Das Neun-Euro-Ticket ist seit diesem Monat am Start. Was müssen Arbeitgeber beachten, die ihre Mitarbeiter finanziell unterstützen?
Zuschüsse des Arbeitgebers…
Seit dem 01.06.2022 ist es im Einsatz: Das sog. Neun-Euro-Ticket. Mit seiner Hilfe sollen Pendler, die Bus und Bahn nutzen, entlastet werden. Das für die nächsten drei Monate geltende Ticket für den ÖPNV ist deutschlandweit einsetzbar. Bedeutung kommt dem neuen Ticket auch in der buchhalterischen Erfassung von Arbeitgeberleistungen zu, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Solche Zuschüsse können gem. § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei gewährt werden, soweit der Zuschuss des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers – und zwar einschließlich der Umsatzsteuer – für die Fahrberechtigungen nicht übersteigen.
…laut neuem BMF-Schreiben jahresbezogen
Für das aktuelle Jahr 2022 gewährt das BMF mit einem neuen Schreiben (vom 30.05.2022) nun eine Vereinfachung. Demnach wird es ermöglicht, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel in den Kalendermonaten Juni, Juli und August übersteigen.
Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Zuschüsse bezogen auf das ganze Kalenderjahr 2022 die Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht übersteigen. Weiterlesen →