Kaum zu glauben, aber wahr: Derzeitig gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch zwischen den Registern erfolgt regelmäßig nicht. Hinzu kommt, dass viele dieser Register eigene Identifikationsnummern haben. Der Abruf von Informationen kann damit oft zur Mammut-Aufgabe werden.
Unternehmensbasisdatengesetz soll Übersicht bringen
Um nunmehr in den Datendschungel eine Übersicht zu bringen, hat der Bundestag im vergangenen Juni das Unternehmensbasisdatengesetz auf den Weg gebracht. Es soll die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland schaffen. In dem beim Statistischen Bundesamt anzusiedelnden Register werden dann sämtliche Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfasst. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Geplant ist, dass als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer) dienen soll. Weiterlesen