Bescheinigung einer Denkmalbehörde ist ein Grundlagenbescheid!

Aufwendungen für Baumaßnahmen oder Erhaltungsaufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern sind nach § 10f EStG steuerbegünstigt.
Das praktische Problem: Häufig braucht die Denkmalbehörde sehr lange, bis sie eine entsprechende Denkmalbescheinigung ausstellt. Bis dahin können die Einkommensteuerfestsetzungen häufig bestandskräftig sein.

Aufgrund der Einordnung der Denkmalbescheinigung als Grundlagenbescheid ist jedoch dennoch eine Änderung des Einkommensteuerbescheides möglich.

Diesbezüglich hat aktuell das FG Köln mit Urteil vom 26.4.2018 (Az: 6 K 726/16) entschieden, dass § 171 Abs. 10 AO keine dahingehende Einschränkung enthält, dass ein Grundlagenbescheid nur gegeben ist, wenn verbindliche Regelungen zu sämtlichen Tatbestandsmerkmalen einer steuerrechtlichen Norm getroffen werden. Ausreichend ist, dass zumindest ein Tatbestandsmerkmal mit Bindungswirkung geregelt wird.

Das im Bescheinigungsverfahren bei einer Denkmalbehörde nicht über alle Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung zu entscheiden ist, spielt für das Vorliegen eines Grundlagenbescheid und die daraus resultierende Änderungsmöglichkeit nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO daher keine Rolle.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Finanzverwaltung diese Sichtweise zu Eigen macht.

Weitere Informationen:
FG Köln v. 26.04.2018 – 6 K 726/16

 

Ein Kommentar zu “Bescheinigung einer Denkmalbehörde ist ein Grundlagenbescheid!

  1. Als Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes in Köln war ich sehr besorgt über die Verzögerung bei der Ausstellung meiner Denkmalbescheinigung. Ich hatte erhebliche Investitionen in die Renovierung meines Gebäudes getätigt und hoffte auf steuerliche Vorteile. Das Urteil des FG Köln, das im Artikel erwähnt wurde, gab mir die Sicherheit, dass ich trotz der Verzögerung bei der Ausstellung der Bescheinigung meine steuerlichen Vorteile nicht verlieren würde. Ich bin sehr dankbar für diese wertvolle Information. Es ist wichtig, dass Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude über solche Entwicklungen informiert werden.

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