Nachhaltigkeit, Klimawandel, Schülerstreiks. Diese Begriffe findet man derzeit fast in jeder Tageszeitung wieder. Es ist so langsam in den Köpfen angekommen: Wir können dauerhaft nicht so weitermachen wie bisher. Dies gilt übrigens nicht nur für den Ressourcenverbrauch, sondern auch für die Staatsverschuldung. Aber das ist eine andere Großbaustelle.
Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex
Derzeit wird der Deutsche Corporate Governance Kodex überarbeitet. Eines der zentralen Themen ist die Vorstandsvergütung. Die Zielsetzung liegt zunehmend auf variablen Vergütungsbestandteilen, die sich an langfristigen Erfolgskriterien des Unternehmens orientieren.
Dies hat sich in den letzten Jahren zwar nach und nach deutlich verändert. Ein unerwünschter Nebeneffekt sind jedoch die dadurch sehr komplexen Vergütungssysteme. Die Erläuterung der Vergütungsmethoden auf der Hauptversammlung mag den ein oder anderen ein eine Physikstunde in der Schule erinnern, in der man mangels Verständnis schnell ausgestiegen ist. Für die Vergütungsberichte ist dies nicht anders: Lesbarkeit, Verständlichkeit und die damit verbundene Transparenz suchen Interessierte wie die Nadel im Heuhaufen.
Wieso Unternehmen handeln sollten
Die Auswirkungen durch den Klimawandel kann jahrzehntelange Geschäftsmodelle von Unternehmen zu einem radikalen Wandel zwingen. Dies kann entweder daran liegen, dass sich die Nachfrage der zunehmend klimakritischen Kunden verringert oder aber durch den Wegfall von Bedürfnissen auf Seiten der Konsumenten. Klimaschutz wird zudem die Kosten für die Herstellung der Produkte erhöhen und statt wegwerfen wird sich reparieren vielleicht wieder lohnen. Auch wenn es bis dahin noch ein langer Weg ist: Unser Wohlstands-Müll wird im Ausland nicht mehr überall angenommen.
Bei der Vorstandsvergütung sollten langfristige Ziele bezüglich des Klimaschutzes ebenso mit aufgenommen werden. Welche Kriterien dabei herangezogen werden können, ist abhängig vom Geschäftsmodell und der Branche des Unternehmens. Da die Aktionäre ihre Stimmrechte zunehmend wahrnehmen, sollten Unternehmen nicht abwarten, bis es dazu zu lauten Forderungen in der Hauptversammlungen kommt. Die Investor Relations-Abteilung sollte hier aktiv den Kontakt zu Investoren suchen, um in einem Dialog Rückmeldungen zu erhalten.
Berichterstattung über das Klima – aber wie?
Seit der Einführung der neuen CSR-Berichtspflicht rückt auch zunehmend der Ressourcenverbrauch im Kontext der Nachhaltigkeit in den Blickwinkel der Berichterstattung. Die EU-Kommission möchte, dass Unternehmen künftig auch über Klimathemen im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung berichten.
Anders als die bisherige Regelung sollte es jedoch dafür eine Prüfungspflicht geben. Möglicherweise bedarf es hier der Spezialisierung von Wirtschaftsprüfern auf die Prüfung nichtfinanzieller Erklärungen der Unternehmen. Nur wenn die Berichterstattung im Einklang mit den tatsächlichen Verhältnissen des Unternehmens stehen, wird diese bei Investoren und anderen Interessensgruppen auf Glaubwürdigkeit stoßen.
Fazit:
Packen wir es an. Es gibt einiges zu tun. Das Klima und die nächste Generation werden es uns danken.
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