Wachstumschancengesetz: Die E-Rechnung wird verpflichtend

Lange hat es gedauert, bis das Thema E-Rechnung richtig an Fahrt gewonnen hatte. Zuletzt war es die Bundesregierung, die mit dem Gesetzgebungsverfahren über das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen sowie Steuervereinfachungen und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ die E-Rechnung dann endlich in aller Munde brachte. Einen deutlichen Dämpfer erfuhr das Vorhaben allerdings zuletzt, als der Bundesrat im November 2023 den Gesetzesvorschlag aufgrund von Unstimmigkeiten in anderen Bereichen ablehnte.

E-Rechnung nunmehr auf den Weg gebracht

Die gute Nachricht nunmehr: Der Bundesrat konnte dem Gesetzesentwurf am 22.03.2024 zustimmen. Auch wenn aus dem Wachstumschancengesetz viele Vorhaben gestrichen wurden (wir berichteten im NWB-Experten Blog), so ist das Thema E-Rechnung weiterhin Bestandteil des Gesetzes und damit auf der Agenda der Bundesregierung. Die Verpflichtung zur E-Rechnung wird daher stufenweise ab 2025 eingeführt werden.

Wer ist verpflichtet?

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Virtuelle Veranstaltungen: Neue Regelungen zur Ortbestimmung ab 2025?

Mit dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG) plant der Gesetzgeber die Ortsbestimmung für virtuelle Veranstaltungen einer Neuerung zu unterziehen. Was ist geplant?

Neufassung von § 3a Abs. 3 UStG

Veranstaltungsleistungen werden im Bereich von B2C (§ 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG) und im Bereich von B2B (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG) dort besteuert, wo die Veranstaltung auch durchgeführt wird. Virtuelle Veranstaltungen waren bisher im Gesetzestext nicht explizit genannt. Innerhalb der MwStSystRL hat man hierzu mit Wirkung zum 01.01.2025 allerdings explizit derartige Veranstaltungen aufgenommen. Entsprechend passt der deutsche Gesetzgeber seine Regelungen nunmehr zum 01.01.2025 voraussichtlich mit dem JStG 2024 an. Weiterlesen

JStG 2024: Endlich Vereinheitlichung bei den Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG-E?

Bereits kurze Zeit nach der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes (wir berichteten) kursiert der inoffizielle Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024. Mit einem Umfang von 240 Seiten umfasst diese verschiedensten Maßnahmen, die teils technischen Charakter aufweisen, teils aber auch deutliche Inhaltsänderungen bringen. Vor allem im Umsatzsteuerrecht möchte der Gesetzgeber aufräumen.

Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG

Mit einem neuen § 4 Nr. 21 UStG-E wagt sich der Gesetzgeber an die komplexe Materie der Bildungsleistungen heran und passt diese den unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend an. Der neue § 4 Nr. 21 UStG-E soll zukünftig noch aus zwei Buchstaben bestehen, ihr Inhalt wird eng mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL verwebt.

§ 4 Nr. 21 Satz 1 Buchst. a UStG-E soll in Zukunft den Schul- und Hochschulunterricht, die Aus- und Fortbildung sowie die berufliche Umschulung und damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen, die durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder durch andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreien. Gleichzeitig soll die Steuerbefreiung für Leistungen der Fortbildung, die durch nicht-öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen erbracht werden, nur gelten, wenn diese Einrichtungen keine systematische Gewinnerzielung anstreben. Die zweite Option, also § 4 Nr. 21 Satz 1 Buch b UStG-E soll Schul- und Hochschulunterricht befreien, der von Privatlehrern erteilt wird. Weiterlesen

JStG 2024: Neuregelungen für den Kleinunternehmer in §§ 19 f UStG-E

Die Regelungen für den umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sollen durch das JStG 2024 einer Überarbeitung unterzogen werden. Neu ist, dass die Regelungen internationalisiert werden sollen. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Hintergrund

Gerade mit dem Start eines Unternehmens stellt die Erklärungspflicht zur Umsatzsteuer eine Hürde dar, die viele Unternehmer mit der Nutzung der Kleinunternehmerregelung gerne vermeiden. Durch diese können sie die Umsatzsteuer – pauschal ausgedrückt – vernachlässigen. Kleinunternehmer ist nach den bisher geltenden Vorschriften ein Unternehmer, der im Inland ansässig ist und dessen Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und dessen Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Bei der Grenze von 50.000 Euro stellt man auf den voraussichtlichen Umsatz des kommenden Jahres ab. Maßgeblich ist die Einschätzung zu Beginn des Kalenderjahres. Ein späteres (unerwartetes) Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich.

Neuregelung von § 19 UStG-E

Mit dem Jahressteuergesetz 2024, das mit Datum 27.03.2024 als (erster) Entwurf aus dem BMF nun vorliegt, sollen die Grenzen angehoben werden. Auch wird die Kleinunternehmer-Regelung internationalisiert, d.h. einer zusätzlichen Anzahl an Unternehmern im internationalen Kontext eröffnet. Weiterlesen

Bürokratieentlastung Nr. 4: Weitere Entlastungen basierend auf dem RegE

Bereits am 13.03.2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, mit dem u.a. Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen. Im Vergleich zum Referentenentwurf (ich habe hierzu berichtet: BEG 4: Abbau des Schriftformerfordernisses als richtiger Schritt) sind weitere Entlastungen aufgenommen worden.

Hierdurch ist das Volumen für Entlastungen nochmals deutlich gestiegen: Es beläuft sich nunmehr laut Gesetzesentwurf auf rund 944 Mio. € pro Jahr.

Kernaspekte des BEG IV:

Bisherige Kernpunkte des Gesetzgebungsverfahrens sind sowohl die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre als auch ein deutlicher Wegfall der Schriftformerfordernisse zugunsten der Textform in zahlreichen Fällen. Beide Aspekte können als positiv bewertet werden. Neu im Vergleich zum RefE wurden nun weitere Aspekte aufgenommen: Weiterlesen

BEG 4: Abbau des Schriftformerfordernisses als richtiger Schritt

Am 11.01.2024 hatte das BMJ den Referentenentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht, durch welches erneut bürokratische Vorschriften, die viele Unternehmen belasten, reduziert werden sollen.

Das Gesetz soll vor allem eine Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht, den Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie die Umsetzung von Projekten zur Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsbeschleunigung realisieren. Weiterlesen

Abschaffung des Solis erneut in der Diskussion

Immer wieder wird die (partielle) Abschaffung des Solidaritätszuschlags in der Politik, der Wissenschaft und der Praxis breit diskutiert. Nunmehr ist es der Bundesfinanzminister, der – gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsminister – den Stein erneut ins Rollen bringt.

Lindner: Abschaffung des Solis für Unternehmen

Es ist Christian Lindner, der zuletzt vorschlug, den Soli für Unternehmen abzuschaffen. Für ihn sei dies „der einfachste und schnellste Weg“, um Betriebe zu entlasten, sagte er in der ARD. Erleichternd komme hinzu, dass Gemeinden und Kommunen dadurch nicht in Anspruch genommen würden, sondern lediglich der Bund. Wichtig sei jedoch, dass innerhalb der Bundesregierung über Wege der Gegenfinanzierung gesprochen würde.

Gleichfalls sieht der Bundeswirtschaftsminister für die Unternehmerschaft Sparpotential: „Auch ich sehe, dass wir in der Summe eine Unternehmensbesteuerung haben, die international nicht mehr wettbewerbsfähig und investitionsfreundlich genug ist.“ Es müssten aus diesem Grunde durch die Bundesregierung „Steuererleichterungen, Steueranreize für Investitionen in der Perspektive finanziert [werden], um die Kräfte wirklich zu entfesseln“. Weiterlesen

Grundsteuerreform: Immer noch mehr als 1 Mio. Erklärungen fehlend!

Bereits ein Jahr ist es her, dass die offizielle Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen, die aufgrund einer Reform nach dem Urteil aus Karlsruhe bei den Finanzämtern einzureichen waren, abgelaufen ist. Denn: Von dem Jahr 2025 an wird eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Karlsruhe entschied bereits im Jahr 2018, dass die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten errechneten und somit verfassungswidrig handelten.

Erklärungen immer noch nicht vollständig eingetroffen

Nach wie vor fehlen immer noch über 1 Mio. Grundsteuererklärungen. Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 verstrichen gewesen. Weiterlesen

FG Hamburg: Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber?

Besteht für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber ein Rechtsschutzbedürfnis auf die Auszahlung der Energiepreispauschale? Und ist ein Arbeitgeber zur Zahlung einer Energiepreispauschale zu verurteilen? Darüber hatte das FG Hamburg zu entscheiden (1 K 163/23).

Hintergrund

Aufgrund der Energiekrise bekamen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale. Die Pauschale in Höhe von 300 Euro sollte im Jahr 2022 einen Ausgleich für die hohen Energiepreise schaffen. Beschäftigte haben die Pauschale in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.

Die klagende Arbeitnehmerin hatte die Pauschale allerdings nicht erhalten. Sie war seit dem Jahr 1994 in einem Arbeitsverhältnis mit ihrer Arbeitgeberin. Mit einer Mail im November 2022 teile die Arbeitgeberin der Klägerin mit, dass in 2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten eröffnet werde, sodass es zu Besonderheiten bei der November-Verdienstabrechnung und der Auszahlung der Energiepreispauschale kommen werde. Die Energiepreispauschale – so die E-Mail der Arbeitgeberin – könne nicht über die Abrechnung ausgeschüttet werden, jedoch könne die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 eingeholt werden.

Tatsächlich zahlte die Arbeitgeberin für die Monate September, Oktober und November 2022 bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihren Arbeitnehmern kein Arbeitsentgelt und gab in dieser Zeit auch keine Lohnsteuer-Anmeldungen ab.

Klage auf Auszahlung der Energiepreispauschale?

Die Klägerin hatte daraufhin im Dezember 2022 Klage erhoben, mit der sie die Verurteilung zur Zahlung der Energiepreispauschale gemäß §§112 ff. EStG in Höhe von EUR 300,00 zzgl. Zinsen von der Beklagten verlangte. Denn nach ihrer Einschätzung hätte die Energiepreispauschale pflichtgemäß durch die Arbeitgeberin abgerechnet und ausgezahlt werden müssen. Weiterlesen

BEG IV: Kommt die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen?

Das BMJ hat am 11.01.2024 den Referentenentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht. U.a. wird eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege nach Handels- und Steuerecht angestrebt.

Hintergrund:

Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist ist in § 147 Abs. 3 AO kodifiziert; sie beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre. Die Regelung gilt entsprechend für das HGB, hier sind die Zeiten in § 257 Abs. 4 HGB dargelegt. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren.

Bereits im Jahre 2013 war ein Gesetzgebungsvorhaben gestartet worden, das die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre verkürzen sollte. Umgesetzt wurde dies (bislang) nicht. Weiterlesen