Zum vierten Mal hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen sog. Steuerprogressionsbericht (vgl. BT-Drucks. 19/22900) vorgelegt. Hierbei wird eine Schätzung zur kalten Progression bei der Einkommensteuer für die Jahre 2020 und 2021 abgegeben.
Hintergrund
Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt. Nach dieser Definition erhöhen Einkommenssteigerungen, die über die Inflationsrate hinausgehen, die steuerliche Leistungsfähigkeit.
Seit der 18. Legislaturperiode ist die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Tarifs zur Einkommensteuer abzugeben. Der Erste Steuerprogressionsbericht über die Wirkung der kalten Progression für die Jahre 2013 bis 2016 wurde im Jahr 2015 vorgelegt (BT-Drucks. 18/3894). Zum Ausgleich der kalten Progression der Jahre 2014 und 2015 wurden daraufhin die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs 2016 zusätzlich zu dem entsprechend den Ergebnissen des Existenzminimumberichts angehobenen Grundfreibetrag um die kumulierte Inflationsrate nach rechts verschoben.
Nunmehr hat die Bundesregierung bereits zum vierten Mal ihren Bericht vorgelegt. Weiterlesen