Ähnlich wie bei Fernsehserien haben auch manche steuerlichen Fragestellungen das Potenzial, sich zu einer spannenden Serie auszuwachsen, bei der aktuelle Entwicklungen weitere Fragen aufwerfen. So hatte die Rechtsprechung in der jüngsten Vergangenheit die Rechtsprechung des EuGHs hinsichtlich der Berücksichtigung „finaler“ Verluste bereits Interpretationsmöglichkeiten eröffnet. Doch nun soll der EuGH aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchen des BFH für Klarheit sorgen. So legte der BFH mit Beschluss vom 06.11.2019 (I R 32/18) dem EuGH einige Zweifelsfragen hinsichtlich des Abzugs „finaler“ Verluste einer EU-Freistellungsbetriebsstätte vor.
In der Vergangenheit hatte der EuGH in der Rs. Timac Agro (17.12.2015, C-388/14) die Berücksichtigung finaler Betriebsstättenverluste zuerst de facto abgelehnt und sich dann mit jüngerer Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 in der Rs. Bevola/Trock (12.06.2018, C-650/16) gegenteilig geäußert, dass die Berücksichtigung finaler Verluste unionsrechtlich geboten sei. Der EuGH scheint bei dieser Thematik also einen „Schlingerkurs“ zu fahren, sodass (nicht nur) der BFH die Problematik der Berücksichtigung von finalen Verlusten als nicht hinreichend geklärt ansieht. Weiterlesen