Neues zum Corona-Soli: Die Diskussion gewinnt an Fahrt!

Die anhaltende Krisensituation lässt die Rufe der Fragenden, wer für die entsprechenden Kosten des Staats aufkommen soll, lauter und lauter werden. An Fahrt gewinnt dabei der Vorschlag nach einem sog. Corona-Soli, der etwa in Form einer Übergewinnsteuer erhoben werden könnte.

Wie geeignet ist eine solche Gewinnabschöpfung in der jetzigen Situation? Weiterlesen

Zusätzliche Entschließung des Bundesrates zum Dritten Corona-Steuerhilfegesetz: Wer soll das bezahlen?

Mit einer Entschließung, welche der Bundesrat auf seiner 1001. Sitzung zusätzlich zur Zustimmung zum Dritten Corona-Steuerhilfegesetz gefasst hat, wird auf die enorme finanzielle Belastung aufmerksam gemacht, welche derzeitig die Länder und Gemeinden zu tragen haben.

Wird es hier zu einer Neuverteilung der Kosten kommen (müssen)? Weiterlesen

Das Bundestags-Wahlprogramm der SPD: (Vermögen)Steuer auf dem Vormarsch?

Am 01.03.2021 – und damit ein gutes halbes Jahr vor der Bundestagswahl – hat die SPD ihren sog. „Zukunftsprogramm“ vorgestellt, mit welchem sie im Herbst mit ihrem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz antreten will. Unter anderem will die Partei das Steuersystem reformieren und die Vermögensteuer wiederbeleben.

Was sieht das Programm in Einzelnen vor? Weiterlesen

Der Entwurf eines Steueroasen-Abwehrgesetzes: Was kommt da auf uns zu?

Am 15.02.2021 hat das BMF den Referentenentwurf eines sog. „Steueroasen-Abwehrgesetzes“ auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das Gesetz sieht weitreichende Maßnahmen vor, die eine Steuervermeidung einschränken sollen.

Hintergrund

Bereits am 01.12.1997 hatte der Rat der Europäischen Union eine Entschließung über einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung angenommen, um schädlichem Steuerwettbewerb entgegenzuwirken. Der sog. „Verhaltenskodex“ stellt dabei kein rechtsverbindliches Instrument dar. Vielmehr haben sich mit ihm die Mitgliedstaaten politisch dazu verpflichtet, bestehende steuerliche Maßnahmen, die einen schädlichen Steuerwettbewerb darstellen, zu überprüfen, zu ändern oder abzuschaffen (Rücknahmeverfahren), und davon abzusehen, neue Maßnahmen dieser Art einzuführen (Stillhalteverfahren). Weiterlesen

#SpendenStattVernichten: Neues zur Umsatzsteuerpflicht auf Sachspenden

Der nunmehr viele Wochen anhaltende zweite harte Lockdown hat dazu geführt, dass Einzelhändler auf einem Großteil ihrer Waren sitzen geblieben sind. Vor allem die Textilbranche dürfte dies hart treffen, unterliegt doch gerade die Mode den jeweiligen Trends einer Saison. Hürden müssen die jeweiligen Einzelhändler überwinden, wenn sie die überquellenden Lager durch entsprechende Sachspenden leeren wollen. Denn: ebenso wie beim Verkauf unterliegen Sachspenden der Umsatzsteuerpflicht. Dies führt meist dazu, dass die nicht verkauften Waren geschreddert werden. Berücksichtigt man, dass aktuell mehrere hundert Millionen unverkaufter Kleidungsstücke deutschlandweit in den Lagern liegen, ergibt dies eine unsagbare Wertezerstörung.

Eine grundlegende Änderung dieses umsatzsteuerrechtlichen Paradoxons fordert nunmehr eine Allianz aus der Grünen-Bundestagsfraktion, dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Unter dem Slogan „#Spenden statt Vernichten – Lagerware für den guten Zweck“, stellten sie vergangene Woche eine gemeinsame Initiative für die Weiterverwendung von Waren vor, die während der Corona-Krise nicht verkauft werden konnten.

Hauptanliegen: Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden

Hauptanliegen der Initiative ist die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden. Weiterlesen

Impfzentren: Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helferinnen und Helfer

Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helferinnen und Helfer in Impfzentren geeinigt. Die Helfer können nunmehr von der Übungsleiter- bzw. der Ehrenamtspauschale profitieren. Diese stellt Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei.

 Hintergrund

Den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die bei den Impfmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Unterstützung leisten, möchten Bund und Länder mit steuerlichen Erleichterungen unter die Arme greifen. Ihnen wird für bestimmte Tätigkeiten die Übungsleiter- bzw. die Ehrenamtspauschale zur Verfügung gestellt. Wie verschiedene Finanzministerien nunmehr auf ihren Internetseiten verkündeten, gilt nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern für all diejenigen, die direkt an den Impfungen beteiligt sind – d.h. in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst – die Übungsleiterpauschale. Sie lag in 2020 bei 2.400 Euro und wurde für das Jahr 2021 durch das Jahressteuergesetz 2020 kürzlich auf 3.000 Euro erhöht. Einkünfte aus entsprechenden Tätigkeiten bleiben bis zu dieser Höhe steuerfrei. Die Regelung gilt für Einkünfte sowohl in den Jahren 2020 als auch 2021. Weiterlesen

EU-Kommission: Öffentliche Konsultation zur Digitalsteuer

Bereits seit vielen Jahren wird sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der OECD darüber beraten, wie eine Besteuerung von Tech-Konzernen durch die Einführung einer Digitalsteuer neu geordnet werden kann. Internationale Lösungen waren bisher nicht gefunden worden. Insbesondere Frankreich, das beim Voranschreiten eines internationalen Umsetzungsprozesses stark auf die Etablierung einer derartigen Steuer drängt, hatte vor kurzem einen nationalen Alleingang beschritten und eigens die sogenannte „GAFA-Steuer“ eingeführt.

Zuletzt hatte das Thema wieder an Fahrt gewonnen, als die neue US-Regierung ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert hatte und ankündigte, sich besser als bisher in den globalen Verhandlungen über die Neuaufteilung der Besteuerungsrechte zu engagieren. Dabei kündigte die neue US-Finanzministerin ihre Unterstützung für die multilateralen Bemühungen an, Gewinnverschiebungen und Methoden der Gewinnverkürzung in den Griff zu bekommen und die Konflikte über digitale Steuern zu lösen (Vgl. dazu bereits Die neue US-Regierung ist gesprächsbereit: Kommt jetzt die (globale) Digitalsteuer? – NWB Experten Blog. Weiterlesen

Die neue US-Regierung ist gesprächsbereit: Kommt jetzt die (globale) Digitalsteuer?

Bereits seit einigen Jahren wird die Besteuerung von Digitalkonzernen immer wieder international und auf EU-Ebene diskutiert. Vor allem Frankreich hatte in den letzten Jahren regelmäßig mit Nachdruck dafür geworben, Gewinne von US-Digitalkonzernen verstärkt der Besteuerung im jeweiligen Marktstaat in der EU zu unterwerfen. Da eine internationale Lösung bisweilen nicht gefunden wurde, hatte Frankreich bereits im Jahr 2019 eine nationale Digitalsteuer eingeführt, die hauptsächlich große US-Konzerne trifft.

Diese sog. GAFA-Steuer, benannt nach den Anfangsbuchstaben der US-Digitalkonzerne Google, Amazon, Facebook und Apple, beträgt 3% auf den Umsatz großer Internetkonzerne, soweit diese in Frankreich einen gewissen Mindestumsatz erzielen. Zunächst hatte Frankreich die Erhebung dieser Steuer ausgesetzt, insbesondere, um eine internationale Regelung nicht zu gefährden und wegen der Befürchtung von Gegenmaßnahmen seitens der USA. Die Verhandlungen für eine solche internationale Lösung blieben auf EU-Ebene bzw. auf Ebene der OECD bislang allerdings erfolglos.

Gesprächsbereitschaft der neuen US-Regierung

Auf internationaler Ebene könnten die bisweilen nur schleppend vorankommenden Verhandlungen zur Ausgestaltung einer Digitalsteuer nun allerdings an Fahrt gewinnen. Denn die neue US-Regierung möchte sich besser als bisher in den globalen Verhandlungen über die Neuaufteilung der Besteuerungsrechte engagieren. Weiterlesen

Koalitionsausschuss beschließt verbesserte Verlustverrechnungsmöglichkeiten

Bei seinem ersten Zusammentreffen in diesem Jahr hat der Koalitionsausschuss am 03.02.2021 umfangreiche weitere Hilfen für die Corona-geschädigte Wirtschaft beschlossen. Von besonderem Interesse dürfte für viele Unternehmerinnen und Unternehmer die erneute Erweiterung der steuerlichen Verlustverrechnung sein.

Hintergrund

Bereits mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz waren die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung deutlich erweitert worden. So wurden v.a. die Beträge für den steuerlichen Verlustrücktrag (§ 10d Absatz 1 EStG) verfünffacht: Für Verluste des Veranlagungszeitraums 2020 und 2021 waren die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag damit von 1 Million Euro auf 5 Millionen Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. von 2 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben worden. Durch entsprechenden Verweis im KStG gilt dies auch für die Körperschaftsteuer. Die Erhöhung der Höchstbeträge sind nach § 52 Abs. 18b EStG für den Veranlagungszeitraum 2020 und 2021 anzuwenden, sodass mit dem Veranlagungszeitraum 2022 wieder die alten Sockelbeträge gelten werden.

Erneute Verdoppelung des Rücktragsvolumens

Gemäß dem nunmehr vorliegenden Beschluss des Koalitionsausschusses sollen in den Jahren 2020 und 2021 Verluste in noch größerem Umfang zurückgetragen werden können. So haben sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, dass die Verrechnungsgrenzen auf maximal 10 Mio. Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben werden. Laut Ergebnispapier des Koalitions-Treffens schafft diese Maßnahme „in der Krise die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten.“

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich nach Angaben von Bundes-Finanzminister Olaf Scholz auf voraussichtlich weniger als eine Milliarde Euro. Dies gehe aus den Schätzungen hervor, die ihm vorlägen, sagte er im Deutschlandfunk.

(Leider) keine Anpassung des Rücktragszeitraums

Die beschlossene Maßnahme kann Unternehmen dabei unterstützen, die oftmals erforderliche Liquidität in der Krisenzeit im Unternehmen zu halten; sie verschafft – zumindest temporär – einen gewissen Spielraum. Bedauerlich ist, dass erneut nicht der Rücktragszeitraum angetastet worden ist. Es bleibt daher bei der alleinigen Möglichkeit, die Verluste der Jahre 2020 und 2021 mit Gewinnen aus dem unmittelbar vorherigen Veranlagungsjahr zu verrechnen. Sicherlich wäre den Unternehmen mit einer Erweiterung des Rücktragszeitraums weitreichend(er) geholfen worden.

Zugespitzt formuliert es der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer: „Die Koalition hat eine Chance vertan, Betrieben ganz einfach und zielgenau zu helfen, indem die Verlustrechnung auf zwei bis drei Jahre ausgeweitet wird“.

 

Welche Prüffelder wird die Finanzverwaltung 2021 ins Visier nehmen?

Für Steuerpflichtige ist es stets von besonderem Interesse, auf welche Sachverhalte die Finanzämter bei ihren Prüfungen ein besonderes Ausgenmerk legen. Zumindest für Nordrhein-Westfalen werden seitens der OFD die jährlichen Schwerpunkte bekannt gegeben. In bestimmten Bereichen lohnt es sich daher, ganz besonders penibel zu sein.

Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht

Wie schon im vergangenen Jahr werden im bevölkerungsreichsten Bundesland auch in 2021 laut verschiedener Quellen (u.a. Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe) erneut die Prüfung der EInkünfteerzielungsabsicht (Liebhaberei) bei den § 15 EStG und § 18 EStG im Vordergrund stehen. Gleichzeitig wurden sog. dezentrale Schwerpunkte für einzelne Finanzämter festgesetzt. Hier stehen jeweils bestimmte Steuerarten oder aber auch bestimmte Vorschriften im Fokus der Beamten.

Festgesetzt wurden hier: Weiterlesen