Nach langem Streit zwischen dem Fiskus in Frankreich und dem US-Konzern Facebook konnte nunmehr eine Einigung auf eine Steuernachzahlung in Höhe von 106 Mio. Euro erzielt werden. Wird es damit auch auf europäischer Ebene zeitnah zu einem Voranschreiten der Digitalsteuer kommen?
Hintergrund
Der US-Konzern Facebook und die französische Regierung haben einen Steuerstreit gegen die Zahlung von rund 106 Mio. Euro beigelegt. Das Haushaltsministerium in Frankreich äußerte sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht dazu. Die Steuernachzahlung, welche eine Strafzahlung von rund 22 Mio. Euro beinhaltet, bezieht sich auf die Jahre 2009 bis 2018. Der Streit resultierte daraus, dass Facebook bis zu einer in 2018 erfolgten Umgliederung von seinen geschäftlichen Aktivitäten Werbeeinnahmen mit französischen Großkunden nicht in Frankreich, sondern vielmehr bei seinen Tochtergesellschaften in Irland steuerlich erfasst hatte.
Frankreich war der Auffassung, dass diese Umsätze in Frankreich der Besteuerung zu unterwerfen sind. Der US-Konzern lenkte nunmehr ein und teilte in einer Mitteilung mit, dass er seine „steuerlichen Verpflichtungen ernst“ nehme. Dafür arbeite das Unternehmen nach eigenen Angaben weltweit eng mit Regierungen und Behörden zusammen. Allein in Frankreich habe das Unternehmen im vergangen Jahr 8,46 Mio. Euro Steuern abgeführt.
Die nun gefundene Verständigung mit Frankreich umfasst allerdings nur Werbeumsätze mit entsprechenden Großkunden des US-Konzerns. Diejenigen Werbeeinnahmen, welche mit französischen (Privat-)usern generiert wurden immerhin 34 Mio. an der Zahl bleiben weiterhin außen vor. Sie waren nicht Gegenstand der Verständigung.
GAFA-Steuer in Frankreich
Bereits seit einigen Jahren wird die Besteuerung von Digitalkonzernen immer wieder auf EU-Ebene diskutiert. Insbesondere Frankreich hatte regelmäßig mit Nachdruck dafür geworben, Gewinne von US-Digitalkonzernen verstärkt der Besteuerung im jeweiligen Marktstaat in der EU zu unterwerfen. Frankreich hatte –-da eine internationale Lösung bisher ausblieb –- bereits im letzten Jahr eine nationale Digitalsteuer eingeführt, die hauptsächlich große US-Konzerne trifft. Diese sog. GAFA-Steuer, benannt nach den Anfangsbuchstaben der US-Digitalkonzerne Google, Amazon, Facebook und Apple, beträgt 3% auf den Umsatz großer Internetkonzerne, soweit diese in Frankreich einen gewissen Mindestumsatz erzielen.
Frankreich erhebt diese eigens eingeführte Steuer derzeitig allerdings nicht, denn Ende Januar hatte sich das Land mit den USA auf eine Rahmen-Vereinbarung verständigt. Paris erklärte sich bereit, fällige Vorauszahlungen auf die nationale Digitalsteuer bis Ende des Jahres auszusetzen. Die USA, welche in der Steuer eine klare Benachteiligung US-amerikanischer Unternehmen sehen, hatten sich im Gegenzug bereit erklärt, dafür auf Sanktionen – in Form von Strafzöllen auf französische Luxusgüter – zu verzichten.
Quo vadis, Digitalsteuer?
Frankreich und die US-amerikanische Regierung hatten sich im Dauerstreit um die Einführung einer Digitalsteuer schon vor mehr als einem Jahr darauf geeinigt, eine internationale Lösung im Rahmen der Industriestaaten-Organisation OECD zu finden. Die in Frankreich eigens eingeführte Digitalsteuer sollte entsprechend auch nur eine Überganslösung darstellen, bis eine internationale Einigung für die Besteuerung von Digitalunternehmen gefunden wird. Die USA stiegen aber Ende Juni 2020 zumindest vorläufig aus den Verhandlungen aus, so dass der Ausgang derzeit ungewiss ist und eine internationale Lösung unwahrscheinlich erscheint.
Anders scheinen dies die deutschsprachigen Finanzminister zu sehen. Bei einem Treffen in Wien am 25. August 2020 bekräftigte vor allem Olaf Scholz, dass er bezüglich einer Besteuerung von Internetkonzernen im Rahmen der OECD „im Augenblick sehr zuversichtlich“ sei. „Das hat dann Konsequenzen für die nationale und europäische Gesetzgebung und wird verhindern, dass ein weltweiter Konflikt über die Digitalsteuer ausbricht,“ so Scholz. Insbesondere in der aktuellen Krise hätten alle gelernt, dass ein internationales System nur mit Fairness zugehen könne. Steuern müssten auch dort bezahlt werden, wo wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgten.
Ob die Verhandlungen auf OECD-Ebene tatsächlich, wie zunächst geplant, bis zum nächsten OECD/G20-Gipfeltreffen Ende November in Riad soweit fortgeschritten sein werden, dass dort erste Leitlinien für eine Besteuerung der Digitalwirtschaft verabschiedet werden können, bleibt fraglich. Es ist zu hoffen, dass zumindest auf Europäischer Ebene in naher Zukunft eine Verständigung erreicht werden kann und die EU eine klare Position einnimmt. Überlegungen und Konzepte, welche die Besteuerung von digitalen Produkten behandeln, sind bereits seit langem ausgereift und verfügbar.