Betrugsskandal: Corona-Abschlagszahlungen vorerst „auf Eis“

Die Bundesregierung hat die Zahlung von Corona-Hilfsgeldern an Unternehmen vorerst gestoppt. Grund sind Verdachtsfälle, bei denen Gelder unrechtmäßig erschlichen worden sein könnten. Strafrechtliche Ermittlungen laufen. Die Abschlagszahlungen werden derzeit einer Prüfung unterzogen und sind kurzfristig angehalten worden. Die Zahlungen sollen „in Kürze“ wieder zur Verfügung stehen.

Was bedeutet das für die Antragsteller?

Hintergrund

Seit März 2020 zahlt der Bund als Kompensationszahlungen für coronabedingte staatliche Schließungsanordnung staatliche Zuschüsse in Form von Soforthilfen, Überbrückungshilfen und außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfen). Die Antragstellung muss –  abgesehen von Direktanträgen von Soloselbständigen für einen Zuschuss bis maximal 7.500 Euro – stets auf dem Online-Antragsportal des Bundes über einen Dritten, also einen Rechtsanwalt oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe für den Antragsteller erfolgen. Im Rahmen des Bewilligungsantrages kann auch eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent des beantragten Förderbetrages beantragt werden, nach mehrfach geänderten Förderbedingungen in der Spitze bis zu 200.000 Euro im Monat für maximal vier Monate, also Abschlagszahlungen bis zu insgesamt 800.000 Euro.

Betrugsfälle aufgedeckt

Schon bei dem Soforthilfeprogramm (März bis Ende Mai 2020) kam es in einigen Bundesländern zu vermehrten Betrugsfällen, in denen etwa Antragsteller mehrfach Soforthilfe in Anspruch genommen hatten. Dies war möglich, weil das Beantragungsverfahren in den Ländern einfach und unbürokratisch, das System löchrig angelegt war.

Nachdem sich die Betrugsfälle häuften, die zu Rückforderung und strafrechtlicher Verfolgung geführt haben, hat der Bund aus Sicherheitsgründen das Beantragungsverfahren erschwert: Erstens durch die grundsätzlich erforderliche Antragstellung über Dritte, also eine integre Berufsgruppe, und zweitens über eine entsprechend ausgestaltete Software mit fraud-System, eine automatisierte Fehlermeldung, die zur automatischen Aussonderung von Anträgen zur händischen Einzelfallprüfung in Verdachtsfällen führt.

Und dennoch: Jetzt ist es wieder zum „Betrugs-GAU“ gekommen – und zum vorläufigen Stop von Abschlagszahlungen, die – anders als die Regelbewilligungen der Länder – aus der Bundeskasse fließen.

Was bedeutet das für Antragsteller von Corona-Finanzhilfen in der Praxis?

Befremden muss zunächst das Informationsverhalten des BMWi. Eher versteckt hat das BMWi auf einer Unterseite der Website „Überbrückungshilfe Unternehmen“ knapp und bündig informiert, ohne konkret zu beschreiben, was jetzt im Einzelnen mit gestellten Anträgen (auf Abschlagszahlungen) passiert.

Erst in anderen Medien wie dem Newsletter von „business insider“ erfährt man mehr: Aktuell gebe es für kein Unternehmen, das November- und Dezemberhilfen sowie Überbrückungshilfen beantragt hat, die oft so dringend benötigten Abschlagszahlungen vom Bund, die über die Bundeskasse ausgezahlt werden. Eine solche Informationspolitik von BMWi/BMF auf dem Rücken finanziell wegen Corona in Not geratener Unternehmen ist noch unerträglicher als es die schlechten gepflegten Corona-Internetseiten des Bundes es ohnehin schon sind. Wer sich auf diese Webseiten verlässt, baut in vielen Fällen auf Sand.

Nach dem Stand der Dinge nicht betroffen sind wenigstens Erstanträge bei den Bewilligungsstellen der Länder. Das bedeutet, dass Antragsberechtigte nach wie vor über einen Direktantrag (bis 7.500 Euro) oder über einen Dritten Zuschüsse auf November- bzw. Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe bzw. Neustarthilfe beantragen können. Das sollten Antragsteller auch unbedingt tun, denn wer länger zuwartet, muss sich auch auf längere Bearbeitungszeiten einstellen. Solche Anträge können auf Länderebene auch unverändert bearbeitet, bewilligt und ausgezahlt werden, denn die Auszahlungen erfolgen hier – anders als Abschlagszahlungszahlungen aus der Bundeskasse – aus dem Zahlkassen der Länder.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Abschlagszahlungen für liquiditätsarme Unternehmen ist gewaltig: Allein in Bayern wurden bei der seit 10.2.2021 beantragbaren Überbrückungshilfe III bis zum 9.3.2021 fast 7.200 Abschlagszahlungen beantragt. Bei einem Gesamtantragsvolumen von rund 507 Mio. Euro wurden 103 Mio. Euro Abschlagszahlungen ausgezahlt. Bei der Novemberhilfe waren von 46.222 über Dritte gestellten Erstanträgen 44.658 Anträge auf Abschlagszahlungen gestellt. Die Unternehmen brauchen als dringend die Corona-Finanzhilfen.

Einige wenige Betrüger dürfen nicht das gesamte Auszahlungssystem lahmlegen. Deshalb: Der Bund muss umgehend die Abschlagszahlungen wieder aufnehmen, nicht „in Kürze“ oder „irgendwann“.

Quellen:
Überbrückungshilfe Unternehmen – Verdacht auf Betrugsversuche bei Coronahilfen (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Weitere Informationen:
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