Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im April 2019

Wie gewohnt drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten auf höchstrichterlicher Ebene. Diesmal geht es um die Frage ob der Altersentlastungsbetrag verlusterhöhend wirkt, wie der Veräußerungserlös einer Kapitalbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers zu behandeln ist und was mit Kapitalertragsteuer im Schneeballsystem ist.

Mit Urteil vom 12.12.2018 hat das FG Köln (Az: 10 K 1730/17) entschieden: Der Altersentlastungbetrag nach § 24a EStG ist im Rahmen des Verlustausgleichs nach § 2 Abs. 3 EStG mit anderen Einkünften zu verrechnen und kann auch einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte erhöhen. Dieser Umstand ist bei der Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG zu berücksichtigen. Ob der Altersentlastungsbetrag auch verlusterhöhend im Rahmen des gesondert festzustellen Verlustvortrags zu berücksichtigen ist, prüft aktuell der BFH unter dem Aktenzeichen IX R 3/19.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus Kapitalvermögen, das ist hier die Frage. Konkret heißt es unter dem Aktenzeichen VIII R 40/18: Sind Erlöse aus der Veräußerung der Kapitalbeteiligung eines Mitarbeiters am Unternehmen seines Arbeitgebers als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder als Veräußerungsgewinn gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren, wenn die Beteiligung zu einem angemessenen Preis erworben und veräußert wurde, der Erwerb separat vom Anstellungsvertrag sowie die Veräußerung nach Ablauf der zeitlichen und nach Erreichen erfolgsabhängiger Call-Optionen erfolgte und dem Anteilseigner keine Stimmrechte zustanden?

Unter dem Aktenzeichen VIII R 42/18 muss der BFH klären, ob die im Rahmen eines Schneeballsystems ausgewiesene Kapitalertragsteuer ebenso Abgeltungswirkung gemäß § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG entfaltet oder nicht.

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