Wie gehabt an dieser Stelle wieder der Hinweis auf drei interessante Steuerstreitigkeiten vor den obersten Gerichten. Diesmal geht es um die Rentenbesteuerung und zwei umsatzsteuerrechtliche Themen.
Die unter dem Aktenzeichen X R 33/19 aufgeworfenen Rechtsfragen sind sehr umfangreich gelangen. Im Wesentlichen geht es jedoch dabei um eine mögliche Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Rentenbesteuerung, weshalb das Verfahren für nahezu alle Steuerpflichtigen von Bedeutung ist.
Unter dem Aktenzeichen XI R 34/19 geht es um die Bindungsfrist für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Hat man nämlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist man an diesen Verzicht für fünf Jahre gebunden. Der BFH muss nun klären, ob die Möglichkeit des Widerrufs des Verzichts auf die Steuerbefreiung jährlich besteht, wenn die fünfjährige Bindungsfrist bereits abgelaufen ist.
Ein immer wichtiger werdendes Thema verbirgt sich hinter dem Aktenzeichen XI R 31/19. Hier muss der BFH die Methode festlegen nach der die unentgeltliche Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage umsatzsteuerrechtlich bemessen wird. Dazu lautet die Rechtsfrage: Ist die Bemessungsgrundlage der Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage nach der Marktwertmethode zu ermitteln oder sind die Selbstkosten im Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh aufzuteilen (sog. energetische Aufteilungsmethode)?
Weitere Informationen:
Anhängige BFH-Verfahren seit 20.02.2020:
X R 33/19, XI R 34/19, XI R 31/19