Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im Juli 2016

Wie gehabt finden Sie an dieser Stelle wieder drei ausgewählte anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof. Konkret geht es diesmal um den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge, den Investitionsabzugsbetrag und um die Frage, ob privat veranlasste Feiern als Werbungskosten abgezogen werden können. 

Der Streitfall unter dem Aktenzeichen X R 35/15 betrifft eigentlich einen schon älteren Fall, ist aber dennoch sehr interessant: Es geht um den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben. Seit 2010 kann hier die Basisversorgung zur Krankenversicherung unbegrenzt als Sonderausgabe abgezogen werden. Was jedoch, wenn nun (oder zumindest ab 2010) noch Krankenversicherungsbeiträge für Jahre bis 2009 erstattet werden. Immerhin waren diese seinerzeit nicht voll abzugsfähig. Im Ergebnis würde daher ein nicht vollständig abzugsfähiger Posten einen voll berücksichtigungsfähigen Posten kürzen. Kann das richtig sein? Dies muss nun der Bundesfinanzhof klären.

Eine begünstigte Investition nach § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gewinn in der Gesamthandsbilanz abgezogen wurde und die Investition im Sonderbetriebsvermögen eines der Gesellschafter erfolgt. Diese Meinung vertritt zumindest das FG Baden-Württemberg (Az: 9 K 2928/13). Ob es damit richtig liegt oder nicht, muss nun der BFH (Az: IV R 21/16) klären.

Unter dem Aktenzeichen VI R 7/16 muss der BFH klären, ob die Aufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers für die Feier anlässlich seines runden Geburtstages als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn die Feier während der Arbeitszeit im Betrieb des Arbeitgebers stattfindet und als Gäste lediglich Arbeitnehmer der GmbH teilgenommen haben. Das in erster Instanz zuständige FG Rheinland-Pfalz (Az: 6 K 1868/13) hat den Werbungskostenabzug zugelassen.

Weitere Infos:
Verfahrensverlauf | BFH – X R 35/15 – anhängig seit 20.06.2016 (per 06.07.2016)
FG Baden-Württemberg v. 11.03.2016 – 9 K 2928/13
Verfahrensverlauf | BFH – IV R 21/16 – anhängig seit 20.06.2016 (per 06.07.2016)
Finanzgericht Rheinland-Pfalz v. 12.11.2015 – 6 K 1868/13
Verfahrensverlauf | BFH – VI R 7/16 – anhängig seit 20.06.2016 (per 06.07.2016)

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