Bilanzberichtigung bei der Änderung eines ausgeübten steuerlichen Wahlrechts?

Die Änderung eines ausgeübten, steuerlichen Wahlrechts ist nur nach Maßgabe der Regelungen zur Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG) steuerlich zugelassen, wenn sie – wie ebenfalls die ursprüngliche Wahl – in einer dem Finanzamt eingereichten Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV) vor der Veranlagung erfolgt, so der BFH vom 27.05.2020 (XI R 12/18)

Der Streitfall in Kurzform

Eine GmbH berücksichtigte im Jahre 2011 außerbilanziell einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 200.000 Euro für die Anschaffung einer Windenergieanlage. Dieser IAB war im Anschaffungsjahr 2012 entsprechend gewinnerhöhend aufzulösen.

Zur Kompensation können die Anschaffungskosten nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG bis zur selben Höhe gemindert werden. Mit den Steuererklärungen des Streitjahres 2012 machte die Klägerin von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch. Erst vier Monate später korrigierte sie dies durch die Einreichung einer geänderte Überleitungsrechnung, in der sie die Anschaffungskosten um 200.000 Euro minderte.

Das Finanzamt akzeptierte dies jedoch nicht. Zurecht, so das Urteil des BFH.

Wichtige Hinweise für die Praxis

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Bundeswehr – Werbungskostenabzug für Gemeinschaftsunterkünfte

Zuwendungen der Bundeswehr durch die kostenlose Zurverfügungstellung einer Gemeinschaftsunterkunft können bei Zeitsoldaten als Werbungskosten abziehbar sein. Voraussetzung ist, dass die Gemeinschaftsunterkunft ausschließlich für dienstliche Zwecke und nicht zum Wohnen am Beschäftigungsort nutzt, so das Urteil des BFH vom 28.04.2020 (VI R 5/18).

Der Fall in Kurform

Ein Zeitsoldat bekam von der Bundeswehr unentgeltlich eine Gemeinschaftsunterkunft in der Kaserne zur Verfügung gestellt. Hierfür setzte die Bundeswehr einen geldwerten Vorteil nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung in Höhe von monatlich 51 Euro (612 Euro im Jahr) an.

Der Kläger war zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Nach Dienstschluss hatte er jedoch Ausgang bis zum Wecken, so dass er tatsächlich nicht zum Übernachten in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet war. Er fuhr daher nach Dienstende immer nach Hause und nutzte seine Unterkunft nur zur Aufbewahrung seiner Dienstkleidung und Ausrüstung.

Im Streitjahr machte er entsprechend in seiner Steuererklärung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend, sowie Unterkunftskosten in Höhe des Sachbezugs (612 Euro) für die Unterkunft. Das Finanzamt versagte jedoch den Abzug der Unterkunftskosten. Weiterlesen

Künstlersozialabgabe steigt in 2021 auf 4,4%


Update: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2021 doch bei 4,2 Prozent. Weitere Informationen in meinem Update.


Seit 2018 lag der Abgabesatz stabil bei 4,2 Prozent. Im Jahr 2021 wird nun der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,4 Prozent betragen. Dies ist durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses in Höhe von 23 Mio. Euro möglich. Nur so konnte ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 Prozent im Jahr 2021 vermieden werden.

In der aktuellen Krisensituation verhindert ein Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf diesem niedrigen Niveau die Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.

Fallstricke in der Praxis

Zur Abgabe verpflichtet sind Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, also insbesondere Unternehmen der Medienbranche. Ebenfalls verpflichtet sind allerdings auch Unternehmen, soweit sie beispielsweise selbständige Künstler oder Publizisten für ihre Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit beauftragen.

Der Abgabe unterliegen daher auch die Honorare für: Weiterlesen

Französische Grenzpendler müssen KUG versteuern

Nach Angaben der Bundesregierung waren Ende Juni 2019 etwa 46.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, die ihren Wohnsitz in Frankreich hatten. Sie müssen nun das in Deutschland erhaltene Kurzarbeitergeld in Frankreich versteuern.

Kurzarbeitergeld

Die Corona-Krise hat in zahlreichen Betrieben zu Kurzarbeit geführt. Neben dem Arbeitslosengeld, ist auch das Kurzarbeitergeld nach § 3 Nr. 2a EStG steuerfrei.

Für die Ermittlung der Höhe des KUG ist es erforderlich, dass zunächst für das Soll-Entgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen) und für das Ist-Entgelt (tatsächlich im Kalendermonat erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) einen rechnerischer Leistungssatz zu ermitteln. Weiterlesen

Vermietung von Pkw-Stellplätzen sind keine Nebenleistung zur Wohnungsvermietung

Ist die Vermietung von Stellplätzen eine untrennbare Nebenleistung zur Wohnungsvermietung und damit umsatzsteuerfrei? Nein, wie das Thüringer Finanzgericht mit Urteil vom 27.06.2019 entschieden hat (3 K 246/19).

Der Streitfall

Der Kläger errichtete einen Gebäudekomplex, deren Einheiten kurzfristigen Beherbergungszwecken dienen sollte. Dem entsprechend nahm er einen Vorsteuerabzug aus den Baukosten vor.

Im Jahr 2014 erfolgte eine Nutzungsänderung. Entgegen der ersten Absicht wurden die Gebäude nun teilweise zu dauerhaften Wohnzwecken umsatzsteuerfrei vermietet. Aus diesem Grund berichtigte das Finanzamt den Vorsteuerabzug nach § 15a UStG anteilig für die Stellplätze der Dauermieter. Weiterlesen

Zuflusszeitpunkt von Tantiemen

Tantiemen gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn und unterliegen daher dem Lohnsteuerabzug. Ihre Besteuerung als sonstiger Bezug setzt den Zufluss voraus. Doch was ist, wenn dieser nicht oder erst später erfolgt?

Der Streitfall

Der Kläger ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer zweier GmbHs. Mit beiden Gesellschaften hat er fremdübliche Tantiemenvereinbarungen geschlossen. Hiernach sollte seine Tantieme „einen Monat nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung“ fällig werden.

Die Jahresabschlüsse 2008 wurden „im Dezember 2009“ festgestellt und die Tantiemen – sowie die hierauf zu entrichtenden Lohnsteuern – somit erst im Januar 2010 fällig. Weiterlesen

Ist eine gesonderte Feststellung für eine Ehegatten-Fotovoltaik-GbR abzugeben?

Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der BFH mit Urteil vom 05.09.2019 – V R 57/17 entschieden.

Der Streitfall

Die Kläger sind ein zusammen veranlagtes Ehepaar, das auf eigenem Grund und Boden eine Photovoltaikanlage betreibt. Sie bilden hiermit eine BGB-Gesellschaft. Die Eheleute nutzen den Strom zum Teil privat, zum Teil veräußerten sie ihn auch an einen Stromversorger.  Weiterlesen

Abgrenzung selbständige und unselbständige Tätigkeit eines Steuerberaters

Die Tätigkeit des Steuerberaters kann sowohl in selbständiger als auch in unselbständiger Tätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt werden. Bei freien Mitarbeitern stellt sich hier die Frage der Abgrenzung. Hierzu liefert ein Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16.01.2020 (S 24 BA 6242/18) Klarheit.

Der Streitfall

Die Klägerin – eine Steuerberaterin – unterstützte eine Kanzlei durch die Übernahme verschiedener Mandate. Bei der Übernahme eines Auftrags war sie direkte Ansprechpartnerin der Mandanten und bearbeitete den Fall bis zum Erstellen der Steuererklärung eigenverantwortlich und ohne zeitliche Vorgabe.

Die Steuerberaterin war nicht in den Betrieb eingegliedert. Ihr Aufenthalt in der Kanzlei beschränkte sich lediglich auf die Abholung oder Abgabe von Aufträgen. Die Arbeit erledigte sie zumeist in ihrem mit EDV, Rechenmaschine, Fachliteratur und Telefon ausgestatteten eigenen Büro.

Da die Klägerin ausschließlich mit 60 Prozent am erzielten Umsatz beteiligt wurde, war auch die Vergütung nicht arbeitnehmertypisch, sondern beinhaltete sowohl das Risiko der Klägerin, einen Vergütungsausfall zu erleiden, als auch die Chance, durch effizientes und schnelles Arbeiten sowie Annahme vieler Aufträge die Vergütung zu maximieren.

Ein Weisungsrecht der Auftraggeber, also der Kanzlei gegenüber der Klägerin war nach dem zugrunde liegenden „Beratervertrag“ ausgeschlossen. Es erfolgte auch keine einseitige Zuweisung von Mandanten.

Das Urteil des Sozialgerichts

Die allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Steuerberater, unbeschadet dessen, dass der Steuerberater ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und Angehöriger eines freien Berufs ist. Weiterlesen

Überlassen von Bootsliegeplätzen ist nicht steuersatzermäßigt

Wenn Segler einen Turn machen und dabei hier und dort mal einen Hafen und einen Liegeplatz ansteuern, könnte man hier nicht umsatzsteuerlich den Vergleich mit Campingwagen und Campingflächen ziehen? Nein, so das Urteil des BFH vom 24.06.2020, V R 47/19.

Der Streitfall

Der Kläger. ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, dessen Zweck die Förderung des Segel- und Motorwassersports ist unterhält in seinem Hafen ca. 300 Liegeplätze, die in den Streitjahren zu etwa 50 % fest an Mitglieder vergeben wurden. Die Mitglieder sind jedoch verpflichtet, bei Abwesenheit die Nutzung ihrer Liegeplätze durch Gäste zu dulden.

Der Verein unterwarf dies Entgelte dem ermäßigten Steuersatz. Im Anschluss an eine Umsatzsteuersonderprüfung änderte das Finanzamt die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2010 bis 2012 und unterwarf die streitigen Umsätze dem Regelsteuersatz.

Das Urteil des BFH

Der BFH hat die Revision als unbegründet zurückgewiesen und das Urteil des Niedersächsischen Finanzgericht bestätigt. Weiterlesen

Bonuszahlungen von Krankenkassen

Wer sportlich ist, sich gut und gesund verhält, regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht, kann häufig hierfür einen Bonus seiner Krankenkasse erhalten. Mindert dieser Bonus die Krankenversicherungsbeiträge und damit den Sonderausgabenabzug? Nein, so der BFH in seinem Urteil vom 06.05.2020, X R 16/18.

Der Streitfall

Der Kläger erhielt im Streitjahr 2015 für den Nachweis diverser Gesundheitsmaßnahmen einen Bonus von 230 Euro. Das Finanzamt behandelte diesen Bonus entsprechend der übermittelten Daten als Beitragserstattung und berücksichtigte somit nur geminderten Krankenversicherungsbeiträge.

Das Urteil des BFH

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