Neue Haftungsvorgaben für Marktplatzbetreiber zum 01.07.2021: Das BMF-Schreiben vom 20.04.2021 (Teil I)

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden die Vorgaben des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz wurden u.a. mit Wirkung zum 01.07.2021 Anpassungen an den §§ 22e, 25f UStG vorgenommen. Die Verwaltung hat dazu in einem Schreiben (BMF v. 20.04.2021) Stellung bezogen. Was gilt ab Jahresmitte für die Betreiber von Online-Marktplätzen? Weiterlesen

BMF-Schreiben zu Umsatzsteuer auf Sachspenden: Und was ist mit den Großhändlern?

Mit gleich zwei Schreiben publizierte das BMF am 18.03.2021 umfassende Aussagen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden, auf welche viele Unternehmer bereits seit langem gewartet hatten. Insbesondere das zweite Schreiben hält dabei Erleichterungen bereit, die speziell während der Corona-Krise gelten sollen.

Allerdings sind diese an eine Vielzahl von Voraussetzungen gebunden. Der Teufel steckt hier im Detail. Weiterlesen

Antrag im Bundestag: Abschöpfung der Extra-Profite von Krisengewinnern

Mit einem Antrag vom 15.04.2021 fordert die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der außerordentliche, in Pandemiezeiten realisierte Gewinne bestimmter Unternehmen besonders besteuert (BT-Drucks. 19/28525).

Wie geht es hier weiter?

Hintergrund

Krisen gehen stets mit Verlierern einher. In Corona-Zeiten dürften dies vor allem zahlreiche Kleinunternehmer und Mittelstandsunternehmen sein. Krisen führen jedoch regelmäßig auch zu Gewinnern. In jener aktuellen Krise dürften dazu vor allem Markplätze wie Amazon, aber auch viele Digitalkonzerne zählen. Die damit einhergehende Marktmachtverschiebung will die Bundestagsfraktion DIE LINKE nicht hinnehmen, sondern vielmehr sehr deutlich korrigieren.

Ihrer Meinung nach hat die Marktmacht von einigen Online-Händlern wie Amazon und Konzernen wie Microsoft oder Facebook enorm zugenommen und die Wettbewerbslandschaft womöglich dauerhaft verzerrt.

Antrag auf Übergewinn-Steuer

Sie fordert aus diesem Grund die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Dieser soll

  • außerordentliche, in Pandemiezeiten erzielte Gewinne von Unternehmen, die der inländischen Gewinnbesteuerung unterliegen, einer Übergewinnsteuer unterwerfen – und
  • eine Quellensteuer auf die in Deutschland erwirtschafteten Umsätze von Digitalkonzernen, die ihre hierzulande erzielten Gewinne im Ausland erfassen, einführen, wenn deren jährlicher Umsatz in Deutschland eine festgelegte Grenze, beispielsweise 10 Millionen Euro, überschreitet.

Vor allem durch in der Vergangenheit bereits eingeführte Übergewinnsteuern (sog. „excess profits tax“) in Ländern wie den USA, Kanada, Frankreich oder Italien sieht sich die Bundestagsfraktion in ihrem Vorhaben bestärkt. Ferner konstatiert sie, dass ein zweistufiges Modell – wie vorgeschlagen – sich eignen würde, um übermäßige Gewinne abzuschöpfen. Bei der Besteuerung von überdurchschnittlichen Gewinnen im Vergleich zu Nicht-Krisen-Zeiten könne ferner eine pauschale Investitionsrate berücksichtigt werden. Übergewinne von Digitalunternehmen mit Sitz im Ausland könnten durch eine Quellensteuer ihrer Meinung nach auf den in Deutschland erwirtschafteten Umsatz auch ohne globale Vereinbarung über eine faire Aufteilung der Steuerbasis abgeschöpft werden.

Übergewinn-Steuer greift zu kurz

Ob Corona-Soli, Sonderabgabe oder Übergewinn-Steuer. Das Thema, wie die Krisengewinner ihren Beitrag zur solidarischen Mitfinanzierung der Krisenkosten zu leisten haben, wird unter den verschiedensten Begriffen diskutiert. Dass diese Debatten sicherlich in Wahlkampfzeiten und mit einem weiteren Anhalten der starken (Wirtschafts-)Beschränkungen zunehmen werden, darf vermutet werden. Ob ein nationaler Weg – wie etwa mit einer Übergewinnsteuer leicht umsetzbar – dabei zielführend sein wird, ist allerdings dann doch zu hinterfragen. Allein die Abgrenzung eines „ganz normalen“ Gewinns von einem „in Krisenzeiten realisierten“ Gewinn ist eine Herausforderung.

Dass Stellschrauben am aktuellen Steuersystem spätestens nach der Bundestagswahl justiert und nachgezogen werden, ist zu erwarten. Zu empfehlen wäre an dieser Stelle indes, das System insgesamt auf Schwächen hin zu untersuchen und nicht – wie leider in vielen Debatten immer wieder implizit gefordert – das System nur auf die Abschöpfung von wie auch immer gearteten Übergewinnen umzumünzen.

Anhörung zur Vermögensteuer im Finanzausschuss des BT: Wohin geht die Reise?

Heiß debattiert wurde am 19.04.2021 bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags über die mögliche Abschaffung der Vermögensteuer.

Wird nach der Aussetzung nunmehr die endgültige Abschaffung folgen?

Hintergrund

Bereits im Jahr 1997 wurde die Erhebung der Vermögensteuer ausgesetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ungleichbehandlungen bei der Bewertung verschiedener Vermögensarten bemängelt hatte. Trotzdem hat das Vermögensteuergesetz bis heute formellen Bestand. Die komplette Aufhebung des Gesetzes rückwirkend zum 01.01.2021 fordert nunmehr die FDP-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf vom 12.01.2021. Dies sollte ihrer Meinung nach einhergehen mit einer Reihe von Maßnahmen, welche den Aufbau von Vermögen fördern. Weiterlesen

Internationale Einigung auf globale Mindeststeuer?

Bereits seit vielen Jahren wird über die Umsetzung einer internationalen Mindestbesteuerung – v.a. für Großkonzerne – auf unterschiedlichsten Ebenen diskutiert. Während die Verhandlungsbereitschaft der alten US-Regierung diesbezüglich sehr gering ausfiel, scheinen die USA unter ihrem neuen Präsidenten Joe Biden einen Kurswechsel zu verfolgen. Eine Einigung scheint wahrscheinlicher denn je.

Hintergrund

Dass internationale Großkonzerne durch die Wahl ihres Firmensitzes und unterschiedliche, landesspezifische Steuersysteme ihre Steuerlast deutlich gering halten können, ist vielen Staaten ein Dorn im Auge. Aus diesem Grund wird auf OECD-Ebene bereits seit vielen Jahren über eine globale Mindestbesteuerung auf der einen Seite sowie eine Novellierung der Steuern auf digitale Dienstleistungen von Unternehmen auf der anderen Seite diskutiert. Ergebnisse dazu blieben jedoch aus, was nicht zuletzt an dem Desinteresse der alten US-Regierung lag. Hingegen verfolgt die neue US-Regierung einen anderen Weg. Weiterlesen

Aus MOSS wird OSS: Registrierung seit 01.04.2021 beim BZSt möglich!

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden die Vorgaben des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz wurden u.a. die neuen §§ 18i, 18j und 18k UStG eingeführt, welche die Regelungen zum Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ablösen.

Das bisherige besondere Besteuerungsverfahren des Mini-One-Stop-Shops für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen (sonstige Leistungen an Nichtunternehmer), wird abgelöst und findet nur noch für Leistungen vor dem 01.07.2021 Anwendung (§ 18 Abs. 4e UStG).

Überblick zu den neuen OSS-Regeln

Die neuen Regelungen, d.h. die Erweiterung und Entwicklung des MOSS zum OSS, gestaltet sich dabei dreigliedrig: Weiterlesen

Lohnsteuer-Außenprüfungen 2020: Mehrergebnisrückgang im Vergleich zu 2019?

Mit ihrer Meldung vom 06.04.2021 hat die Finanzverwaltung zu den Ergebnissen der Lohnsteuer-Außenprüfungen und der Lohnsteuer-Nachschau im vergangenen Jahr informiert.

Hintergrund

Für den Arbeitgeber gibt es sicherlich schönere Dinge als eine Lohnsteuer-Außenprüfung. In unregelmäßigen Abständen trifft sie jedoch die meisten einmal. Ihre Rechtsgrundlage ist in § 42f EStG niedergelegt. Prüfungsgegenstand ist die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Angeordnet durch Verwaltungsakt, gilt für die weitreichenden Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei der Außenprüfung § 200 AO.

Bereits der Gesetzestext von § 42f EStG zeigt die umfassenden Pflichten auf: Weiterlesen

Neues vom BMF: Umsatzsteuer auf Sachspenden – Lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein?

Mit gleich zwei Schreiben hat sich das BMF am 18.03.2021 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden geäußert und zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Reduzierung der Umsatzsteuer – auch auf 0 Euro – ermöglicht ist.

Nicht in allen Fällen kommt es aber zu einem vollkommenen Ausbleiben der Umsatzbesteuerung. Sind die Anwendungsvoraussetzungen daher praxistauglich genug?

Hintergrund

Nicht erst seit der Corona-Krise hat das Thema Umsatzsteuer auf Sachspenden vielerorts die Gemüter erhitzt. Will ein Unternehmer seine noch verbrauchbaren Waren, welche durch ihn ausgesondert wurden, spenden (etwa an eine Tafel oder eine gemeinnützige Organisation), so liegt i.d.R. eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b UStG vor. Somit hat im Falle der Spende eine Umsatzbesteuerung stattzufinden, wenn der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Heranzuziehen ist der fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Wertabgabe. Das gilt auch für im Unternehmen selbst hergestellte Gegenstände (Abschnitt 10.6 Abs. 1 Satz 3 UStAE).

Während für Lebensmittelspenden dieser Problembereich verwaltungsseitig bereits angegangen worden war (vgl. u.a. den Erlass der OFD Niedersachen v. 09.02.2016), bestand für den Bereich anderer Sachspenden bisher keine Sonderregelung mit der Folge, dass die Spende Umsatzsteuer auslöste. Entsprechend kam es dazu, dass eine Vernichtung der Ware unternehmensseitig regelmäßig günstiger zubuche schlug als deren Spende. Insbesondere im Bereich des Versandhandels führte dies zuletzt dazu, dass umfangreich Saisonware – v.a. Kleidung – in der Tonne landete, anstatt sie an Bedürftige weiterzugeben. Das BMF war hier zur Handlung aufgerufen. Nach einem langen Tauziehen wurden nunmehr am 18.03.2021 gleich zwei BMF-Schreiben publiziert. Weiterlesen

Scholz und sein Haushalt 2022: Einstimmung auf höhere Steuern?

Das Bundeskabinett beschloss kürzlich die Eckwerte für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022. Erneut soll es eine Ausnahme von der Schuldenbremse geben. Gleichzeitig werden in 2021 mehr Schulden gemacht als zunächst geplant. Sind Steuererhöhungen damit unvermeidbar?

Hintergrund

 Der neue Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 hat es in sich. Ihm zufolge wird es zu einer nie dagewesenen Rekordverschuldung kommen. Auch für das aktuelle Jahr plant der Bundesfinanzminister höhere Ausgaben ein, als zunächst berechnet.

Zu den Eckwerten:

Im aktuellen Jahr plant Scholz ein, dass die Nettoneuverschuldung um 60,4 Mrd. Euro höher liegt, als zunächst geplant war. Dafür ist ein Nachtragshaushalt in Arbeit. Die Neuverschuldung für 2021 steigt damit auf eine Summe von rund 240,2 Mrd. Euro an, während der Ausgabenrahmen insgesamt auf den Wert von rund 547,7 Mrd. Euro ansteigt. Reduziert werden muss gleichzeitig die Wirtschafts-Wachstumsannahme, die der Haushaltsplanung zunächst noch zugrunde gelegen hat. Während man im Herbst 2020 noch eine Rate von rund 4,4 Prozent für 2021 zugrunde legte, wurde dieser Wert aktuell auf drei Prozent reduziert.

Für 2022 kommt es dann noch dicker. Weiterlesen

Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz: Braucht Deutschland eine vierte Auflage?

Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber weitere steuerliche Maßnahmen realisiert, um die gebeutelte Wirtschaft einerseits sowie die privaten Haushalte andererseits von den Krisenfolgen zu entlasten. Fraglich ist, ob diese Hilfestellungen ausreichen werden und ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz zeitnah erforderlich wird.

Hintergrund

Am 10.03.2021 wurde das Drittes Corona-Steuerhilfegesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl 2021 I S. 330) veröffentlicht. Das Gesetz setzt jene Maßnahmen um, welche im Koalitionsausschuss des Bundes (am 03.02.2021) beschlossenen worden waren. Sie zielen darauf ab, die Binnennachfrage zu stärken und die wirtschaftliche Erholung der Wirtschaft zu fördern. Von besonderer Bedeutung sind dabei: Weiterlesen