Update: Dauerhaft ermäßigte Umsatzsteuer in der Gastronomie (vorerst?) gescheitert

Der Verzehr von Speisen in Restaurants soll dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden: Das sehen mehrere Oppositionsanträge zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drs. 20/5810; BT-Drs.20/8409; BT-Drs. 20/8416) vor. Doch die Ampelmehrheit im Bundestag lehnt dies auch am 21.9.2023 weiterhin ab. Eine Einordnung und Bewertung.

Hintergrund

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent (§ 12 Abs.2 Nr.15 UstG) war zum 1.7.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis 31.12.2023. Dies war ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage, der nach der ersten Befristung bis 30.6.2021 (Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) mehrfach verlängert wurde. Verbände und Ökonomen beurteilen seit Frühjahr 2023 die ins Spiel gebrachte dauerhafte Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes überaus kritisch: Neben fiskalischen werden vor allem auch ordnungspolitische Verwerfungen im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen beklagt. Das BMF wollte die Entfristung vom Ausgang der Steuerschätzung im November 2023 abhängig machen.

Gesetzentwurf der CDU-/CSU-Fraktion

Der Vorschlag der Unionsfraktion sieht eine (dauerhafte) Entfristung des für Speisen und Dienstleistungen in der Gastronomie derzeit geltenden Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent vor. Getränke werden unverändert mit 19 Prozent umsatzbesteuert. Der Unionsvorschlag wurde auf Grundlage einer (ablehnenden) Beschlussempfehlung des BT-Finanzausschusses (BT-Drs. 20/7371) abgestimmt, ferner hat die Unionsfraktion hat einen Entschließungsantrag (BT-Drs. 20/8425) vorgelegt, der neben der Beibehaltung des bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auch flexible Arbeitszeitmodelle fordert.

Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führen nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Weiterlesen

Update: Zustimmung des Bundestages erfolgt – Ab 1.10.2023 Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung

Am 21.9.2023 hat der Bundestag die Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung (DABV) beschlossen, die ab 1.10.2023 in Kraft tritt (BT-Drs. 20/7538). Was bedeutet das?

Hintergrund

Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) sind am 21.12 2022 in Kraft getreten. Auf Basis des StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) und EWPG (BGBl.2022 I S.2560) will die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages durch die DABV den Preiswettbewerb zwischen Energieversorgern sicherstellen. Der Differenzbetrag ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis ergibt. Er ist die maßgebliche Stellgröße für die Entlastung der Kunden und Letztverbraucher – ich habe bereits im Blog berichtet. Die DABV wurde zuletzt im März 2023 geändert (DBAV v.
17.3.2023; BGBl 2023 I Nr.81).

Anpassung der DABV von September auf Oktober 2023 verschoben

Eigentlich hätte die DABV nach dem Willen der Bundesregierung vom Juni 2023 bereits zum 1.9.2023 geändert werden sollen. Weiterlesen

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz: Wann kommt endlich der große Befreiungsschlag?

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz: Wann kommt endlich der große Befreiungsschlag?

Die Bundesregierung hat am 30.8.2023 die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet werden.

Hintergrund

Überbordende Bürokratie ist nicht nur für Unternehmen ein ausgesprochener Wachstumskiller, sondern auch aus Sicht von Arbeitnehmern, Freiberuflern und Vereinen. Schon vor geraumer Zeit hat deshalb das BMJ mithilfe des Statistischen Bundesamtes eine Liste von 442 Vorschlägen erstellt, die das abbauen sollen, was Unternehmen, Einrichtungen und Bürger am meisten plagt und stört. Hiervon wurden 157 Vorschläge in die Kategorie 1 einsortiert, die Gegenstand eines Bürokratieabbaugesetzes sein könnten. Schon im Koalitionsvertrag der Ampelregierung war der Bürokratieabbau als Vorhaben in der laufenden Legislatur verabredet worden. Jetzt endlich liegen erste Eckpunkte für ein BEG IV vor.

Wesentliche Eckpunkte des BEG IV

Das Eckpunktepapier sieht insbesondere folgende für die Wirtschaft relevanten Maßnahmen vor:

  • Informationspflichten: Diese sollen auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand überprüft werden. Dabei werden die Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung als auch in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt.
  • Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
  • Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.
  • Schriftformerfordernisse: Die Elektronische Form soll im BGB die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.
  • Arbeitsverträge: Im Nachweisgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, wonach wie bereits bisher bei schriftlichen Arbeitsverträgen die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Entsprechendes soll für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten. Ausgenommen werden sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach  2a Abs. 1 SchwarzarbeitsbekämpfungsG.
  • Arbeitszeit: Für die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in 630 BGB soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben.

Erste Bewertung

Das von der aktuellen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte neue Bürokratieentlastungsgesetz (Koalitionsvertrag 2021, S. 26) ist überfällig. Denn spürbare gesetzliche Entlastungsmaßnahmen sind zuletzt durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III, BGBl 2009 I S. 550) ab Ende März 2009 erfolgt: das ist eine gefühlte Ewigkeit her. Damals ist die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden, durch Vereinfachungen im Steuer- und Handelsrecht, durch Abbau von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten oder sonstige Erleichterungen.

Mit einem Referentenentwurf für ein BEG IV ist allerdings nicht vor Jahresende zu rechnen, mit einem Gesetzentwurf, der dann den Weg in den Bundestag findet, nicht vor Anfang 2024. Dann werden bereits wieder drei Jahre vergangen sein, seit dem Koalitionsversprechen. Auch das ist ein Zeichen wie dringlich die Ampelregierung den Bürokratieabbau in Deutschland zu nehmen scheint.

Weitere Informationen:

Update: Bundeskabinett beschließt Wachstumschancengesetz – aber es droht parlamentarischer Ärger

Am 30.8.2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein Wachstumschancengesetz beschlossen. Aber im parlamentarischen Verfahren ist schon jetzt viel Konfliktstoff erkennbar.

Hintergrund

Am 14.7.2023 ist der Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz bekannt geworden. Mit dem Entwurf, der ein Entlastungsvolumen von 6,5 Mrd. Euro vorsah, sollen die Rahmenbedingungen von Unternehmen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verbessert werden: Durch Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung des Klimaschutzes, die Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung und rund 50 steuerliche Entlastungsmaßnahmen.

Doch nachfolgend wurde der Entwurf koalitionsintern von der Familienministerin blockiert, um ihr Reformhaben der Kindergrundsicherung politisch durchzusetzen. Am 30.8.2023 hat das Bundeskabinett nach der internen Einigung nun doch den Gesetzentwurf für das Wachstumschancengesetz verabschiedet, der jetzt in Bundestag und Bundesrat beraten werden muss.

Erste Eckpunkte des Gesetzentwurfs

Neben Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere durch eine Prämie für klimafreundliche Investitionen und Forschungsförderung enthält der Gesetzentwurf ein Bündel von Modernisierungs- und Vereinfachungsregeln, vor allem im Steuerrecht, schließlich auch Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness, etwa bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Neu hinzugekommen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf sind verbesserte Abschreibungsregeln für Wohngebäude, um den Wohnungsneubau anzukurbeln. Weiterlesen

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer

Am 30.8.2023 hat das Bundeskabinett den BMF-Gesetzentwurf für die Umsetzung einer globalen Mindeststeuer beschlossen, jetzt folgt das Beratungsverfahren in Bundestag und Bundesrat.

Hintergrund

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 15.12.2022 auf die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie) geeinigt. Der Regierungsentwurf dient der Umsetzung dieser Richtlinie. Der Gesetzentwurf sieht u.a. die Einführung eines Mindeststeuergesetzes (MinStG) vor. Von der Mindeststeuer sind große Unternehmensgruppen betroffen, welche die Umsatzgrenze in § 1 MinStG (750 Millionen Euro Umsatzerlöse in mindestens zwei der vier vorangegangen Geschäftsjahre) erreichen. Erfasst werden sowohl international als auch national tätige Unternehmensgruppen.

Eckpunkte der globalen Mindestbesteuerung

Der Entwurf der Regierung hat folgende Eckpunkte: Weiterlesen

Fachkräftesicherung durch bessere Mitarbeiterbeteiligung – Was ist im Zukunftssicherungsgesetz geplant?

Am 21.9.2023 berät der Bundestag in erster Lesung das sog. Zukunftssicherungsgesetz. Mit einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen sollen dabei auch Anreize für eine stärkere Fachkräftebindung geschaffen werden.

Hintergrund

Mit dem Entwurf für ein „Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen“ (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) will die Bundesregierung die marktbasierte Finanzierung am deutschen Kapitalmarkt erleichtern. Damit werde zum einen die Position des Finanzstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt, zum anderen würden ökonomische Impulse gesetzt. Ein attraktiverer Kapitalmarkt und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten würden es vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Damit könnten innovative Entwicklungen und technologischer Fortschritt in Deutschland vorangetrieben werden, heißt es.

Zusätzlich würden junge Unternehmen wie auch etablierte KMU (im Wettbewerb um internationale Fachkräfte von neuen Steuererleichterungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz und plant die Änderung zahlreicher bestehender Gesetze aus dem Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Steuerrecht, wie Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Aktiengesetz, Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, BGB usw. Weiterlesen

Letzter Aufruf für Studierende und Fachschüler: Antragsfrist für Energiepreispauschale (EEP) läuft Ende September ab

Jetzt wird’s aber Zeit: Am 30.9.2023 endet die Antragsfrist für die Beantragung der EEP für Studierende und Fachschüler. Auf die steuerfreie Einmalzahlung von 200 Euro besteht ein Rechtsanspruch.

Hintergrund

Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) hat der Bund mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBl 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen.

Was müssen Studierende und Fachschüler jetzt noch beachten? Weiterlesen

Update: Bundestag beschließt sogenanntes Heizungsgesetz

Der Bundestag hat am 8.9.2023 mit Regierungsmehrheit das umstrittene sog. Heizungsgesetz abschließend beschlossen. Was kommt jetzt auf uns zu?

Hintergrund

Ich habe schon berichtet: Eigentlich hätte das Gebäudeenergiegesetz am 7.7.2023 mit der Regierungsmehrheit im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden sollen. Aber am 5.7.2023 hat das BVerfG (2 BvE 4/23) mit einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die 2./3. Lesung der von der Bundesregierung beabsichtigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes -GEG- (“Heizungsgesetz“) nicht vor der Sommerpause am 7.7.2023 erfolgen darf: Keine Gesetzesbeschlüsse mit der Brechstange ohne ausreichende Prüfungs- und Überlegungszeit für die Abgeordneten im Bundestag, lautete die klare Karlsruher Botschaft. Am 5.9.2023 hat der Bundestag mit der Regierungsmehrheit – gegen die gesamten Stimmen der Opposition – die Aufsetzung der GEG-Beschlussfassung auf die Tagesordnung des Bundestages beschlossen.

Eckpunkte des finalen Bundestagsbeschlusses

Am 8.9.2023 hat jetzt der Bundestag das umstrittene Gesetz mehrheitlich beschlossen – ohne die zahlreichen Oppositionsvorschläge. Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Juli vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden. Das bedeutet: Weiterlesen

Gehen Deutschland die Gründer:innen aus?

Immer weniger Menschen in Deutschland wollen ein Unternehmen gründen und sich selbstständig machen, stellt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in ihrem aktuellen Gründerreport 2023 fest. Es drohen erhebliche Risiken für die deutsche Volkswirtschaft.

Hintergrund

Die Gründung selbständiger Unternehmen ist eine wesentliche Bedingung für den wirtschaftlichen Erfolg des Mittelstandes in Deutschland, der immer wieder als „das Rückgrat der deutschen Wirtschaft“ bezeichnet wird: Er hat einen wesentlichen Anteil an der Wertschöpfung, sichert Arbeitsplätze und schafft Ausbildungsplätze für junge Menschen.

Mit einer Umfrage analysiert die DIHK regelmäßig die aktuellen Entwicklungen beim Gründungsgeschehen in Industrie, Handel und Dienstleistungsbranchen. Grundlage sind in 2023 aktuell Berichte von 350 Beraterinnen und Beratern für Existenzgründung der regionalen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Das Ergebnis: Deutschland gehen die Gründer:innen aus – vor allem klassische Branchen wie Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe sind betroffen.

Wie sieht der Befund für Industrie, Handel und Dienstleistungen aus?

Nach dem KfW-Gründungsmonitor 2022 stiegen zwar im Jahr 2021 nach dem coronabedingten Einbruch im Jahr 2020 die Existenzgründungen von 537.000 auf 607.000 (also + 30 Prozent) an, vor allem digitale und internetbasierte Gründungen erreichten Rekordhöhen. Inzwischen scheint aber die Gründungseuphorie verflogen. Weiterlesen

Update Heizungsgesetz: Kommt doch noch mal Bewegung in das Gebäudeenergiegesetz?

In einer kleinen Anfrage thematisiert die CDU/CSU-Fraktion abermals den Gesetzgebungsprozess sowie inhaltliche Fragen zum sog. Heizungsgesetz (BT-Drs. 20/7923). Am 9.8.2023 hat das Bundeskabinett mit dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen, die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung ab 2024 nochmals aufzustocken.

Kommt doch noch mal Bewegung in das Gebäudeenergiegesetz?

Hintergrund

Eigentlich hätte das Gebäudeenergiegesetz am 7.7.2023 mit der Regierungsmehrheit im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden sollen. Doch dann sprach das BVerfG in Karlsruhe ein Machtwort: Mit Beschluss vom 5.7.2023 hat das BVerfG (2 BvE 4/23) mit einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die 2./3. Lesung der von der Bundesregierung beabsichtigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) nicht vor der Sommerpause am 7.7.2023 erfolgen darf. Dieses Recht auf eine gründliche parlamentarische Beratung von Gesetzen sei ein hohes Gut, hieß es – ein Durchpeitschen des Heizungsgesetzes mit der „parlamentarischen Brechstange“ ist also unzulässig. Obwohl ein Änderungsantrag der Opposition vorlag (BT-Drs. 20/7671/Neustart beim Heizungsgesetz), hat sich die Ampelkoalition schon im Juli festgelegt: Inhaltliche Änderungen am Heizungsgesetz wird es nicht geben – basta!

Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Gebäudeenergiegesetz

Möglicherweise kommt aber doch nochmal Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren. Weiterlesen