Das neue BMF-Schreiben zum Reverse-Charge Verfahren bei Telekommunikationsdienstleistungen (Teil I)

Für umsatzsteuerpflichtige Telekommunikationsdienstleistungen war bislang der leistende Unternehmer Steuerschuldner. Er hatte die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen auszuweisen. Für derartige Leistungen ist seit dem 01.01.2021 das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung zu bringen. Dazu wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 der § 13b Abs. 2 UStG um eine Nr. 12 ergänzt.

Gleichzeitig wurde § 13b Abs. 5 UStG nach dem bisherigen Satz 5 ergänzt: Danach schuldet der Empfänger von Telekommunikationsdienstleistungen die Steuer, „wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Leistungen von untergeordneter Bedeutung ist.“ Für Nachweiszwecke wurde dazu das Instrument der Wiederverkäuferbescheinigung geschaffen.

BMF-Schreiben v. 23.12.2020

Rechtzeitig vor der erstmaligen Anwendung der Vorschriften hat sich das BMF in einem umfassenden Schreiben (BMF-Schr. v. 23.12.2020, III C 3 – S 7279/19/10006 :002)  zu den neuen Grundsätzen geäußert. Neben zahlreichen Anpassungen, die aufgrund der neuen Vorschrift innerhalb des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses notwendig geworden sind, nimmt das BMF mit 13b.7b UStAE auch Neueinfügungen in den Anwendungserlass vor. Weiterlesen

Neues vom BFH zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern über eBay

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der BFH zur ertragsteuerlichen Beurteilung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform Stellung bezogen. Er konstatiert, dass die Veräußerung einer privaten Sammlung en bloc oder in mehreren Einzelverkäufen der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein kann.

Hintergrund

Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies nach der Rechtsauffassung des X. Senats des BFH auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird (Urteil v. 17.6.2020, X R 18/19). Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis. Weiterlesen

Keine verpflichtende monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mehr für Gründer ab diesem Jahr

Das neue Jahr hält für Existenzgründer steuerliche Veränderungen bereit. Neben der bereits dargestellten Änderung zur Übermittlung von steuerlichen Erfassungsbögen (vgl. Blog-Beitrag von Herold) dürfen Existenzgründer – anstatt wie bisher im monatlichen Turnus – ihre Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2021 vierteljährlich abgeben.

 Hintergrund

Existenzgründer sind in den ersten zwei Jahren zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Voranmeldezeitraum für die Umsatzsteuer ist ansonsten grundsätzlich das Kalendervierteljahr; es sei denn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr beträgt mehr als 7.500 Euro. Liegt dies vor, so sind auch nach den ersten zwei Gründungsjahren monatliche Anmeldungen abzugeben. Bei einer abzuführenden Umsatzsteuer des Vorjahres von weniger als 1.000 Euro kann das Finanzamt hingegen den Unternehmer von der Pflicht zur Voranmeldung und Vorauszahlung befreien.

Aussetzung der monatlichen Abgabe für die Jahre 2021 bis 2026

Für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 hat der Gesetzgeber mithilfe des Bürokratieentlastungegesetzes III eine zeitlich befristete Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer umgesetzt: Weiterlesen

Cloudbasierte TSE-Lösung: Plant das BSI Änderungen?

Nach aktuellen Verlautbarungen von führenden Wirtschaftsverbänden plant das BSI weitergehende Anforderungen an die betriebliche Anwenderumgebung für eine Zertifizierung von cloud-basierten TSE-Lösungen zu stellen. Was bedeutet das für die Unternehmen?

Hintergrund:

Mit § 146a AO sind bereits zum 01.01.2020 neue Regeln für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen in Kraft getreten. Die neuen Anforderungen werden vor allem durch die sog. Kassensicherungsverordnung geregelt. Die Bundesregierung hatte diese Verordnung zwar bereits im Herbst 2017 erlassen. Ihre Inhalte sind grundsätzlich jedoch erst seit dem 1.1.2020 anzuwenden.

Zukünftig müssen alle mit elektronischen Kassensystemen aufgezeichneten Daten durch eine zertifizierte TSE geschützt werden. Diese sichert, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Die Kassensysteme und TSEs müssen beim Finanzamt an- und auch abgemeldet werden. Unternehmer haben einen Monat Zeit, um nach der Anschaffung oder der Außerbetriebnahme diese Mitteilung gegenüber dem Finanzamt zu erstatten.

Die Nachrüstung der Kassen war ursprünglich bis zum 01.01.2020 vorgesehen. Weiterlesen

Neue Vordrucke zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021: (Zu) wenig Vorlaufzeit für Anwender

Mit Schreiben vom 22.12.2020 hatte das BMF die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 veröffentlicht. Die neuen Vordrucke halten zwei wesentliche und für die Unternehmerschaft bedeutsame „Überraschungen“ bereit:

Zum einen sieht der neue Vordruck vor, dass Unternehmer in der Zeile 73 für die Ausgangsseite die Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage gesondert eintragen müssen, soweit das zunächst vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, in Zeile 74 für die Eingangsseite die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge gesondert einzutragen, soweit das vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist (vgl. die kritischen Ausführungen hier im Blog bereits von Wengerofsky sowie Herold). Weiterlesen

Jahressteuergesetz 2020 definiert Zusätzlichkeitserfordernis (Teil II)

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das sog. Zusätzlichkeitserfordernis im EStG kodifiziert und damit gesetzlich verankert, wann Leistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Mit seiner Definition nimmt der Gesetzgeber der neueren Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2019 (VI R 21/17 und VI R 40/17), in welcher dieser seine Rechtsauffassung geändert hatte, den Wind aus den Segeln.

Während in Teil I des Blog-Beitrags ausführlich auf die neuen Tatbestandsmerkmale eingegangen wurde, sollen nachfolgend die Konsequenzen für die Praxis dargestellt werden. Weiterlesen

Jahressteuergesetz 2020 definiert Zusätzlichkeitserfordernis (Teil I)

Mit dem Jahressteuergesetz wurden wichtige lohnsteuerrechtliche Änderungen im EStG vorgenommen. Unter anderem wurden nunmehr die Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen von „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbrachten Leistungen gesetzlich definiert. Welche Folgen hat dies für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Hintergrund

Steuerbefreiungen sowie die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer sind gem. EStG an vielen Stellen davon abhängig, dass die entsprechende Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht wird. In diesem Zusammenhang wird auch von dem sog. Zusätzlichkeitserfordernis gesprochen. Beispielsweise sieht § 3 Nr. 33 EStG vor, dass „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei sind. Ebenso sieht z.B. § 3 Nr. 15 EStG die Steuerfreiheit für die Überlassung von Fahrtickets vor, soweit diese „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Weitere Vorschriften sind (exemplarisch): Weiterlesen

Gemeinnützigkeit: Erweiterung von § 52 Abs. 2 Satz 1 AO durch das JStG 2020 (Teil II)

Mit dem Jahressteuergesetz (BGBl 2020 I S. 3096) wurde der aufzählende Katalog des § 52 Abs. 2 Satz 1 AO um eine Vielzahl von Zwecken ergänzt bzw. erweitert (vgl. dazu Teil I v. 30.12.2020). Nicht aufgenommen wurden allerdings Aussagen dazu, inwiefern eine politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen zukünftig möglich ist.

Was bedeutet das für die Betätigung gemeinnütziger Organisationen – insbesondere vor dem Hintergrund des Attac-Urteils des BFH aus dem Jahre 2019? Weiterlesen

Gemeinnützigkeit: Erweiterung von § 52 Abs. 2 Satz 1 AO durch das JStG 2020 (Teil I)

Mit dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 (BGBl  2020 I, S. 3096) wurden u.a. bedeutsame Änderungen im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts vorgenommen. Insbesondere der Katalog nach § 52 Abs. 2 Satz 1 AO wurde um neue Zwecke ergänzt.

Hintergrund

Spätestens seit dem Urteil des BFH zu Attac vom 10.01.2019 (V R 60/17) steht das Gemeinnützigkeitsrechts und dabei v.a. der enumerativ aufzählende, abschließende Katalog des § 52 Abs. 2 Satz 1 AO in der Kritik. Bemängelt wird, dass vielfältige gesellschaftliche Entwicklungen und Bedürfnisse nicht ausreichend abgebildet werden. Denn nicht explizit im Katalog aufgeführte Zwecke können nur dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie in Bezug auf ihre Merkmale, die ihre steuerliche Förderung rechtfertigen, mit einem Zweck des Katalogs identisch sind.

Zwar bietet § 52 Abs. 2 Satz 2 AO eine Öffnungsklausel, welche es den Finanzbehörden ermöglicht, auf sich ändernde gesellschaftliche Zwecke zu reagieren und damit die Gemeinnützigkeit weiterzuentwickeln. Der Anwendungsbereich ist allerdings recht eng. Bereits seit langem wird daher angemahnt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht einer grundlegenden Überarbeitung bedarf.

Mit dem Jahressteuergesetz wurden nunmehr erste Schritte in diese Richtung getan und (u.a.) der Zweckkatalog des § 52 Abs. 2 Satz 1 AO ausgeweitet. Aufgenommen wurden explizit folgende neuen/ergänzenden Zwecke: Weiterlesen

Diskussion über Einführung einer „Paketsteuer“: Rettung zur Belebung der Innenstädte?

Dem Attraktivitätsverlust des Einzelhandels in den Innenstädten, der durch die aktuelle Corona-Pandemie zugenommen hat, wollen Politiker von CDU und CSU jetzt mit einer „Paketsteuer“ entgegenwirken. Hilft eine solche Maßnahme tatsächlich, um dem Einzelhandel unter die Arme zu greifen?

Hintergrund

Laut aktuellen Medienberichten denkt die Fraktion von CDU und CSU im Bundestag darüber nach, Pakete, die im Onlinehandel bestellt werden, mit einer neuen „Steuer“ zu belegen. Vergangenes Wochenende wurde dazu ein Grundsatzpapier vorgelegt, in dem der stellvertretende Fraktionschef Andreas Jung und der kommunalpolitische Sprecher von CDU/CSU die Auflage eines sog. Innenstadtfonds vorschlagen, der durch die Paketsteuer finanziert werden könnte. Bezahlt werden soll die neue „Steuer“ von Online-Händlern, um dann direkt der Stärkung des Einzelhandels in den Innenstädten zugutezukommen. Die Höhe der zu leistenden Zahlung soll sich dabei am jeweiligen Wert der bestellten Waren orientieren. Ob und inwiefern die neue Steuer zu höheren Preisen führe, liege im Ermessen der Anbieter. Weiterlesen