Wo ist eigentlich der Ort der sonstigen Leistung eines Boxtrainers?

Können Leistungen eines Trainers zur Vorbereitung von Sportlern auf Wettkämpfe im Ausland steuerfrei sein? Mit dieser Frage musste sich der BFH befassen (Urteil v. 23.07.2019 – XI R 7/17).

Der Streitfall

Der Kläger ist Boxtrainer. In den Streitjahren 2008 und 2009 war er aufgrund einer Vereinbarung als freier Mitarbeiter für einen Boxstall tätig, für den er die Boxer in Trainings- und Wettkampfbelangen (Weltmeisterschaft, Europameisterschaft) sportlich betreute. Gemäß der Honorarvereinbarung stellte der Kläger in den Streitjahren seine Trainertätigkeit über die Betreuung der Boxer in der Vorbereitung in Rechnung. Ebenfalls berechnete er hiernach seinen Anteil an den Kampfbörsen sowie die Festbeträge aus den Kämpfen von vier Boxern im Ausland. Die im Inland erbrachte Trainerleistung unterwarf er der deutschen Umsatzsteuer; die Titelkämpfe im Ausland unter Hinweis auf den Leistungsort nicht.

Das Finanzamt kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger alle Leistungen im Inland erbracht habe, schließlich käme der Betreuung der Boxer am Kampftag im Ausland im gesamten Leistungspaket lediglich eine untergeordnete Rolle zu. Der hiergegen gerichtete Einspruch blieb nahezu ohne Erfolg, wie auch die Klage vor dem Finanzgericht. Weiterlesen

Kleinunternehmer: Was ist die Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung?

Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bezogen auf das Vorjahr wurde mit dem Jahreswechsel von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben. Doch wie ist dieser Betrag bei Differenzbesteuerung zu ermitteln? Diese Frage hat der BFH mit seinem Urteil vom 23.10.2019 (XI R 17/19 und XI R 7/16) zu einem Gebrauchtwagenhändler geklärt.

Der Streitfall

Der Kläger führte im Rahmen seiner Tätigkeit als Gebrauchtwagenhändler steuerbare Umsätze aus, die der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterlagen.

Seine vereinnahmten Entgelte betrugen 2009 mehr als 27.000 Euro und in 2010 mehr als 25.000 Euro. Die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage ermittelte der Kläger gemäß § 25a Abs. 3 UStG nach dem Differenzbetrag (Handelsspanne) in beiden Jahren mit jeweils ca. 17.000 Euro. Für das Streitjahr 2010 nahm er deshalb an, dass er Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG sei.

Das Finanzamt versagte dagegen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und setzte entsprechende Umsatzsteuer für das Streitjahr fest. Weiterlesen

Gutachterausschüsse zur Feststellung der Künstlereigenschaft

Ist das Kunst?

Diese Frage stellt sich bei so manchen Berufen oder Tätigkeiten, wie zum Beispiel auch bei Bloggern und Influencern. Da die Künstlereigenschaft nicht immer leicht festzustellen ist, hat sich hierzu nun das Bayerische Landesamt für Steuern zum Verfahren geäußert (Verfügung vom 25.02.2016 – S 2246.1.1-1/6 St32).

Zum Hintergrund

Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeiten nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. Dabei ist nicht jedes einzelne von dem Künstler geschaffene Werk für sich, sondern die gesamte von ihm im VZ ausgeübte Tätigkeit zu würdigen (vgl. H 15.6 „Künstlerische Tätigkeit EStH).

Nach diesen Grundsätzen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Beurteilung zur Beurteilung einer künstlerischen Tätigkeit, hat das Finanzamt zu prüfen, ob die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen ertragsteuerlich als künstlerische und damit freiberufliche oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Weiterlesen

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Hochzeits- und Portraitfotografie?

Im Bereich der Portraitfotografie stellt sich die Frage, ob diese dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen können, wenn die Leistungen an Endverbraucher erbracht werden, wie z.B. im Bereich der Portrait- oder Hochzeitsfotografie.

Fotografische Leistungen unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz

Grundsätzlich unterliegen fotografische Leistungen nach § 12 Abs. 1 UStG dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben unterliegen allerdings nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, bei der der Grundsatz der engen Auslegung zu beachten ist (vgl. Abschnitt 12.7 UStAE).

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz?

Nach Abschn. 12.7 UStAE unterliegen sonstige Leistungen dem ermäßigten Steuersatz, wenn deren wesentlicher Inhalt in der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten nach dem Urheberrecht besteht. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach dem entsprechend der vertraglichen Vereinbarung erzielten wirtschaftlichen Ergebnis (Abschn. 12.7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStAE). Weiterlesen

Sind Aufsichtsräte Unternehmer?

Trägt ein Aufsichtsratsmitglied kein Vergütungsrisiko, weil es eine nicht variable Festvergütung erhält, ist es nicht als Unternehmer tätig. Dies hat der Bundesfinanzhof entgegen seiner bisheriger Rechtsprechung mit Urteil vom 27.11.2019 – V R 23/19 (V R 62/17) entschieden.

Der Streitfall

Der Kläger war leitender Angestellter der S-AG und zugleich Aufsichtsratsmitglied der E-AG, deren Alleingesellschafter die S-AG war. Nach der Satzung der E-AG erhielt jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit eine jährliche Festvergütung von 20.000 € oder einen zeitanteiligen Anteil hiervon. Der Kläger wandte sich gegen die Annahme, dass er als Mitglied des Aufsichtsrats Unternehmer sei und in dieser Eigenschaft umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringe. Einspruch und Klage zum Finanzgericht hatten keinen Erfolg. Weiterlesen

EU-Wettbewerbsaufsicht gibt deutsche „Sanierungsklausel“ frei

Die „Sanierungsklausel“ stellt eine deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen und damit keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften. Zu diesem Entschluss ist die Europäische Kommission gekommen.

Zum Hintergrund

Die Sanierungsklausel ermöglicht es einem notleidenden Unternehmen, Verluste in einem bestimmten Jahr mit Gewinnen in zukünftigen Jahren zu verrechnen, trotz Veränderungen in der Aktionärsstruktur.

Der § 8c KStG enthielt in seiner ersten Fassung keine Sonderregelungen für den Anteilserwerb im Zuge einer Unternehmenssanierung. Wegen der Finanzmarktkrise wurde zunächst eine Ausnahme für Unternehmen des Finanzsektors eingefügt, später wurde die Norm mit Absatz 1a um eine allgemeine Sanierungsklausel ergänzt. Allerdings wurde diese jedoch als unerlaubte Beihilfe eingestuft (Europäische Kommission, Beschluss vom 26.01.2011 – 2011/527/EU). Weiterlesen

Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind bei Realsplitting als Werbungskosten abzugsfähig

Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 03.12.2019 entschieden (1 K 494/18 E).

Der Streitfall

Die Klägerin und ihr inzwischen geschiedener Ehemann trennten sich im Jahr 2012. Beide führten vor dem Amtsgericht ein familienrechtliches Streitverfahren, das die Scheidung, den Versorgungsausgleich sowie den nachehelichen Unterhalt umfasste. Im Jahr 2014 wurde die Ehe durch Beschluss des Amtsgerichts geschieden und der frühere Ehemann der Klägerin zu monatlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts erhoben die Klägerin Beschwerde und ihr früherer Ehemann Anschlussbeschwerde beim Oberlandesgericht. Streitgegenstand dieses Verfahrens war die Höhe des zu zahlenden nachehelichen Unterhalts, wobei der frühere Ehemann der Klägerin begehrte, keinen Unterhalt zu zahlen, und die Klägerin höhere monatliche Zahlungen begehrte. Im Jahr 2015 kam ein gerichtlicher Vergleich über die Unterhaltshöhe zustande. In ihrer Einkommensteuererklärung 2015 erklärte die Klägerin sog. sonstige Einkünfte in Höhe der erhaltenen Unterhaltszahlungen und machte die Prozessführungskosten (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten), die auf die Verfahren betreffend den nachehelichen Unterhalt entfielen, steuermindernd geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ab. Weiterlesen

Berücksichtigung von Trennungsgeld bei der Einkommensteuer

Werden Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit an einen anderen Dienstort versetzt, so haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch Trennungsgeld. Aufwendungen mit diesem Ortswechsel und das erhaltene Trennungsgeld sind richtig in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.

Zum Hintergrund

Wer aus dienstlichen Gründen an einem anderen Ort arbeiten muss und nicht täglich zu seinem Wohnort zurückkehrt, bekommt Trennungsgeld. Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel nicht zuzumuten, wenn die Abwesenheit von der eigenen Wohnung mehr als 12 Stunden beträgt oder die benötigte Fahrzeit mehr als 3 Stunden. Gemäß § 2 Abs. 2 der Trennungsgeldverordnung (TGV) wird Trennungsgeld beispielsweise bei Abordnungen, Kommandierungen und Versetzungen an einen anderen Dienstort gewährt. Weiterlesen

Zeitenwende: Akteneinsicht beim Finanzamt möglich

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung besteht für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde, so der Beschluss des FG Saarland vom 03.04.2019 – 2 K 1002/16.

Der Streitfall

Der Kläger war an einer Sozietät bestehend aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern beteiligt. Diese GbR wurde durch Auseinandersetzungsvertrag zum 31.12.2008 aufgelöst. Die Gesellschafter der GbR waren zerstritten; im Rahmen der Außenprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 stritten sie vor allem um die Berechnung des Veräußerungsgewinns und die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz. Anlässlich einer Besprechung zwischen der Betriebsprüfungsstelle und dem Kläger beantragte der Kläger Akteneinsicht. Diesen Antrag lehnte das Finanzamt unter Hinweis auf die lange Verfahrensdauer und das Steuergeheimnis ab. Der hiergegen gerichtete Einspruch blieb ohne Erfolg. Weiterlesen

Untergang von Gewerbeverlusten bei Betriebsverpachtung

Gewerbesteuerliche Verlustvorträge können bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen, dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 30.01.2019 – IV R 59/16 entschieden.

Der Streitfall

Im Streitfall hatte eine Unternehmensgruppe umstrukturiert. Die Klägerin, eine gewerblich geprägte KG, hat hierzu in einem Zwischenschritt ihren Betrieb an eine andere Gesellschaft der Unternehmensgruppe verpachtete. Der Pachtvertrag wurde ein Jahr später bereits wieder aufgehoben. Die bisherige Pächterin erwarb Teile des Betriebsvermögens von der Personengesellschaft und mietete nur noch das Betriebsgrundstück an. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der bisherige Betrieb mit Übergang zur Verpachtung jedenfalls gewerbesteuerlich beendet worden sei. Somit seien bisherige Verlustvorträge entfallen und könnten nicht mit späteren Gewinnen verrechnet werden. In der Vorinstanz gab das Finanzgericht Köln der Klage statt (Urteil vom 29.09.2016 – 10 K 1180/13).

Das Urteil des BFH

Das Urteil der Vorinstanz hatte jedoch vor dem BFH keinen Bestand. Der BFH verwies die Sache an FG zurück. Weiterlesen