Das Steuerfortentwicklungsgesetz / JStG 2024 II – Zum Scheitern verdammt?

Zur Mitte des Jahres gibt die Koalition steuerpolitisch auf einmal Gas: Eine Wachstumsinitiative wird beschlossen, BMF-Expertenkommissionen legen weitreichende Berichte vor, ein Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG, vormals JStG 2024 II), das Steuerentlastungen in Milliardenhöhe ins Schaufenster stellt, wird auf den Weg gebracht. Der steuerpolitische Beobachter, mit einem Bein bereits in der Sommerpause, reibt sich verwundert die Augen: Wird der Steuerstandort jetzt doch flott gemacht?

Schön wär’s. Denn leider sind erhebliche Zweifel allzu angebracht. Richten wir den Blick auf das SteFeG. Mit dem Gesetz will die Koalition laut dem Regierungsentwurf vom 24.07.2024 ein erstes Paket steuerlicher Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative sowie Restanten aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Doch während Zustimmung des Bundestags mit der Mehrheit der Koalition wohl gesichert ist, scheint bei näherer Betrachtung zweifelhaft, ob das auch für die Länderkammer gilt. Dazu ein kurzer steuerpolitischer Checkup der wesentlichen Inhalte des SteFeG: Weiterlesen

Erbschaftsteuer, Solidaritätszuschlag – Bestimmt Karlsruhe die steuerpolitische Agenda bis zur Bundestagswahl?

Ein Fokus auf Umverteilungspolitik und Regulierung, fehlende gleichlaufende politische Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat und zuletzt Haushaltsnöte – es gibt eine Reihe von Gründen, warum die deutsche Politik in den letzten gut 15 Jahren keine richtungsweisenden steuerpolitischen Reformvorhaben jenseits der Einführung umfassender, international abgestimmter Anti-Steuervermeidungsvorschriften angestoßen hat.

Eine Resthoffnung mag noch bestehen, dass die derzeitige Koalition aus SPD, Grünen und FDP in Anbetracht der lahmenden Wirtschaft eine Art Wachstumschancengesetz 2.0 auf den Weg bringt. So richtig vorstellen kann sich das aber in Berlin derzeit niemand. Zu groß ist nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2023 der Abstand zwischen Ausgabenwünschen und finanziellen Möglichkeiten.

Droht damit jenseits eher technischer Anpassungen wie dem Jahressteuergesetz 2024, diverser Kleinigkeiten wie z. B. dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und einem aus steuerlicher Sicht vermutlich eher symbolischen Dynamisierungspaket ein weitgehender Stillstand der Steuergesetzgebung?

Der Solidaritätszuschlag im Visier

Ein kräftiger Impuls, steuerpolitisch aktiv zu werden, könnte ausgerechnet wieder aus Karlsruhe kommen. Weiterlesen

Ein einfacher Vorschlag für bessere Steuergesetzgebung – Teil 2

Im ersten Teil dieses Beitrags wurde die Problematik von Gesetzesregelungen (wie z.B. dem Wachstumschancengesetz oder dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024) behandelt, die rückwirkende Auswirkungen haben und für die Vergangenheit anzuwenden sind. Im schlimmsten Fall wurde aus einer Steuerfreiheit eine rückwirkende Besteuerung. Zahlreiche Beispiele habe ich aufgeführt.

Angesichts all dieser Unannehmlichkeiten fragt man sich: Wofür machen die das eigentlich? Geht es bei den Rückwirkungen um gigantische, die Stabilität der öffentlichen Haushalte gefährdende Steuerausfälle? Mitnichten! Bei den o.g. Beispielen sah sich das BMF lediglich bei § 4k EStG in der Lage, überhaupt eine Aufkommensschätzung in das jeweilige Finanztableau des Gesetzentwurfs aufzunehmen. Mit anderen Worten: Jede dieser Regelungen hätte genauso gut erst ab dem nächsten 01.01. für die Zukunft können (die Besonderheit der aus Sicht der ATAD verspäteten Einführung von § 4k EStG sei an dieser Stelle außeracht gelassen). Die öffentlichen Haushalte hätten den Unterschied nicht wahrgenommen. Weiterlesen

Ein einfacher Vorschlag für bessere Steuergesetzgebung – Teil 1

Jedes Jahr das gleiche Spiel. Bei der Lektüre größerer Gesetzeswerke, wie aktuell z.B. beim Wachstumschancengesetz oder dem Entwurf des Jahressteuergesetz 2024, stößt der Steuerpflichtige auf Regelungen, die Wirkung für die Vergangenheit entfalten. Sofern es sich dabei um eine der gelegentlichen entlastenden Regelungen handelt, zaubert dies ein kleines Lächeln auf die Lippen des gesetzestreuen Lesers. Als Steuerzahler hat man in Deutschland schließlich sonst nicht viel zu lachen.

Problematisch und in der Praxis häufig anzutreffen sind dagegen belastende Maßnahmen, die – vom Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes aus betrachtet – für die Vergangenheit anzuwenden sind. Hier sieht sich der Steuerpflichtige genötigt, abgeschlossene Lebenssachverhalte plötzlich steuerlich neu bewerten zu müssen. Der Supergau für den Steuerpflichtigen: Was nach geltendem Recht steuerfrei war, wird auf einmal rückwirkend besteuert.

Gesetzestechnisch können Rückwirkungen sehr einfach vermieden werden. Der Gesetzgeber kann die zeitliche Dimension neuer Gesetze über Inkrafttretens- und Anwendungsregelungen (Übergangsvorschriften) exakt steuern. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber darüber hinaus in zahlreichen Urteilen Leitplanken vorgegeben, wann die Steuerpflichtigen Vertrauensschutz genießen und unter welchen Umständen der Gesetzgeber etwas mehr rückwirkenden Handlungsspielraum hat. Echte Rückwirkungen, die (im Ertragsteuerrecht) in bereits abgeschlossene Veranlagungszeiträume zurückwirken, lässt es nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zu. Weiterlesen

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!

Bei wirtschaftsfreundlichen Neuregelungen hat der Steuergesetzgeber zu oft Angst vor der eigenen Courage. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

Seit gut 10 Jahren lag der Hauptfokus der Steuerpolitik fest auf dem restriktiven Kampf gegen allerlei vermeintliche und echte Steuergestaltungsmöglichkeiten sowie gegen Steuerhinterziehung. Mit der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage drängen sich ganz langsam wieder andere Themen in den Vordergrund, z.B. Investitionsanreize (Investitionsprämie für Klimaschutz) oder eine geringere Besteuerung einbehaltener Gewinne von Personenunternehmen (Thesaurierungsbegünstigung). Erste Gesetzentwürfe sollen nach der Planung des BMF demnächst das Licht der Welt erblicken. Dabei sollten BMF und Steuergesetzgeber unbedingt Fehler der Vergangenheit vermeiden.

Das Problem dabei: Nachhaltigen Eindruck haben die o.g. sowie andere, in den vergangenen Jahren eingeführte wirtschaftsfreundliche Regelungen meist nicht hinterlassen. Zu oft waren sie zwar gut gemeint, verloren sich in der Ausgestaltung aber im Kleinklein diverser Missbrauchsvermeidungsregelungen, geringer Förderhöhen oder restriktiver Zugangsvoraussetzungen. „Fördern ja, aber bitte bloß nicht zu viel!“, war offenbar die Devise. Der Steuergesetzgeber sollte diesen zögerlichen Ansatz hinter sich lassen, damit steuerliche Anreize erfolgreich wirken können. Hier einige Beispiele für Förderinstrumente, die mit angezogener Handbremse auf den Weg geschickt wurden: Weiterlesen

Hochbetrieb statt Sommerloch?

Üblicherweise schaltet in der Sommerpause auch das Bundesfinanzministerium einen Gang zurück. Doch in diesem Jahr könnten die Sommermonate eine ganze Flut von steuerlichen Gesetzentwürfen aus dem BMF bringen. Hintergrund ist der Ampelstreit um Wärmepumpen und den Bundeshaushalt, der auf andere Vorhaben ausstrahlt. Wird er gelöst, öffnen sich voraussichtlich die Tore.

In den vergangenen Monaten hat es ordentlich gekracht im Gebälk der Ampelkoalition. Neben den Wärmepumpen liegen die Koalitionäre insbesondere beim Bundeshausalt für 2024 über Kreuz. Nach der Mai-Steuerschätzung ist klar, dass die Steuermilliarden zwar immer noch reichlich sprudeln, aber eben nicht mehr so reichlich, dass es für alle politischen Wunschvorstellungen reicht. Es muss eine Gesamteinigung her, in der SPD, Grüne und FDP festlegen, was geht und was nicht. Für die Steuerpolitik heißt das, dass die von Bundesfinanzminister Lindner angekündigten Entlastungen bis zu dieser Gesamteinigung allesamt strittig sind. Daher lässt es das BMF bis dahin auch bei Maßnahmen langsam angehen, die eher von den anderen Koalitionspartnern gewünscht werden.

Gelingt die Einigung auf einen gemeinsamen Haushaltsentwurf bis zur letzten Sitzungswoche von Bundestag und Bundesrat, die am 07.07.2023 endet, könnte sich ab Ende Juni und über den Sommer 2023 hinweg die aufgestaute Steuergesetzgebung in Form zahlreicher Gesetzentwürfe oder auch von ein oder zwei sehr umfangreichen Omnibusgesetzen lösen. Soweit bekannt, stehen insbesondere die folgenden Vorhaben in den Startlöchern und warten auf das Go aus der Koalitionsspitze:

Erstmals vor ca. einem Dreivierteljahr angekündigt, ist nach wie vor wenig zu den genauen Inhalten des Steuerfairnessgesetzes bekannt. Auf jeden Fall enthalten sein soll eine nationale Steueroasenliste. Diese soll zusätzlich zur bekannten EU Blacklist geführt werden. Es ist zu erwarten, dass künftig auch für Länder, die lediglich aus deutscher Sicht als „Steueroasen“ gelten, die Maßnahmen des Steueroasen-Abwehrgesetzes greifen. Auch deutschen sog. „Gewerbesteueroasen“ soll es an den Kragen gehen, z.B. mit einer Erhöhung des Mindesthebesatzes. Ebenfalls als gesetzt gilt die Einführung eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen, die sich eng an die bekannte Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen anlehnen soll. Weniger bekannt ist über die genaue Ausgestaltung der Zinshöhenschranke, die wohl darauf abzielen wird, konzerninterne Zinssätze der Höhe nach zu beschränken, z.B. auf den Konzernrefinanzierungssatz. Zur weiteren Zielrichtung des Gesetzes sind bislang lediglich einige Schlagworte bekannt, darunter „Immobilienbesteuerung“, „Quellensteuern“, „Gestaltungen mit Familienstiftungen“.

Mehr Freude könnte das Entlastungspaket machen, wenn der Finanzminister die dafür nötigen Milliarden organisiert. Weiterlesen

Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 4: Klima- und Umweltsteuern

Klima und Umwelt als neuer Schwerpunkt der Steuerpolitik

Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Diese Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

Klimaschutz, der in einer künftig sozial und ökologischen Marktwirtschaft umgesetzt werden soll, hat für die neue Koalition oberste Priorität. Konsequenterweise wird auch die Steuer- und Abgabenpolitik durch Maßnahmen zum Klimaschutz geprägt sein.

Konkrete Pläne bei der Dienstwagenbesteuerung

Während der Koalitionsvertrag an vielen Stellen auf Details verzichtet, nimmt die erneute Überarbeitung der Dienstwagenbesteuerung bereits sehr konkrete Formen an. Womöglich geht damit auch eine Vereinfachung der in den vergangenen Jahren immer wieder um neue, zeitliche gestaffelte und einander überlagernde Sonderregelungen ergänzte Dienstwagenbesteuerung einher, die mittlerweile ein knappes Drittel des Textumfangs des wichtigen § 6 EStG einnimmt.

Insbesondere soll bei Plug-in Hybridfahrzeugen neben dem Kriterium der elektrischen Mindestreichweite an die tatsächliche rein elektrische Fahrleistung angeknüpft werden. Die günstige Besteuerung mit 0,5% anstelle 1% des Bruttolistenpreises soll künftig nur noch gewährt werden, wenn das Auto überwiegend elektrisch betrieben wird. Nach den gleichen Kriterien soll die Innovationsprämie umgestaltet werden, die derzeit für den Kauf von Elektro- oder Hybridfahrzeugen gewährt wird. Bis Ende 2025 soll die Innovationsprämie aber auslaufen. Weiterlesen

Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 3: Besteuerung von Einkommen und Vermögen

Stillstand statt Fortschritt oder Mut zur Lücke?

 Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Diese Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

Schon Ludwig Erhard musste konstatieren: „Ich habe als Bundesminister 80 Prozent meiner Kraft dazu verwendet, gegen Unfug anzukämpfen.“ Aus dieser leicht fatalistischen Perspektive betrachtet, sind die wenigen Aussagen des Koalitionsvertrages zur Besteuerung von Einkommen und Vermögen wohl als Erfolg zu bezeichnen. Denn die befürchtete und ökonomisch äußerst schädliche Vermögensteuer, die alle vier Jahre zur Bundestagswahl kurz aus der Gruft emporzusteigen droht, bleibt auch diesmal eingemottet. Auch Unternehmenserben sowie international gefragte Leistungsträger mit hohen Einkommen und erfolgreiche Einzelunternehmer oder Mitunternehmer können aufatmen. Weder die Erbschaftsteuer noch der Einkommensteuertarif werden erhöht. Die Koalition verzichtet also darauf, die ganz große Steuerkeule zu schwingen, wie zuvor noch in einigen Wahlprogrammen angedroht wurde.

Aber es fehlen eben auch größere Entlastungen, die sich die Steuerzahler in Deutschland redlich verdient hätten. Zur Erinnerung: Die aktuelle Steuerschätzung sagt voraus, dass bereits im laufenden Jahr die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen das Vorkrisenniveau übersteigen. Ab dem kommenden Jahr soll auch der Bund wieder so viel in der Kasse haben, wie im Vorkrisenjahr 2019. Allein zwischen 2016 und 2019 hat der Gesamtstaat seine Steuereinnahmen vom 705 auf knapp 800 Mrd. Euro gesteigert. Im Jahr 2027 dürften die Steuereinnahmen sage und schreibe eine Billion Euro betragen, schreibt man die aktuelle Steuerschätzung fort. In der Ära Merkel stieg die Steuerquote (Abgrenzung der Finanzstatistik) von unter 20 auf gut 23% und soll nach einer Corona-Delle weiter steigen.

Da mutet es doch reichlich knauserig an, wenn die neue Bundesregierung lediglich ein paar Pauschbeträge um ein paar Euro erhöhen oder ein BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung umsetzen will, um Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern. In Anbetracht des an dieser Stelle ambitionslosen Koalitionsvertrags und der unersättlichen Ausgabenwünsche (Stichwort Nachtragshaushalt) fragt man sich, wie die Koalition eigentlich reagieren würde, sollte das Bundesverfassungsgericht doch noch ein Machtwort sprechen und den Rest-Solidaritätszuschlag kassieren. Wäre dann sichergestellt, dass die Entlastung wirklich bei den Menschen ankommt oder würden wir uns auf einmal in einer Diskussion wiederfinden, wie der Solidaritätszuschlag in den Einkommensteuertarif „integriert“ werden kann? Weiterlesen

Steuerpolitischer Stillstand oder Durchfahrt? … was bringt das Ampel-Sondierungspapier aus steuerlicher Sicht

Die angehende Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen will nach eigenem Bekunden darüber verhandeln, Deutschland nachhaltig zu modernisieren und verkauft sich als Koalition des Aufbruchs. Das Sondierungspapier liefert erste Anhaltspunkte, ob dies auch für die Steuerpolitik gelten soll.

Das am 15.10.2021 vorgelegte 12-seitige Sondierungspapier trifft eine Reihe von wichtigen Vorfestlegung der zu erwartenden Ampelkoalition. Bis Mitte November wollen die drei Parteien auf dieser Basis den endgültigen Koalitionsvertrag festzurren. Aus Sicht der Steuerpolitik sticht im Papier die weitgehende und begrüßenswerte Absage an Steuererhöhungen hervor. Auch wenn die gewählte Formulierung, „wir werden keine neuen Substanzsteuern einführen und Steuern wie zum Beispiel die Einkommen-, Unternehmens- oder Mehrwertsteuer nicht erhöhen“ bei genauem Hinsehen das eine oder andere Schlupfloch bieten könnte, scheint in Kombination mit den persönlichen Aussagen der Beteiligten klar: Die Vermögensteuer kommt nicht, auch wenn sie streng genommen nicht „neu“ wäre.

Weniger klar scheint dagegen, ob bei der Erbschaftsteuer, die nach den Wünschen von SPD und Grünen insbesondere bei Betriebsvermögen spürbar erhöht werden sollte, mit der gefundenen Formulierung jegliche Erhöhung schon endgültig vom Tisch ist. Weiterlesen

Parteien zur Bundestagswahl 2021 – Teil 5: Beobachtungen im Kleingedruckten

Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten die Wahlprogramme einen nicht zu unterschätzenden Indikator, wie die Steuerpolitik in den nächsten vier Jahren aussehen könnte. Ein genauer Blick lohnt also, um gegen Überraschungen gewappnet zu sein. Im fünften Teil unserer Artikelserie widmen wir uns einigen Randaspekten der Steuerprogramme, die im allgemeinen Wahlkampfgetöse zumeist untergehen, aber hier und da doch ein Schlaglicht auf die Denkweise der Parteien werfen.

Beim Durchblättern der Programme befällt den Leser ab und an das bekannte Déjà-vu-Gefühl. Denn an manchen Stellen fordern die Parteien im Brustton der Überzeugung Maßnahmen, die längst umgesetzt wurden. Teils mag dies daran liegen, dass entsprechende Beschlüsse erst kurz vor Redaktionsschluss der Programme gefasst wurden. So z.B. beim öffentlichen Country-by-Country-Reporting, das SPD und Linke fordern, obwohl sie über das EU-Parlament erst kürzlich in die politische Beschlussfassung eingebunden waren. Andernorts drängt sich aber auch der Eindruck auf, dass einige Dinge schlicht weiter gefordert werden, weil sich damit in der Anhängerschaft punkten lässt. Einige Beispiele: Weiterlesen