Belegvorhaltepflicht – das große Durcheinander

Das Thema „Belegvorhaltepflicht“ lässt die Gemüter in den Steuerkanzleien hochkochen. Ich gebe zu: Auch ich bin mit der Art und Weise, wie die Finanzverwaltung auf die neue Rechtslage reagiert, nicht einverstanden. Anstatt den Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen „Brot“ zu geben, gibt man ihnen nur „Steine“.

Bemerkenswert finde ich die eine oder andere Aussage in einem Schreiben der Thüringer Landesfinanzdirektion vom 27.4.2018. So heißt es dort unter anderem: „Die Thüringer Steuerverwaltung empfiehlt im Unterschied zu einzelnen anderen Bundesländern nicht, dass mit der Steuererklärung grundsätzlich und immer auf die Einreichung jeglicher Belege verzichtet werden soll.“ Im Klartext: Es gibt Bundesländer, die die Belegvorhaltepflicht anders handhaben als Thüringen.

Schön finde ich auch einen Satz aus den „Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017“ des Bayerischen Landesamt für Steuern: „Reichen Sie Belege – bis zur Möglichkeit einer digitalen Belegübermittlung – in Papierform ein. Zur schnelleren Abwicklung von Beleganforderungen erscheint es jedoch sinnvoll, dass steuerliche Berater die bei der Erstellung der Erklärung vorhandenen Belege bereits heute in elektronischer Form vorhalten.“ Im Klartext: Die Finanzverwaltung will keine Arbeit haben. Ob die Berater diese haben, ist der Finanzverwaltung gleichgültig.

Liebe Verantwortliche der Finanzverwaltung: Ich glaube, Ihr habt etwas falsch verstanden und solltet noch einmal einen Blick in die Gesetzesbegründung werfen: Es heißt dort: „Dies vermindert den Aufwand der Steuererklärung auf Seiten der Steuerpflichtigen …“ (BT- Drucksache 18/7457 S. 49 ff.).

Ich verstehe beim besten Willen nicht, warum die Finanzverwaltung den gesetzgeberischen Willen missachtet und nicht in der Lage ist, eine bundesweit abgestimmte Handlungsanweisung (auch wenn die Steuerverwaltung natürlich Ländersache ist) herauszugeben, die die Belange der Beraterschaft hinreichend berücksichtigt. Bislang scheint es, als wenn sie nur die eigenen Interessen im Blick hat.

Weitere Informationen:
Thüringer Landesfinanzdirektion vom 27.04.2018

 

Ein Kommentar zu “Belegvorhaltepflicht – das große Durcheinander

  1. das entspricht immer den Bürokratie-Entlastungsgesetzen 1 + 2, bald 3.
    Die Verwaltung schiebt unliebsame arbeiten dank der Großzügigkeit der Gesetzgeber liebend gerne zu den viel besser versorgten Unternehmern, Steuerbürger und Beratern. Im Zweifel hat man bei einer nicht fehlerfreien Bearbeitung immer eine reine Weste.

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