Am 21.4.2023 hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Unionsparteien zur weiteren Bearbeitung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Es wird Zeit, dass beim Bürokratieabbau für Wirtschaft und Bürger den Worten jetzt endlich Taten folgen.
Hintergrund
Der Bürokratieaufwand zählt nach Unternehmensbefragungen neben Fachkräftemangel und Energieversorgungsproblemen mit zu den wichtigsten Wachstumskillern für die deutsche Wirtschaft. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat festgestellt, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft allein im Zeitraum 2021/22 von rund 6,7 auf etwa 17,4 Milliarden Euro angestiegen ist (NKR-Jahresbericht 2022, S. 4). Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten die Wirtschaft vom Selbstständigen über kleine und mittlere Betriebe bis hin zu großen Unternehmen – und nicht nur diese, denn auch Bürger stöhnen unter Bürokratielasten.
Welche Initiativen zum Bürokratieabbau gab es zuletzt?
Spürbare gesetzliche Entlastungsmaßnahmen sind zuletzt durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III, BGBl 2009 I S. 550) ab Ende März 2009 erfolgt – lange her also. Hierdurch ist die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden, durch Vereinfachungen im Steuer- und Handelsrecht, durch Abbau von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten oder sonstige Erleichterungen.
Seitdem herrscht „Funkstille“: Das von der aktuellen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte neue Bürokratieentlastungsgesetz (Koalitionsvertrag 2021, S. 26) ist überfällig. Die Umsetzung des von der Koalition angekündigten Belastungsmoratoriums (Koalitionsausschuss, Beschluss vom 29.9.2022, S. 6) in Sachen Bürokratieabbau ist ebenfalls bislang nicht umgesetzt.
Den Mittelstand zu entlasten und die Wirtschafts- und Ordnungspolitik entsprechend zu priorisieren, hat der Bundestag nach einem Antrag (BT-Drs.20/5552) bereits am 9.2.2023 beraten und die Vorlage an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen – bislang ohne greifbares Ergebnis. Mitte April 2023 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) darüber informiert, dass von 57 Verbänden insgesamt 442 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt wurden, die jetzt profitiert werden sollen.
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