Autor: Tim Hackemann
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Ähnlich wie bei Fernsehserien haben auch manche steuerlichen Fragestellungen das Potenzial, sich zu einer spannenden Serie auszuwachsen, bei der aktuelle Entwicklungen weitere Fragen aufwerfen. So hatte die Rechtsprechung in der jüngsten Vergangenheit die Rechtsprechung des EuGHs hinsichtlich der Berücksichtigung „finaler“ Verluste bereits Interpretationsmöglichkeiten eröffnet. Doch nun soll der EuGH aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchen des BFH für Klarheit sorgen. So legte der BFH mit Beschluss vom 06.11.2019 (I R 32/18) dem EuGH einige Zweifelsfragen hinsichtlich des Abzugs „finaler“ Verluste einer EU-Freistellungsbetriebsstätte vor. In der Vergangenheit hatte der EuGH in der Rs. Timac Agro (17.12.2015, C-388/14) die Berücksichtigung finaler Betriebsstättenverluste zuerst de facto...
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