Wie kann eigentlich im Zeitalter der Digitalisierung eine Krankmeldung erfolgen?
Mit Einbruch der kalten Jahreszeit gehen in den Betrieben auch wieder die Krankheitsstände in die Höhe. Zwangsläufig stellt sich die Frage, wie mit der Krankmeldung im digitalen Zeitalter umzugehen ist.
5 EntgeltFZG schreibt vor, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorzulegen. Arbeitgeber können aber bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Attest-Pflicht einführen.
Die Form der Mitteilung ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt zwar häufig betriebsinterne Anweisungen, wie die Krankmitteilung zu erfolgen hat (häufig per Email oder per Telefonat) und an wen die Mitteilung zu erfolgen hat (i.d.R. Chef/Teamleiter oder Personalabteilung). Was ist aber möglich, wenn dies nicht konkret geregelt ist? Sind dann auch Mitteilungen per WhatsApp oder sms möglich? Weiterlesen