Parteien zur Bundestagswahl 2021 – Teil 3: Wer zahlt bei einkommen- und vermögensbezogenen Steuern drauf und wer darf jubeln?

Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten die Wahlprogramme einen nicht zu unterschätzenden Indikator, wie die Steuerpolitik in den nächsten vier Jahren aussehen könnte. Ein genauer Blick lohnt also, um gegen Überraschungen gewappnet zu sein. Im dritten Teil unserer Artikelserie dreht sich alles um die Pläne der Parteien für die zukünftige Besteuerung von Einkommen & Vermögen.

Kein Wahlkampf ohne Vorschläge zum Einkommensteuertarif

Die FDP will den Tarif auf Diät setzen und den Mittelstandsbauch, die bekannte Ausbuchtung des Grenzsteuersatzes bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von knapp 15.000 Euro, bis 2024 vollständig abschaffen. Außerdem soll der Spitzensteuersatz (42%) erst bei einem zvE von 90.000 Euro statt bislang bei knapp 58.000 Euro zuschlagen. Konkrete Zahlen nennen die Liberalen nicht, über den Daumen gepeilt dürfte die Steuerentlastung aber im niedrigen zweistelligen Milliardenbereich liegen. Hinzu käme der Solidaritätszuschlag, der komplett wegfallen soll.

Wohl vor diesem Hintergrund geht die Union beim Steuertarif zaghafter voran. Sie stellt nur recht unkonkret die Entlastung von mittleren und kleineren Einkommen in Aussicht. Das Bonbon für Gutverdiener: Auch die Union will den Soli schrittweise für Alle abschaffen.

Steuerentlastungen vs. Steuererhöhungen

Steuererhöhungen nach der Bundestagswahl schließen beide Parteien dagegen kategorisch aus, stattdessen wollen sie „entlasten, entfesseln, investieren“ (FDP) und ein „Entfesselungspaket“ auf den Weg bringen (Union). Jedoch betonen Union und FDP gleichzeitig, wie wichtig eine solide Haushaltspolitik ist und bekennen sich zur Schuldenbremse. Weiterlesen

Der Koalitionsvertrag: indirekte Steuern und Förderpaket für Immobilien

136 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 7.2.2018 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag wird beleuchtet, welche Änderungen die 177 Seiten des Koalitionsvertrags für indirekte Steuern ankündigen. Daneben verdient ein umfangreiches Paket zur Immobilienbesteuerung nähere Betrachtung.

Im Bereich der indirekten Steuern hat die neue Regierungskoalition insbesondere einige eng umrissene Änderungen bei der Umsatzsteuer im Blick. Zur aktuell großen Reform der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie auf EU-Ebene, die eine Systemumstellung für den innereuropäischen Warenverkehr (innergemeinschaftlichen Erwerb) vorsieht, äußert sie sich nicht.

Bessere Wettbewerbssituation für Seehäfen

Das Erhebungs- und Erstattungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer an Flug- und Seehäfen soll optimiert werden. Ziel ist offenbar, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem Wahlrecht der MwStSystRL machen z.B. die Niederlande, Belgien oder Österreich Gebrauch und vermarkten dies offensiv als Standortvorteil für ihre See- und Flughäfen. Es ist anzunehmen, dass der designierte Finanzminister Olaf Scholz als Hamburger bestens über die Materie informiert ist und zügig handelt.

Gegen Online-Umsatzsteuerbetrug

Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet sollen Betreiber von elektronischen Marktplätzen für die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch genommen werden, wenn sie den Handel unredlicher Unternehmer über ihre Plattform nicht unterbinden. Weiterlesen

39 Tage nach der Bundestagswahl: Steuerpolitische Wiedervorlage für Jamaika

Die Tax Agenda des Gesetzgebers

Seit einer guten Woche sondieren CDU, CSU, FDP und Grüne die Aussichten für eine Jamaika-Koalition. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist nicht vor Dezember zur rechnen. Unabhängig von den programmatischen Vorstellungen der Verhandlungspartner wird sich die kommende Bundesregierung mit einer Reihe von bisher unvollendeten Punkten beschäftigen müssen. Zeit für eine Wiedervorlageliste.

Sanierungsgewinnfreistellung: Was macht die EU?

Sehr schnell hatte die große Koalition auf den Beschluss des Großen Senats des BFH zum Sanierungserlass reagiert und eine gesetzliche Freistellung von Sanierungsgewinnen kodifiziert. Seitdem läuft das beihilferechtliche Prüfverfahren der EU-Kommission. Wenn nicht bald die erwartete positive Entscheidung fällt, muss der nächste Finanzminister Druck in Brüssel machen. Hinzu kommen die aktuellen BFH-Entscheidungen (BFH-Urteile vom 23.08.2017, I R 52/14 und X R 38/15), trotz vertrauensschutz-spendendem BMF Schreiben vom 27.04.2017 auch für Altfälle die Anwendung des Sanierungserlasses zu untersagen. Auch hier müsste die kommende Regierung gesetzgeberisch nachbessern.

Verlustverrechnung: Zurück in die Vergangenheit?

Mit einem Paukenschlag kippte das BVerfG am 12.5.2017 die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber rückwirkend von 2008 bis Ende 2015 den Verlustabzug für Kapitalgesellschaften bei einer Anteilsübertragung von mehr als 25 % und bis zu 50 % neu regeln. Pikant ist, dass inzwischen auch Satz 2 der Vorschrift, nach dem Verlustvorträge bei einem Anteilseignerwechsel von über 50 % vollständig untergehen, vor dem BVerfG gelandet ist. Weiterlesen

Noch 12 Tage bis zur Bundestagswahl: Steuerpolitisches Potpourri

Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die im Oktober Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind.

Mit Ausnahme des Einkommensteuertarifs und der Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist die Steuerpolitik nur Randthema im Bundestagswahlkampf 2017. Dieser Beitrag zieht einige Steuerforderungen ans Tageslicht, die bisher in den abgelegenen Ecken der Wahlprogramme ihr Dasein fristen.

Altbekannte Frontlinien bei Erbschaft- und Vermögensteuer

Wie ein Déjà-vu zum 2013er-Wahlkampf lesen sich die Programmpassagen zur Erbschaftsteuer (ErbSt) und zur Vermögensteuer (VSt). Union und FDP lehnen Verschärfungen bei der ErbSt und die Wiedereinführung der VSt vehement ab. Bei der ErbSt fordert die CSU überdies eine Regionalisierung, während die AfD diese gleich ganz abschaffen möchte.

SPD, Grüne und Linke verlangen dagegen unisono eine nochmalige Reform der ErbSt. Ziel ist jeweils eine höhere Besteuerung großer Erbschaften, was fraglos insbesondere auf vererbtes oder geschenktes Betriebsvermögen abzielt. Wie 2013 fordern Grüne und Linke zusätzlich die Einführung einer Vermögensteuer. Die SPD hingegen hat an dieser Stelle Lehren aus dem letzten Wahlkampf gezogen und erläutert, dass „hochvermögende“ Bürger im sozialdemokratischen Dreiklang aus erhöhter Einkommensteuer (48% „Reichensteuer“), Abschaffung der Abgeltungsteuer sowie verschärfter ErbSt schon genügend zur Ader gelassen werden sollen und folglich auf eine VSt verzichtet werden kann.

Weiterlesen

Noch 27 Tage bis zur Bundestagswahl: Steueranreize für den Wohnungsbau

Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die im Oktober Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind. Dieser Blogbeitrag analysiert die von den Parteien angekündigten steuerlichen Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien.

Der angeheizte Immobilienmarkt in Deutschland ist in aller Munde. Das hat auch Niederschlag in den Wahlprogrammen gefunden. Mit einer Vielzahl von Instrumenten wollen die Parteien den Wohnungsbau fördern. Besonders die Union tut sich hervor.
Weiterlesen