Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Seit dem BFH-Verdikt vom April 2018 schwelt der Streit um die Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Finanzamtszinsen (§ 238 AO). Jetzt das hat das FG Hamburg (v. 31.1.2019 – 2 V 112/18) noch eins draufgesetzt: Es hat den Abzinsungszinssatz von 5,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) beanstandet und deshalb vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten gewährt. Kurzer Rückblick Ich habe dazu mehrfach berichtet: In einer anhaltenden Niedrigzinsphase sind die in den Steuergesetzen festgelegten typisierenden Zinssätze von 6 % (§ 238 AO und § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG) bzw. von 5,5 % (§ 6 Abs. 1…
Das BVerfG hat im April 2018 (10.4.2018 – 1 BvR 889/12, 639/11; 1 BvL 11/14, 12/14, 1/15) die derzeitige gesetzliche Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Bis spätestens 31.12.2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden, die eine realitätsgerechte Besteuerung gewährleistet. Für die Umsetzung einer Neuregelung auf Verwaltungsebene hat das BVerfG eine Frist bis 31.12.2024 gesetzt. Nach einem ersten BMF-Vorschlag im vergangenen November haben sich jetzt Bund und Länder auf Eckpunkte einer Reform verständigt. Doch wie ist der Kompromiss vom 1.2.2019 zu bewerten?
Durch das sog. „JStG 2018“ vom 11.12.2018 (BGBl 2018 I S. 2338) wurden § 22 f UStG (Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes) und § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) in das UStG eingefügt. Zudem wurde in § 27 UStG (Allgemeine Übergangsvorschriften) ein neuer Abs. 25 eingefügt. Die wesentlichen Grundsätze dieser Neuregelungen erläutert jetzt das BMF in einem neuen Schreiben vom 28.1.2019 (III C 5 -S 7420/19/10002 :002). Es soll in Kürze im BStBl veröffentlicht werden. Aufzeichnungspflichten (§ 22 f UStG) Zusätzlich zu den Grundaten des § 22 Abs.1 S.1 UStG (Namen und vollständige Anschrift des…
Zu einer schnellen Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlages wird es wohl vorerst nicht kommen – leider! Immerhin hat die Bundesregierung jetzt aber signalisiert, dass die Freigrenzen beim Soli ab 2020 angehoben werden sollen (BT-Drucks. 19/6780). Was das konkret, bedeutet bleibt jedoch weiter im Dunkeln. Hintergrund Zur Finanzierung der Lasten aus der Wiedervereinigung Deutschlands wurde ein zunächst vom 01.07.1991 bis 30.06.1992 befristeter Solidaritätszuschlag eingeführt. Ab 1995 wurde hieraus eine zeitlich unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, die der Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands dienen soll, als „finanzielles Opfer“ aber mittelfristig zu überprüfen ist (BT-Drucks. 12/4401). Das Steueraufkommen steht allein dem…
Die Zahl der steuer- und abgabenfreien Mini-Jobs ist nahezu auf dem Stand vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes 2015 geblieben. Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete Ende März 2018 gut 7,6 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Neben einer Hauptbeschäftigung haben rund 2,8 Millionen Menschen zusätzlich noch einen steuerfreien Mini-Job. Seit Jahresanfang 2019 gelten einige neue Regelungen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben jetzt die Richtlinien für die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien vom 21.11.2018) bekannt gegeben. Hierin fassen die Spitzenverbände alle Regeln für die geringfügigen Beschäftigungen (sog. Mini- oder Midi -Jobs) zusammen.
Am 1.1.2019 ist das neue „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ursprünglich JStG 2018) in Kraft getreten (Gesetz v. 14.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338). Es betrifft Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Demnach müssen Internethändler von einer Onlineplattform ausgeschlossen werden, wenn diese keine Umsatzsteuerregistrierung vorweisen können. Geschieht dies nicht, haftet der Marktplatzbetreiber für den Umsatzsteuerausfall. Ab 1.3.2019 können Marktplatzbetreiber in Haftung genommen werden, sollten die Händler gegen die Vorgaben verstoßen und nicht vom Marktplatz entfernt werden. Das bedeutet konkret: Online-Marktbetreiber, wie bspw. Amazon oder Ebay, sind nun selbst in der…
Ab 1.1.2019 gelten für Betreiber elektronischer Marktplätze im Onlinehandel besondere Aufzeichnungspflichten. Für Unternehmen aus Drittländern gilt das ab 1.3.2019, für alle anderen ab dem 1.10.2019. Jetzt hat das BMF u.a. die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG veröffentlicht, die dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber dient, dass er steuerlich registriert ist (BMF-Schreiben v. 17.12.2018 – III C 5 – S 7420/14/10005-06). Hintergrund Ich habe dazu mehrfach hier im NWB Experten-Blog berichtet: Durch das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer…
Kurz vor Weihnachten öffnet auch die Finanzverwaltung ihr großes Herz: Das BMF hat jetzt die Anweisung, die Vollziehung von Zinsfestsetzungen wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO auf Antrag auszusetzen, auf Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 erweitert (BMF, Schreiben v. 14.06.2018 – IV A 3 – S 0465/18/10005-01). Eine gute Nachricht so kurze vor Ende des Jahres 2018! Über den Hintergrund hatte ich an dieser Stelle schon mehrfach berichtet: Der IX. Senat des BFH hat im April 2018 (BFH 25.4.2018 – IX B 21/18) in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz Zweifel an…
Hintergrund Grundeigentümer in Deutschland zahlen an die Gemeinden Grundsteuer. Mit einem Aufkommen von rund 14 Mrd. Euro stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für die Kommunen dar. Allerdings hat das BVerfG im April 2018 (10.04.2018 – 1 BvR 889/12, 639/11; 1 BvL 11/14, 12/14, 1/15) die derzeitige gesetzliche Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, weil die tatsächliche Wertermittlung nicht mehr im ausreichenden Maße berücksichtigt ist. Bis spätestens 31.12.2019 fordert das BVerfG deshalb vom Gesetzgeber eine Neuregelung, die eine realitätsgerechte Besteuerung – auch im Verhältnis der Grundstücke zueinander – gewährleistet. Auch für die Umsetzung einer…
Durch das (ursprüngliche) JStG 2018 (jetzt: Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen bei Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) fördert der Gesetzgeber die Elektromobilität in Deutschland durch Steuerentlastungen. Das ist ein richtiger Anreiz für die Förderung alternativer Antriebstechnologie und ein Signal zur Förderung des Umweltschutzes. Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge mussten bisher die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 gekauft oder geleast werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent, d.h. die steuerliche Bemessungsgrundlage (inländischer Bruttolistenpreis…
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