Autor: Dr. Ursula Sedlmair-Wolff
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Lange mussten wir auf den Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes warten, am 18. April 2023 war es endlich so weit. Groß war die Hoffnung, dass der deutsche Gesetzgeber den Mut hat, das Arbeitszeitgesetz grundlegend zu reformieren, um den neuen Arbeits-Realitäten (Flex Work, Mobile Working, Workation, etc.) Rechnung zu tragen und auch die Gestaltungsspielräume der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG aktiv zu nutzen. Die geplanten Regelungen enttäuschen aber aus Arbeitgebersicht…
Die Entscheidungsgründe zum BAG Beschluss vom 13.9.2022 wurden sehnlichst erwartet, erhoffte man sich als Arbeitgeber doch mehr Klarheit, wie mit der Zeiterfassung in Zukunft rechtssicher umgegangen werden kann. Fakt ist, dass auch weiterhin Ausnahmen von der Zeiterfassung in begründeten Einzelfällen (Größe des Unternehmens, Tätigkeitsfelder) möglich sein müssen. Wesentliche Aussagen der Urteilsbegründung
„Der gelbe Schein“ wird elektronisch – eigentlich schon mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III in 2019 beschlossen, kommt nach einer längeren Pilotierungsphase endgültig die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 1.1.2023. Leider müssen die Arbeitgeber in Zukunft zweigleisig fahren, da kein vollständiger elektronischer Umstieg möglich ist. Das ist wirklich ärgerlich, denn die eAU gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmende und für Minijobs außerhalb von Privathaushalten. Des Weiteren sind Ärzte von der Übermittlungspflicht ausgenommen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Was ist neu im Anwendungsbereich der eAU? Wird eine sog. Arbeitsunfähigkeit festgestellt, übermittelt der Arzt (m/w/d) die notwendigen Daten, die sich bisher auf der…
Die letzten zweieinhalb Jahre waren kein Zuckerschlecken für die Arbeitgeber: Corona, Kurzarbeit & Co. haben uns an die Belastungsgrenze gebracht. Hohe Flexibilität, Veränderungsbereitschaft und eine neue Vertrauenskultur „jenseits der Stechuhr“ haben uns aber auch in unseren Arbeitsrealitäten weiterentwickelt. Jetzt droht Ungemach…der zunächst harmlos anmutende Beschluss des BAG, der sich primär mit Mitbestimmungs- bzw. Initiativrechten des Betriebsrates im Zuge der Einführung einer Zeiterfassung beschäftigt, könnte sich in seiner Tragweite als Bürokratiemonster für Arbeitgeber entpuppen und ist gefühlt ein Rückschritt in eine antiquierte und nicht mehr gegebene Arbeitswelt. Zwar liegen die Entscheidungsgründe des Beschlusses noch nicht vor, das BAG ist jedoch der…
Die notwendigen Geschäftsschließungen aufgrund der Corona-Krise veranlasst viele Unternehmen sich über die Möglichkeit der Kurzarbeit zu beschäftigen, insbesondere in Branchen, in denen Kurzarbeit bisher die nicht üblich war. Auch wenn aktuell Erleichterungen im Raum stehen, sind diverse Überlegungen und Vorbereitungen vor Beantragung der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit zwingend erforderlich: Kann ich in meiner Branche Kurzarbeit einführen?
Der Coronavirus hat innerhalb kürzester Zeit die Entwicklungen zum Home-Office bzw. Mobile Work beschleunigt, sitzen wir doch jetzt (fast) alle – soweit möglich – im Home-Office. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob sich die Vorbehalte, die gegenüber mobilen Arbeiten bestehen, sich bewahrheiten werden oder ob der geplante Gesetzesentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Home-Office für Beschäftige genauso schnell umgesetzt wird. Aktuell sind aber einige rechtliche Fragen in Bezug auf Mobile Work zu klären, da mobiles Arbeiten (im Gegensatz zur sog. Telearbeit im Sinne der ArbStättV) nicht legaldefiniert und geregelt ist.
Einen Klassiker hatte das LArbG Baden-Württemberg erst kürzlich zu entscheiden: Ist eine Violinistin, die als Aushilfe in Vertretungsfällen bzw. als Verstärkung bei größeren Musikproduktionen im Orchester eingesetzt wird, als Arbeitnehmerin tätig? Nein, die Musikerin – auch wenn Sie bereits Jahrzehnte im Orchester ausgeholfen hat – ist nicht als Arbeitnehmerin tätig. Das Vertragsverhältnis ist auch nicht als Arbeitsverhältnis auf Abruf zu qualifizieren. Die Entscheidung fügt sich in die lange Liste der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Orchestermusikern:
Schon wieder eine Änderung der Rechtsprechung in Sachen gesetzlicher Urlaubsanspruch Das Urlaubsrecht muss aktuell in der Personalpraxis laufend beobachtet werden: der EuGH entwickelt mit seinen vielfältigen Entscheidungen die Urlaubspraxis weiter (z.B. Entscheidungen C-619/16 und C-684/16, C-596/16 und C-570/16), aber auch das BAG bleibt nicht untätig. Erst kürzlich hat das BAG hat in einer nachvollziehbaren Entscheidung vom 19.3.2019 (AZ: 9 AZR 315/17) klargestellt, dass für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs Zeiten eines unbezahlten Urlaubs unberücksichtigt bleiben, d.h. dass kein Anspruch auf gesetzlichen Erholungsurlaub entstehe, wenn der Arbeitnehmer wegen eines vertraglich vereinbarten Sonderurlaubs in einem Kalenderjahr durchgehend nicht arbeitet. Eine klare Änderung…
Am 23.11.2018 wurden wichtige Gesetzesvorhaben im Bundesrat gefasst. Hier eine kurze Übersicht des „Jahresendspurts“: Familienförderung Ein 10 Milliarden-Paket zur Entlastung der Familien steht in den Startlöchern: Ab Juli 2019 wird das Kindergeld um 10 € pro Kind und Monat angehoben (204 €; ab dem dritten Kind 210 € und für jedes weitere Kind 235 € pro Monat). Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 €. Gleichzeitig erhöht sich auch der Grundfreibetrag (aktuell 9.000 € / 2019: 9.168 € / 2020: 9.408 €).
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist bereits zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist, hat aber auch ab dem 1.1.2019 noch wichtige Neuerungen, die von den Arbeitgebern umzusetzen sind. Die Beitragsersparnis auf Entgeltumwandlungen (konkret wenn der Arbeitgeber seine Anteile an Sozialversicherungsbeiträgen einspart) müssen nach § 1a Abs. 1a BetrAVG für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 1.1.2019 zugunsten seines Beschäftigten an die betroffene Versorgungseinrichtung weitergegeben werden (Hinweis: bei bestehenden Entgeltumwandlungen vor dem 1.1.2019 gilt eine Frist zum 1.1.2022). Die Zuschusspflicht hat enorme praktische Auswirkungen, da nahezu jeder Arbeitnehmer einen generellen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat und somit grundsätzlich auch einen Anspruch auf den neuen Zuschuss hat.…
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