Autor: Dr. Timmy Wengerofsky
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Die anhaltende Krisensituation lässt die Rufe der Fragenden, wer für die entsprechenden Kosten des Staats aufkommen soll, lauter und lauter werden. An Fahrt gewinnt dabei der Vorschlag nach einem sog. Corona-Soli, der etwa in Form einer Übergewinnsteuer erhoben werden könnte. Wie geeignet ist eine solche Gewinnabschöpfung in der jetzigen Situation?
Mit einer Entschließung, welche der Bundesrat auf seiner 1001. Sitzung zusätzlich zur Zustimmung zum Dritten Corona-Steuerhilfegesetz gefasst hat, wird auf die enorme finanzielle Belastung aufmerksam gemacht, welche derzeitig die Länder und Gemeinden zu tragen haben. Wird es hier zu einer Neuverteilung der Kosten kommen (müssen)?
Am 01.03.2021 – und damit ein gutes halbes Jahr vor der Bundestagswahl – hat die SPD ihren sog. „Zukunftsprogramm“ vorgestellt, mit welchem sie im Herbst mit ihrem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz antreten will. Unter anderem will die Partei das Steuersystem reformieren und die Vermögensteuer wiederbeleben. Was sieht das Programm in Einzelnen vor?
Am 15.02.2021 hat das BMF den Referentenentwurf eines sog. „Steueroasen-Abwehrgesetzes“ auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das Gesetz sieht weitreichende Maßnahmen vor, die eine Steuervermeidung einschränken sollen. Hintergrund Bereits am 01.12.1997 hatte der Rat der Europäischen Union eine Entschließung über einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung angenommen, um schädlichem Steuerwettbewerb entgegenzuwirken. Der sog. „Verhaltenskodex“ stellt dabei kein rechtsverbindliches Instrument dar. Vielmehr haben sich mit ihm die Mitgliedstaaten politisch dazu verpflichtet, bestehende steuerliche Maßnahmen, die einen schädlichen Steuerwettbewerb darstellen, zu überprüfen, zu ändern oder abzuschaffen (Rücknahmeverfahren), und davon abzusehen, neue Maßnahmen dieser Art einzuführen (Stillhalteverfahren).
Der nunmehr viele Wochen anhaltende zweite harte Lockdown hat dazu geführt, dass Einzelhändler auf einem Großteil ihrer Waren sitzen geblieben sind. Vor allem die Textilbranche dürfte dies hart treffen, unterliegt doch gerade die Mode den jeweiligen Trends einer Saison. Hürden müssen die jeweiligen Einzelhändler überwinden, wenn sie die überquellenden Lager durch entsprechende Sachspenden leeren wollen. Denn: ebenso wie beim Verkauf unterliegen Sachspenden der Umsatzsteuerpflicht. Dies führt meist dazu, dass die nicht verkauften Waren geschreddert werden. Berücksichtigt man, dass aktuell mehrere hundert Millionen unverkaufter Kleidungsstücke deutschlandweit in den Lagern liegen, ergibt dies eine unsagbare Wertezerstörung. Eine grundlegende Änderung dieses umsatzsteuerrechtlichen Paradoxons...
Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helferinnen und Helfer in Impfzentren geeinigt. Die Helfer können nunmehr von der Übungsleiter- bzw. der Ehrenamtspauschale profitieren. Diese stellt Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei. Hintergrund Den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die bei den Impfmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Unterstützung leisten, möchten Bund und Länder mit steuerlichen Erleichterungen unter die Arme greifen. Ihnen wird für bestimmte Tätigkeiten die Übungsleiter- bzw. die Ehrenamtspauschale zur Verfügung gestellt. Wie verschiedene Finanzministerien nunmehr auf ihren Internetseiten verkündeten, gilt nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern...
Bereits seit vielen Jahren wird sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der OECD darüber beraten, wie eine Besteuerung von Tech-Konzernen durch die Einführung einer Digitalsteuer neu geordnet werden kann. Internationale Lösungen waren bisher nicht gefunden worden. Insbesondere Frankreich, das beim Voranschreiten eines internationalen Umsetzungsprozesses stark auf die Etablierung einer derartigen Steuer drängt, hatte vor kurzem einen nationalen Alleingang beschritten und eigens die sogenannte „GAFA-Steuer“ eingeführt. Zuletzt hatte das Thema wieder an Fahrt gewonnen, als die neue US-Regierung ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert hatte und ankündigte, sich besser als bisher in den globalen Verhandlungen über die Neuaufteilung der Besteuerungsrechte zu engagieren. Dabei...
Bereits seit einigen Jahren wird die Besteuerung von Digitalkonzernen immer wieder international und auf EU-Ebene diskutiert. Vor allem Frankreich hatte in den letzten Jahren regelmäßig mit Nachdruck dafür geworben, Gewinne von US-Digitalkonzernen verstärkt der Besteuerung im jeweiligen Marktstaat in der EU zu unterwerfen. Da eine internationale Lösung bisweilen nicht gefunden wurde, hatte Frankreich bereits im Jahr 2019 eine nationale Digitalsteuer eingeführt, die hauptsächlich große US-Konzerne trifft. Diese sog. GAFA-Steuer, benannt nach den Anfangsbuchstaben der US-Digitalkonzerne Google, Amazon, Facebook und Apple, beträgt 3% auf den Umsatz großer Internetkonzerne, soweit diese in Frankreich einen gewissen Mindestumsatz erzielen. Zunächst hatte Frankreich die Erhebung...
Bei seinem ersten Zusammentreffen in diesem Jahr hat der Koalitionsausschuss am 03.02.2021 umfangreiche weitere Hilfen für die Corona-geschädigte Wirtschaft beschlossen. Von besonderem Interesse dürfte für viele Unternehmerinnen und Unternehmer die erneute Erweiterung der steuerlichen Verlustverrechnung sein. Hintergrund Bereits mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz waren die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung deutlich erweitert worden. So wurden v.a. die Beträge für den steuerlichen Verlustrücktrag (§ 10d Absatz 1 EStG) verfünffacht: Für Verluste des Veranlagungszeitraums 2020 und 2021 waren die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag damit von 1 Million Euro auf 5 Millionen Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. von 2 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung)...
Für Steuerpflichtige ist es stets von besonderem Interesse, auf welche Sachverhalte die Finanzämter bei ihren Prüfungen ein besonderes Ausgenmerk legen. Zumindest für Nordrhein-Westfalen werden seitens der OFD die jährlichen Schwerpunkte bekannt gegeben. In bestimmten Bereichen lohnt es sich daher, ganz besonders penibel zu sein. Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht Wie schon im vergangenen Jahr werden im bevölkerungsreichsten Bundesland auch in 2021 laut verschiedener Quellen (u.a. Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe) erneut die Prüfung der EInkünfteerzielungsabsicht (Liebhaberei) bei den § 15 EStG und § 18 EStG im Vordergrund stehen. Gleichzeitig wurden sog. dezentrale Schwerpunkte für einzelne Finanzämter festgesetzt. Hier stehen jeweils bestimmte Steuerarten oder aber auch...
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