Mehr Zeit für Offenlegung des Jahresabschlusses 2019

Die Erstellung eines Jahresabschlusses gehört zu den grundlegenden Pflichten von Kaufleuten und Handelsgesellschaften. Durch ihn wird die Vermögens-, Finanz und Ertragslage eines Unternehmens dokumentiert und dem (externen) Adressaten ermöglicht, sich ein Bild über die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Bestimmte Unternehmen sind neben der Aufstellung des Jahresabschlusses auch zu dessen Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder zur Hinterlegung verpflichtet (§ 325 HGB).

Das Bundesamt für Justiz nimmt dabei die Aufgabe wahr, Ordnungsgelder gegen jene Unternehmen zu verhängen, die dieser Pflicht zur Offenlegung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Laut eigener Aussage des Bundesamts hat sich die Offenlegungskultur in Deutschland dadurch bereits maßgeblich verbessert.

In einer aktuellen Pressemeldung konstatiert das Bundesamt für Justiz nunmehr, dass man in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen solche Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2019 am 31.12.2020 endet, vor dem 01.03.2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten werde. Weiterlesen

Kommt jetzt die Vermögensteuer (zurück)?

Die hohen Schulden des Staates, die diesjährig aufgrund der Corona-Krise entstanden sind, lassen vermehrt die Diskussion über und den Ruf nach einer (Wieder-)Einführung der Vermögensteuer aufkommen. Wie wahrscheinlich ist eine solche Revitalisierung?

Hintergrund

Ein Blick auf die Haushaltszahlen des Bundes für das aktuelle und das kommende Jahr zeigt, dass die Corona-Pandemie den Staat vor extreme finanzielle Herausforderungen stellt. So werden etwa im Bundeshaushalt für das Jahr 2021 rund 180 Mrd. Euro neue Schulden aufgenommen. Der erneute Lockdown lässt vermuten, dass – zumindest im ersten Quartal 2021 – die Entwicklung steigender Verschuldung sich fortsetzen wird und weitere Corona-Hilfsprogramme für die angeschlagene Wirtschaft finanziert werden müssen. Finanzminister Olaf Scholz hat in diesem Zusammenhang bereits mehrfach die Wiederbelebung der Vermögensteuer ins Spiel gebracht. Aussagen wie „Deutschland braucht eine Vermögensteuer“ oder „Ich bin ganz traurig, dass Deutschland die Vermögensteuer abhandengekommen ist“ konnten von ihm in verschiedenen TV-Runden bereits mehrfach zur Kenntnis genommen werden.

Mit solchen Forderungen ist Scholz nicht allein. Auch die Grünen fordern in ihrem neuen Grundsatzprogramm: „Das Aufkommen der Steuern aus Kapitalaufkommen, aus großen Vermögen und Erbschaften muss wieder deutlich erhöht werden.“ Und auch Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (IW) stellt fest: „Ich befürchte, Steuererhöhungen werden als Teil einer Steuerreform unumgänglich sein, um die Schulden wieder abzubauen und die notwendigen öffentlichen Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Innovation stemmen zu können.“

Wiederbelebung sinnvoll und realisierbar? Weiterlesen

Brexit und die Umsatzsteuer: Das BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Teil II)

Die in Kürze auslaufende Übergangsfrist, in welcher u.a. das Mehrwertsteuerrecht der Union für das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung findet, stellt viele Unternehmer vor umsatzsteuerliche Herausforderungen und Fragen.

Während in Teil I bereits eingeordnet wurde, welche Besonderheiten bei Lieferungen und sonstigen Leistungen laut neuestem BMF-Schreiben zu beachten sind, gilt es in Teil II einen Blick auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und den Warenhandel über elektronische Marktplätze zu werfen. Weiterlesen

Vordrucke zur Umsatzsteuervoranmeldung und -vorauszahlung 2021: Neue Angaben erforderlich?

Für den Veranlagungszeitraum 2021 sind die neuen Vordruckmuster für die Umsatzsteuervoranmeldungen und -vorauszahlungen bisweilen noch nicht veröffentlicht. Diese erfordern wohl neue Zusatzangaben seitens der Unternehmerschaft, über die bisher aber noch keine Klarheit besteht.

Hintergrund

Normalerweise werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuervoranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren zeitnah vor Jahresende veröffentlicht. Dieses Jahr scheint dies allerdings anders. Denn ein entsprechendes BMF-Schreiben, welches regelmäßig auch eine Anleitung beinhaltet, fehlt bisweilen. Bekannt geworden ist allerdings bereits, dass in den neuen Formularen durch den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer Angaben zu machen sind, die bisher nicht gefordert werden.

Neue Angaben zur Berichtigung von Bemessungsgrundlagen

Die bereits bekanntgewordene Version der geplanten neuen Vordrucke zeigt, dass zwei neue Zeilen, nämlich die Zeilen 73 und 74 eingefügt werden sollen. In den neu eingefügten Zeilen soll der Unternehmer Angaben zur Berichtigung von Bemessungsgrundlagen machen müssen. Die Überschrift im bekannt gewordenen Formular lautet: „Ergänzende Angaben zu Minderungen nach § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG.“ Weiterlesen

Brexit und Umsatzsteuer: das BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Teil I)

Am 10.12.2020 hat das BMF ein umfangreiches Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union veröffentlicht. Unternehmer sollten sich mit den Vorschriften vertraut machen und prüfen, wie ihre bisherigen und künftigen Beziehungen zum UK ab 2021 umsatzsteuerlich zu behandeln sind.

Hintergrund

Bereits zum 01.02.2020 trat das Vereinigte Königreich aus der EU aus. Der Austritt wurde durch ein am 24.01.2020 unterzeichnetes Austrittsabkommen geregelt. Nach dem Austritt schloss sich ein Übergangszeitraum an, in dem u.a. das Mehrwertsteuerrecht der Union für das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung findet. Dieser Übergangszeitraum wird zum Ende diesen Jahres auslaufen. Für die Unternehmerschaft stellt sich daher die Frage, wie Leistungsbeziehungen zum Vereinigten Königreich zukünftig für die Umsatzsteuer einzuordnen sind. Im BMF-Schreiben sind u.a. die nachfolgenden Punkte dargestellt: Weiterlesen

Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwand beim Auslandssemester

Mit seinem Urteil vom 14.05.2020 (VI R 3/18) hat der BFH entschieden, dass solche Studierende, die bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, ihre Unterkunftskosten und den Verpflegungsmehraufwand bei einem Auslandssemester als vorab entstandene Werbungskosten abziehen können. Hierbei sind allerdings Besonderheiten zu beachten. Weiterlesen

Einmal zurück bitte! Anhebung der Umsatzsteuer-Sätze zum 01.01.2021 (Teil II)

Die in Kürze anstehende Erhöhung der Umsatzsteuersätze auf ihr altes Niveau bedarf in vielen Unternehmen einer besonderen Betrachtung einzelner Sachverhalte. Während die beiden vorliegenden BMF-Schreiben (vom 30.06.2020 und vom 04.11.2020) bereits erste Anhaltspunkte für die korrekte steuerliche Einordnung vieler Konstellationen geben (vgl. z.B. für Anzahlungen/Vorauszahlungen und Gutscheine – siehe Teil I), wird nachfolgend aufgezeigt, welche weiteren Besonderheiten die Unternehmerschaft nicht aus den Augen verlieren sollte.

Korrekte Abrechnung mit dem richtigen Mehrwertsteuersatz

Gerade zu Beginn des neuen Jahres wird es vermehrt vorkommen, dass Unternehmer eine korrekte zeitliche Einordnung für die Steuersätze vornehmen müssen. Stets ist dabei der nachfolgende Grundsatz ausschlaggebend:

Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die richtige Anwendung des Steuersatzes ist ausschlaggebend, wann die Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist. Leistungen, die schon im zweiten Halbjahr 2020 – und damit zur Zeit der abgesenkten Steuersätze – erbracht worden sind, unterliegen weiterhin den ermäßigten Sätzen von 16 Prozent bzw. 5 Prozent, sie müssen auch mit diesen abgerechnet werden. Weiterlesen

Jahressteuergesetz 2020: Anhebung der „44-Euro-Freigrenze“ auf 50 Euro!

Der kürzlich veröffentlichte Entwurf eines Änderungsantrags der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) hält eine Vielzahl von Überraschungen bereit. U.a. ist vorgeschlagen, die bisherige monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeitig 44 Euro auf 50 Euro anzuheben.

Hintergrund

Gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Sachbezüge mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen. Diese bleiben allerdings gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dann außer Ansatz, wenn die Vorteile, die sich nach der Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergeben, insgesamt den Betrag von 44 Euro monatlich nicht übersteigen. Sachbezüge, die der Arbeitgeber kostenlos oder vergünstigt gewährt, sind damit bis zu einem Betrag von 44 Euro im Monat steuerfrei (sog. 44 Euro-Freigrenze). Die Vorschrift gibt eine monatliche Freigrenze vor, d. h., die Sachbezüge sind in voller Höhe dann steuerpflichtig, wenn sie im Kalendermonat den Betrag von 44 Euro überschreiten. Ziel dieser Regelung ist, dass der Arbeitnehmer einen Teil des Gehalts nicht als Geldzahlung, sondern (steuer- und sozialversicherungsfrei) als Ware oder Dienstleistung bekommen kann.

Erhöhung der monatlichen Freigrenze für Sachbezüge

CDU/CSU und SPD schlagen nunmehr vor, durch das Jahressteuergesetz 2020 die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeit 44 Euro auf 50 Euro anzuheben. Die Änderung soll am 01.01.2022 in Kraft treten. Weiterlesen

Einmal zurück bitte! Anhebung der Umsatzsteuer-Sätze zum 01.01.2021 (Teil I)

Die Ära der zeitlich befristeten Umsatzsteuersätze geht in Kürze zu Ende. Entsprechend bedarf es seitens der Steuerpflichtigen einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie bestmöglich zu den alten Steuersätzen zurückgekehrt werden kann. Helfen dabei die Ausführungen der beiden BMF-Schreiben vom 30.06.2020 und vom 04.11.2020?

Hintergrund

Um die schwer angeschlagene Wirtschaft in der Corona-Krise zu entlasten, hatte sich die Bundesregierung am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Unter anderem wurde – im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze beschlossen. Seit dem 01.07.2020 gilt damit in Deutschland folgende Besteuerung:

  • der Regelsteuersatz wurde von 19% auf 16% gesenkt,
  • der ermäßigte Umsatzsteuersatz wurde von 7% auf 5% gesenkt.

Die Befristung gilt lediglich vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.

Damit steht in Kürze eine Rückführung zu den alten Steuersätzen an. Entsprechend stellen sich erneut viele Einzelfragen, die es zu klären gilt. Insbesondere solche Sachverhalte, die sowohl im alten als auch im neuen Jahr von Relevanz sind, bedürfen daher einer besonderen Betrachtung. Zu erwähnen sind etwa Anzahlungen und Vorauszahlungen, aber auch Dauerschuldverhältnisse und Abonnements. Weiterlesen

Corona und Steuern: Verbesserte Verlustverrechnung bald möglich?

Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sollen sich laut aktuellen Berichten für eine erneute Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung einsetzten. Wird es damit zeitnah zu einer Ausweitung der steuerlichen Verlustanerkennung kommen?

Hintergrund

Bereits mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die steuerliche Verlustverrechnung verbessert. Zum einen wurde ein neuer Abschnitt XIV in das Einkommensteuergesetz eingeführt. Hier kodifizierte der Gesetzgeber unter der Überschrift „Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ neue Vorschriften, welche das BMF-Schreiben v. 24.04.2020 (IV C 8 – S 2225/20/10003 :010, BStBl 2020 S. 496, dazu bereits ausführlich Wengerofsky, StuB 2020, S. 450 ff.) ersetzten.

Durch dessen Anweisungen konnte eine Erstattung bereits geleisteter Vorauszahlungen für das Jahr 2019 mithilfe eines pauschalierten Verlustrücktrags (i.H.v. 15 Prozent) erwirkt werden. Weiterlesen