Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Darauf haben viele Soloselbständige und Unternehmen gewartet: Ab 29.1.2021 können nun endlich Anträge bearbeitet und die Dezemberhilfen ausgezahlt werden. Endlich Geld, das die Unternehmen in der Krise dringend brauchen! Hintergrund Im Rahmen der Corona-Finanzhilfen des Bundes hat der Bund als Zuschussprogramm auch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember 2020 (sog. Dezemberhilfe) zur Verfügung gestellt für alle Unternehmen, die im Dezember von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen waren. Der Zuschuss kann dann für jeden Tag der Schließung bis zu 75 Prozent des Umsatzausfalls betragen, für Unternehmen, die im Dezember ab 16.12.2020 erstmals von Schließungsmaßnahmen betroffen waren, gelten gesonderte Regelungen.
Der Bundestag hat am 28.1.2021 das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) beschlossen. Mit dem Gesetz werden u.a. die Steuererklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige und die zinsfreie Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 verlängert. Hintergrund Das BMF hatte die Abgabefrist bei der Steuererklärung für 2019 über den 28./29.2.2021 hinaus bis 31.3.2021 verlängert (BMF-Schreiben v. 21.12.2020 – IV A 3 – S 0261/20/10001 :010), wenn der Steuerpflichtige die Erklärung nicht selbst fertigt. Am 14.1.2021 hatte der Bundestag in erster Lesung einen von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung -EGAO- (BT-Drs. 19/25795) beraten und zur weiteren Beratung an den federführenden...
Die EU-Kommission hat am 28.1.2021 die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht und die Dauer bis 31.12.2021 verlängert. Das hilft der deutschen Wirtschaft nachhaltig in der Corona-Krise. Hintergrund Wer in der aktuellen Corona-Krise außerordentliche Wirtschaftshilfen oder Überbrückungshilfe in Anspruch nimmt, muss die Beihilfegrenzen der EU-Kommission beachten, ansonsten droht bei der Schlussabrechnung eine Rückzahlung. BMF/BMWi haben deshalb inzwischen ausdrücklich auf ihren Webseiten FAQ zum Beihilfenrecht veröffentlicht (Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der befristete Rahmen der Europäischen-Kommission (Temporary-Framework) stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die...
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 26.1.2021 das Verbot von touristischen Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus vorläufig verworfen. Werden Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer dies als Anlass nehmen, ihre Regelungen anzupassen? Hintergrund Die Länder erlassen nach Maßgabe der zuvor erfolgten politischen Abstimmungen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten (MPK-Beschlüsse) auf Basis des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Länderebene Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnungen. Diese Regelungen beschränken nicht nur die wirtschaftliche Betätigung der Unternehmen, sondern auch das öffentliche und private Leben, in Bayern zuletzt durch die 11. Bay.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung -BayIfSMV- v. 15.12.2020 (BayMBl. Nr. 737, BayRS 2126-1-15-G). Gegenstand und Inhalt der Entscheidung Der BayVGH (20 NE 21.171) hat es...
Aktuell wird im Angesicht der enormen Corona-Finanzierungslasten eine intensive politische Diskussion über die Grenzen der Bundesverschuldung geführt. Warum an der Schuldenbremse des Grundgesetzes (Art. 109 GG) festgehalten werden sollte. Hintergrund Die sog. Schuldenbremse (Art. 109 GG) wurde 2009 wurde von der Föderalismuskommission beschlossen, sie gilt seit 1.1.2011: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Während die Länder gar keine neuen Schulden machen dürfen, gilt für den Bund eine Neuverschuldungsgrenze nach Art. 115 GG: Hiernach darf die strukturelle Neuverschuldung des Bundes 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) grundsätzlich nicht überschreiten. Hierbei werden konjunkturelle Schwankungen berücksichtigt:...
Rollt als Folge der wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie eine Unternehmens-Pleitewelle auf uns zu? Welche Rolle haben die Wirtschaftskammern IHK und HWK hierbei als Partner der Handwerksbetriebe der Unternehmen in der Krise? Der Versuch einer Antwort. Hintergrund Obwohl die Zahlen des Statistischen Bundesamtes noch keine auffällige Steigerung von Unternehmensinsolvenzen haben erkennen lassen, dürfte die Zahl der überschuldeten oder zahlungsunfähigen Unternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Kürze steigen. Umsatzausfälle aufgrund staatlicher Schließungsanordnungen, aber auch verzögerte Auszahlung von staatlichen Corona-Kompensationszahlungen (November- bzw. Dezemberhilfen; Überbrückungshilfen) sind wesentliche Ursachen für diese Befürchtung. Der Gesetzgeber hat hierauf bereits durch die Verlängerung der Aussetzung der...
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein Corona-Verkaufsverbot für Teile des Sortiments eines großen Supermarkts gekippt (VG Augsburg v. 21.1.2021 – AU 9 21.94). Supermärkte dürfen deshalb in Bayern seit 21.1.2021 wieder Artikel wie Haushaltswaren, Spielzeug und Sportartikel verkaufen, sofern diese zum „üblichen Sortiment“ gehören. Hintergrund Vor dem Hintergrund des Corona-Infektionsgeschehens erlassen die Länder nach Maßgabe der zuvor erfolgten politischen Abstimmungen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten (MPK-Beschlüsse) auf Basis des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Länderebene Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnungen. Diese Regelungen beschränken nicht nur das öffentliche und private Leben, sondern vor allem auch den Betrieb von Wirtschaftsbetrieben durch teilweise oder vollständige Schließungsanordnungen.
Nach dem Beschluss der MPK vom 19.1.2021 soll die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist für Unternehmen, die bei Corona-Finanzhilfen antragsberechtigt sind, aber noch kein Geld bekommen haben, bis 30.4.2021 verlängert werden; das erforderliche Gesetz der Bundesregierung wird kurzfristig im Bundestag folgen. Aber wie schützen sich in dieser Situation Gläubiger?
Die am 20.1.2021 vom Bundeskabinett beschlossene SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des BMAS tritt fünf Tage nach Verkündung in Kraft und gilt bis 15.3.2021. Jetzt hat das BMAS dazu FAQ veröffentlicht – eine gute Arbeitshilfe in der Praxis! Hintergrund Um einen bestmöglichen Infektionsschutz auch am Arbeitsplatz zu gewährleisten, hat das BMAS am 19.1.2021 auf Basis des § 18 Abs. 3 des ArbSchutzG i.d.F vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3334) eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgelegt, die am 20.1.2021 vom Bundeskabinett gebilligt worden ist. Neben abermals verschärften Arbeitsschutzbestimmungen (Abstandsregeln, Maskenpflicht am Arbeitsplatz) ist Kern der Verordnung die Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern Homeoffice anzubieten wo immer...
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 18.1.2021 das verbesserte Corona-Kinderkrankengeld gebilligt, das rückwirkend ab 5.1.2021 beantragt werden kann. Was ist dabei zu beachten? Hintergrund Die Corona-Pandemie stellt auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei der Betreuung von Kindern vor erhebliche Probleme. Wohin mit den Kindern, wenn Kitas oder Schulen aufgrund staatlicher Anordnungen geschlossen werden, der eigene Beruf aber nicht zulässt, einfach zu Hause zu bleiben? Schon im Sommer hatte der Gesetzgeber das IfSG ergänzt und eine Entschädigungsregelung in § 56a Abs.1 IfSG eingefügt (Gesetz v. 20.7.2020, BGBl. I S. 1045). § 45 Abs.2 SGB V sah daneben schon länger...
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