Klimafragen erfolgt ist.
Bei der nichtfinanziellen Erklärung im zweiten Abschnitt liegen die Prüfungsschwerpunkte bei der Taxonomieberichterstattung, der Berichterstattung über klimabezogene Ziele, Maßnahmen und Fortschritte sowie der Berichterstattung über Scope3-Treibhausgasemissionen. Die EU-Taxonomie ist noch neu, für die Berichterstattung des Geschäftsjahres 2023 gibt es jedoch bereits Änderungen. Die ESMA möchte die Umsetzung der Berichterstattung diesbezüglich in den Berichten besonders prüfen.
Im dritten Abschnitt werden andere Betrachtungen werden unter anderem die alternativen Leistungskennzahlen einem prüferischen Blick unterworfen. In ihrer Veröffentlichung erinnert die ESMA die Unternehmen an die Leitlinien zu den alternativen Leistungskennzahlen. Denn diese Kennzahlen werden nicht nach einschlägigen Rechnungslegungsstandards gebildet, können Abschlussadressaten aber zur Einschätzung der Unternehmenslage helfen.
Eine kurze Einordnung
Es zeigt sich deutlich: Klimathemen und die Auswirkungen auf den Abschluss rücken auch immer mehr in den Fokus bei der Bilanzkontrolle. Das ist insoweit erfreulich, da die Auswirkungen des Klimawandels sich endlich auch deutlich in den Zahlen der Unternehmen zeigen (müssen). Denn leider wird sich erst dann etwas ändern, wenn es finanziell schmerzt.
Darüber hinaus zeigt sich auch, dass die Zinswende und die damit verbundenen Risiken in den Abschlüssen u.a. durch steigende Refinanzierungskosten. Ebenso erfreulich, dass auch die Bewertung der Investment Properties zum Fair Value im nächsten Jahr besonders geprüft werden soll. Als sinnvoll erachte ich es ebenso, dass hier auch das Thema Klima mit einbezogen wird. Denn der Wert einer Immobilie wird durch notwendige energetische Sanierungen sinken, wenn diese nicht durchgeführt werden.
Warten wir ab, welche Themen die Bafin bei der Ankündigung ihrer Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr ergänzen wird. Umso interessanter wird dann auch das kommende Jahr zur Frage, welche Fehler die Bafin finden wird bzw. bei welchen Unternehmen eine Prüfungsanordnung veröffentlicht werden wird.
Weitere Informationen:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2023-10/ESMA32-193237008-1793_2023_ECEP_Statement.pdf