Wann kommt endlich der Bürokratieabbau?

Am 21.4.2023 hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Unionsparteien zur weiteren Bearbeitung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Es wird Zeit, dass beim Bürokratieabbau für Wirtschaft und Bürger den Worten jetzt endlich Taten folgen.

Hintergrund

Der Bürokratieaufwand zählt nach Unternehmensbefragungen neben Fachkräftemangel und Energieversorgungsproblemen mit zu den wichtigsten Wachstumskillern für die deutsche Wirtschaft. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat festgestellt, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft allein im Zeitraum 2021/22 von rund 6,7 auf etwa 17,4 Milliarden Euro angestiegen ist (NKR-Jahresbericht 2022, S. 4). Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten die Wirtschaft vom Selbstständigen über kleine und mittlere Betriebe bis hin zu großen Unternehmen – und nicht nur diese, denn auch Bürger stöhnen unter Bürokratielasten.

Welche Initiativen zum Bürokratieabbau gab es zuletzt?

Spürbare gesetzliche Entlastungsmaßnahmen sind zuletzt durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III, BGBl 2009 I S. 550) ab Ende März 2009 erfolgt – lange her also. Hierdurch ist die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden, durch Vereinfachungen im Steuer- und Handelsrecht, durch Abbau von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten oder sonstige Erleichterungen.

Seitdem herrscht „Funkstille“: Das von der aktuellen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte neue Bürokratieentlastungsgesetz (Koalitionsvertrag 2021, S. 26) ist überfällig. Die Umsetzung des von der Koalition angekündigten Belastungsmoratoriums (Koalitionsausschuss, Beschluss vom 29.9.2022, S. 6) in Sachen Bürokratieabbau ist ebenfalls bislang nicht umgesetzt.

Den Mittelstand zu entlasten und die Wirtschafts- und Ordnungspolitik entsprechend zu priorisieren, hat der Bundestag nach einem Antrag (BT-Drs.20/5552) bereits am 9.2.2023 beraten und die Vorlage an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen – bislang ohne greifbares Ergebnis. Mitte April 2023 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) darüber informiert, dass von 57 Verbänden insgesamt 442 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt wurden, die jetzt profitiert werden sollen.

Wie geht’s weiter? Weiterlesen

Energiepreispauschale kommt bei Studenten gut an

Bis zum Stichtag 21.3.2023 ist der einmalige 200-Euro-Energiepreis-Zuschuss an 1.011.460 Studentinnen und Studenten beziehungsweise Fachschülerinnen und Fachschüler ausgezahlt worden, hat die Bundesregierung mitgeteilt. Die Energiepreispauschale kommt offenbar gut an.

Hintergrund

Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler angekündigt, Mitte Dezember 2022 wurde diese gesetzlich beschlossen (EPPSG v.16.12.2022, BGBl 2022 I S.2357). Mitte Februar 2023 haben sich die Länder endlich über die digitale Antragsplattform geeinigt, seit 15.3.2023 ist die Antragstellung möglich.

Studenten-EEP erweist sich als Erfolg

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sind nach Angaben der Bundesregierung anspruchsberechtigt Weiterlesen

Energiepreis-Härtefallhilfen für Privathaushalte gestartet

Ende März 2023 haben sich Bund und Länder über die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt, die hierfür notwendigen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sind erfolgt. Was müssen private Antragsteller beachten? Weiterlesen

49-Euro-Ticket: Als Jobticket noch günstiger!

Am 1.5.2023 startet das von Bundestag und Bundesrat beschlossene 49 Euro-Ticket. Noch attraktiver wird es, wenn der Arbeitgeber das Deutschlandticket als steuerbegünstigtes Jobticket anbietet. Was ist dabei zu beachten?

Hintergrund

Am 31.3.2023 hat der Bundesrat der vom Bundestag am 16.3.2023 beschlossenen Einführung des deutschlandweiten 49-Euro-Tickets zugestimmt. Damit kann das deutschlandweite ÖPNV-Ticket wie geplant am 1.5.2023 an den Start gehen. Es ist seit 3.4.2023 als digitales Ticket im monatlich kündbaren Abonnement erhältlich. Bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jährlich an dem Vorhaben, im Übrigen ist es von den Ländern zu finanzieren, die den ÖPNV als gesetzliche Aufgabe zu organisieren haben.

Deutschlandticket als Jobticket

Schon bislang zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn ein sog. Jobticket. Das Jobticket ist eine Monats- oder Jahresfahrkarte für den ÖPNV, die ein Arbeitgeber beim regionalen Verkehrsbetrieb erwirbt und seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt – bestenfalls kostenlos. Auch das neue Deutschlandticket kann als Jobticket nutzbar gemacht werden – und wird damit für den Alltagsberufsverkehr noch attraktiver. Besteht bereits ein arbeitgeberfinanziertes Job-Ticket (das teurer als 49 Euro ist), kann das Ticket problemlos ab dem nächsten Monatsersten in ein 49-Euro-Deutschland umgewandelt werden, das regelt der Arbeitgeber mit dem Verkehrsbetrieb. Dabei sind folgende Varianten denkbar: Weiterlesen

Energiepreisbremsen: Bundesregierung bringt zweite Änderungsnovelle auf den Weg

Die Bundesregierung hat am 5.4.2023 den Entwurf einer Anpassungsnovelle zu den Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetzen beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Energiepreisbremsen innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal geändert. Worum geht es?

Hintergrund

Die Gesetze für die Preisbremsen bei Erdgas/Wärme einerseits und Strompreisen andererseits gelten seit 1.3.2023 bis 30.4.2024; bei den Strompreisbremsen wirken die Entlastungsbeträge auf Januar und Februar 2023 zurück. Den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern ist ein zentrales Nachhaltigkeitsziel des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPG, BGBl 2022 I S. 2560) und des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG, BGBl 2022 I S. 2512). Ende März 2023 haben Bund und Länder die mit den gesetzlichen Preisbremsen angekündigten Härtefallhilfeprogramme für kleine und mittlere Unternehmen einerseits und Privathaushalte andererseits auf den Weg gebracht – ich habe berichtet.

Bereits am 31.3.2023 hat der Bundestag auf Empfehlung des federführenden Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/ 6216 vom 29.3.2023) den Regierungsentwurf (BT-Drs. 20/5994 vom 14.3.2023) beschlossen, mit dem das EWPBG und das StromPBG punktuell nachgebessert werden. Kernpunkt ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage (§ 48a StromPBG), um juristische Personen des Privatrechts beleihen zu können, so dass sie bei Bedarf die Aufgaben der Prüfbehörde nach dem EWPBG und dem StromPBG wahrnehmen können. Das ÄndG tritt nach der Verkündung im BGBL in Kraft (Update: Verkündung im BGBL I 2023 Nr. 110 v. 26.04.2023).

Was wird mit der zweiten Änderungsnovelle geändert? Weiterlesen

Whistleblower: Zum Gesetzentwurf muss jetzt der Vermittlungsausschuss ran!

Im Streit über das geplante Gesetz zum Schutz von Whistleblowern soll nun der Vermittlungsausschuss eine Lösung finden. Das beschloss das Bundeskabinett am 5.4.2023.

Hintergrund

Das geplante HinweisgeberschutzG zielt darauf ab, das Risiko für Menschen zu senken, die auf Missstände in ihrer Firma oder Behörde hinweisen. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, wobei Deutschland erheblich in Verzug ist: bis 31.12.2021 hätte die EU-RL umgesetzt werden sollen, jetzt drohen Deutschland bereits finanzielle Sanktionen. Der Bundestag hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits beschlossen, dieser scheiterte aber im Februar 2023 im Bundesrat. Der zweite Anlauf der Bundesregierung, mit dem die Regierungskoalition mit einer Aufspaltung des Hinweisgeberschutzes in zwei Gesetze die Zustimmungsbedürftigkeit im Bundesrat umgehen wollte, wurde am 30.3.2023 von der Tagesordnung des Bundestages kurzfristig abgesetzt – ich habe im Blog berichtet.

Bundeskabinett beschließt Anrufung des Vermittlungsausschusses

Am 5.4.2023 hat das Bundeskabinett nun beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen; das darf die Bundesregierung. Der Vermittlungsausschuss macht Bundestag und Bundesrat nur Einigungsvorschläge, beschließt aber selbst keine Änderungen am Gesetz. Kompromissvorschläge des Vermittlungsausschusses müssen vom Bundestag bzw. Bundesrat durch Beschluss gebilligt werden.

Wie geht´s weiter?

Wenn der Vermittlungsausschuss eine Empfehlung für eine beschlussfähige Änderung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes abgibt, müssen sich Bundestag und Bundesrat erneut damit befassen und abstimmen. Gesetzliche Vorgaben, wie lange der Ausschuss sich mit einer Angelegenheit befasst, gibt es nicht. Findet eine Empfehlung im Vermittlungsausschuss des Bundestages keine Mehrheit, ist das Gesetz auch im zweiten Anlauf endgültig gescheitert. Es müsste dann – in einem dritten (!) Anlauf vollständig neu in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Für die Einigungsfähigkeit im Parlament wäre das nicht gerade ein Ruhmesblatt. Je länger sich dann die Kodifizierung des Hinweisgeberschutzes in Deutschland hinzöge, umso größer ist das Risiko für EU-Strafsanktionen. Für Betroffene und Unternehmen, die für die Umsetzung verantwortlich sind, bleibt der Hinweisgeberschutz somit weiterhin eine Hängepartie.

Weitere Informationen:


Bundestag beschließt Nachbesserung der Energiepreisbremsengesetze

Am 31.3.2023 hat der Bundestag die Energiepreisbremsen im EWPBG und StromPBG nachjustiert. Etliche Verbesserungsvorschläge der Wirtschaft und Energieversorger bleiben allerdings leider auf der Strecke.

Hintergrund

Der Bund hat mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (BGBl 2022 I S. 2560) und dem Strompreisbremsegesetz – StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) ab Januar 2023 für Unternehmen und Privathaushalte Entlastungen bei den Kosten für Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht (Jahn, NWB 2022, 3736). Mit dem Ende März beschlossenen ÄndG justiert der Gesetzgeber die getroffenen Regelungen nach. Ende März 2023 haben sich Bund und Länder auch über Details der ergänzenden Härtefallregelungen für KMU und Privathaushalte verständigt.

Was ändert sich konkret?

Aufgrund der bisherigen praktischen Erfahrungen im Umgang mit den Energeipreisbremsen hat der Bundestag jetzt das Gesetz nachgebessert: Weiterlesen

Update – Bußgelder wegen rechtswidriger Corona-Ausgangsbeschränkungen in Bayern werden zurückgezahlt

Ende November hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die bayerischen Corona-Ausgangssperren vom April 2020 für rechtswidrig erklärt. Jetzt gibt es im Wege des Gnadenrechts eine Rückzahlungsregelung, nach der zu Unrecht gezahlte Bußgelder auf Antrag zurückgezahlt werden. Nur in Bayern oder auch in den anderen Bundesländern? Weiterlesen

Heureka! Bundesrat stimmt Einführung des 49 Euro-Deutschlandtickets zu

Geschafft! Am 31.3.2023 hat der Bundesrat der vom Bundestag am 16.3.2023 beschlossenen Einführung des deutschlandweiten 49 Euro-Tickets zugestimmt. Damit kann das ÖPNV-Ticket wie geplant am 1.5.2023 an den Start gehen.

Hintergrund

Ich habe wiederholt im Blog berichtet: Das Deutschlandticket gilt ab 1.5.2023 zum Einführungspreis von 49 Euro im monatlichen kündbaren digitalen Abonnement. Ziel ist es, die Attraktivität des Regionalverkehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen – und Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. Im Jahr 2023 trägt der Bund die Hälfte der Mehrkosten, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jährlich an dem Vorhaben. Um die Finanzierung des 49-Euro-Tickets über 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, ist für 2025 ein neues Gesetzgebungsverfahren geplant – dann auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen. Weiterlesen

Energie-Härtefallhilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gestartet

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Jetzt hat das BMWK mitgeteilt, dass die Härtefallprogramme für KMU zur Linderung des Energiekostenanstiegs in den Ländern starten. Aber auch private Haushalte und Einrichtungen sollten jetzt nicht „durch den Rost fallen“.

Hintergrund

Im Dezember 2022 sind Gesetze für die Energiepreisbremsen bei Strom und Gas in Kraft getreten, die seit Januar 2023 (Industrie)unternehmen und Verbraucher bei den gestiegenen Energiekosten entlasten sollen. Mit den Gesetzen hat der Bundestag auch Härtefallhilfen für Zielgruppen beschlossen, die von den gesetzlichen Energiepreisbremsen nicht profitieren, aber in gleicher Weise von gestiegenen Kosten bei Strom, Gas/Wärme oder anderen Energieträgern betroffen sind.

Härtefallhilfen für KMU gestartet

Mit den Härtefallhilfen sollen stark gestiegene Mehrkosten für Energie, die trotz der umfangreichen bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben, zusätzlich abgefedert werden. Umfasst sind sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Flüssiggas oder Pellets.

Für die Umsetzung der Härtefallhilfen haben Bund und Länder inzwischen eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, die die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen regelt. Die Einzelheiten der Programmausgestaltung legen die Länder fest, um insbesondere auch regionale Besonderheiten berücksichtigen und flankieren zu können. Die konkrete Auszahlung an die Betroffenen erfolgt ausschließlich über die Bundesländer und die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder, bei denen die Mittel zu beantragt werden müssen. Einige Länder (etwa Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen) haben die Härtefallhilfen für KMU bereits gestartet, andere wollen in Kürze folgen.

Die Bereitstellung der Bundesmittel für die Härtefallhilfen für KMU erfolgt über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der für diesen Zweck bereits 400 Mio. Euro freigegeben hat. Hinsichtlich der Freigabe weiterer Mittel will der Haushaltsausschuss auch die weiteren finanziellen Beteiligungen aller Länder mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen. Der Bund stellt den Ländern für den Härtefallfonds über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Bewertung

Der Start des Härtefallfallfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist zu begrüßen. Die Länder werden deshalb hoffentlich zeitnah flächendeckend dieses Programm umsetzen. Allerdings sollten die Länder auch die anderen Zielgruppen mit in den Blick nehmen. Denn

Hinzu kommen Härtefall-Regelungen für Haushalte und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung. Auch hierfür muss der Bund jetzt zeitnah die erforderlichen Mittel bereitstellen.

Weitere Informationen: