Der Verzehr von Speisen in Restaurants soll dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden: Das sehen mehrere Oppositionsanträge zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drs. 20/5810; BT-Drs.20/8409; BT-Drs. 20/8416) vor. Doch die Ampelmehrheit im Bundestag lehnt dies auch am 21.9.2023 weiterhin ab. Eine Einordnung und Bewertung.
Hintergrund
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent (§ 12 Abs.2 Nr.15 UstG) war zum 1.7.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis 31.12.2023. Dies war ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage, der nach der ersten Befristung bis 30.6.2021 (Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) mehrfach verlängert wurde. Verbände und Ökonomen beurteilen seit Frühjahr 2023 die ins Spiel gebrachte dauerhafte Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes überaus kritisch: Neben fiskalischen werden vor allem auch ordnungspolitische Verwerfungen im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen beklagt. Das BMF wollte die Entfristung vom Ausgang der Steuerschätzung im November 2023 abhängig machen.
Gesetzentwurf der CDU-/CSU-Fraktion
Der Vorschlag der Unionsfraktion sieht eine (dauerhafte) Entfristung des für Speisen und Dienstleistungen in der Gastronomie derzeit geltenden Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent vor. Getränke werden unverändert mit 19 Prozent umsatzbesteuert. Der Unionsvorschlag wurde auf Grundlage einer (ablehnenden) Beschlussempfehlung des BT-Finanzausschusses (BT-Drs. 20/7371) abgestimmt, ferner hat die Unionsfraktion hat einen Entschließungsantrag (BT-Drs. 20/8425) vorgelegt, der neben der Beibehaltung des bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auch flexible Arbeitszeitmodelle fordert.
Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führen nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Weiterlesen