Aufregung um Steuerabzug für Youtuber

Aufgepasst; wer als Youtuber nicht rechtzeitig handelt, muss damit rechnen, dass ihm ab Juni 2021 bis zu 30 Prozente Steuern von seinen Einnahmen abgezogen werden. Eine Gesetzesänderung in den USA sorgt für Aufregung. Doch ist dieser Quellensteuerabzug wirklich eine Abzocke oder nur ein Schreckgespenst?

Worum geht es?

Weltweit müssen alle Creator, die am YouTube-Partnerprogramm (YPP) teilnehmen bis zum 31.05.2021 ihre Steuerinformationen an Google senden. Laut US-Steuergesetz ist Google nämlich ab Juni 2021 dazu verpflichtet, von den YouTube-Einnahmen durch US-Zuschauer Steuern abzuführen. Ob und in welcher Höhe der Steuerabzug erfolgt, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat des YouTubers ab und ob es bei dem Creator um eine Einzelperson oder ein Unternehmen handelt.

Nach Kapitel 3 der Abgabenordnung der USA (Internal Revenue Code) ist Google verpflichtet, Steuerinformationen einzuholen, Steuern einzubehalten und der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) gegebenenfalls zu melden.

Was unterliegt dem Steuerabzug?

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Influencer – sind sie bald noch transparenter für´s Finanzamt?

Die Kennzeichnungspflicht von Werbung war in der Szene lange schwierig. Ein neues Gesetz soll hier für Klarheit sorgen. Nicht nur rechtlich wird´s einfacher. Bald werden Blogger, Influencer, Podcaster, YouTuber & Co auch gläsern für das Finanzamt.

Der Gesetzesentwurf

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Der Gesetzentwurf stellt u.a. klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen.

Hiernach sind Beiträge nur dann als Werbung zu kennzeichnen, wenn sie eine Gegenleistung hierfür erhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher wissen dann, woran sie sind. Weiterlesen

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Herstellung von Umlaufvermögen – dürfen Filmhersteller aufatmen?

Im Jahr 2017 blickte das FG Berlin-Brandenburg hinter die Kulissen eines Filmherstellers und urteilte, dass es sich bei den diversen Mieten für Drehorte, Kameratechnik, Requisiten etc. um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen handelt. Bringt nun das BFH-Urteil (III R 24/18) die Erleichterung?

Der Streitfall

Die Klägerin ist eine Filmproduktions-GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung von Kino- und TV-Filmen ist. Bei Filmwerken handelt es sich um individuelle Einzelstücke, deren Herstellungskosten unterschiedlich finanziert werden. Bei Auftragsproduktionen (z. B. bei TV-Filmen) liegt regelmäßig ein Werkvertrag vor, nachdem die Herstellungskosten in der Regel in voller Höhe von dem auftraggebenden Sender bezahlt werden. Die Filmwerke sind in diesem Fall Umlaufvermögen des Filmherstellers. Weiterlesen

Homeoffice-Pauschale – Ziel verfehlt?

Für das Homeoffice ist nun nach dem Jahressteuergesetz 2020 für viele Steuerpflichtige eine Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenpauschale von bis 600 Euro drin. Bringt es das?

Grundüberlegung

Viele Steuerpflichtige sind in diesem Jahr von Kurzarbeit betroffen. Erhalten sie Kurzarbeitergeld, so ist dies zwar nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG steuerfrei, erhöht aber aufgrund der Berücksichtigung unter dem Progressionsvorbehalt den Steuersatz. Viele Steuerpflichtige sind gezwungen, nur aus diesem Grund eine Steuererklärung für das Jahr 2020 einzureichen. Hier könnten Nachzahlungen auf sie zukommen. Im besten Fall verringert sich nur eine mögliche Erstattung. Dem hätte die Homeoffice-Pauschale entgegenwirken können.

Die Homeoffice-Pauschale

Nach dem Jahressteuergesetz 2020 haben Steuerpflichtige in den Jahren 2020 und 2021 die Möglichkeit, eine Homeoffice-Pauschale i.H.v. 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Kalenderjahr) steuermindernd als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend zu machen. Allerdings wird diese Pauschale nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a Satz1 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt. Wer also z.B. einen kurzen Arbeitsweg hat und keine oder nur geringe Werbungskosten hat, kommt nicht in den Genuss dieser Pauschale.

Wer bisher bereits die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen konnte, lag häufig bereits über dem Werbungskostenpauschbetrag. Sind diese Aufwendungen höher, ist dieser Abzug vorrangig zu berücksichtigen. Weiterlesen

Fristverlängerung bis 31.03.2021 – Wollt Ihr uns auf den Arm nehmen?

Steuerberater erhalten zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 eine Fristverlängerung um einen Monat, also bis zum 31.03.2021, so das BMF in seiner Mitteilung vom 04.12.2020. Traurig und ein echter Schlag ins Gesicht für unseren Berufsstand.

In Krisensituationen gehören Steuerberater regelmäßig zum ersten Ansprechpartner für Unternehmen und Steuerpflichtige. Schon ohne die Corona-Pandemie sind solche Fälle sehr Arbeits- und Beratungsintensiv. Zum Glück kommt dies in der Regel nicht so häufig vor, dennoch ist so ein Einzelfall „on top“ zum normalen Tagesgeschäft bereits eine besondere Herausforderung. Aktuell reden wir aber nicht mehr von Einzelfällen. Im Gegenteil, in diesen Zeiten sind normal laufende Unternehmen die Ausnahme. Weiterlesen

Update: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2021 doch – wie bisher – bei 4,2 Prozent.

In Coronazeiten ist nichts so beständig wie die Veränderung. So kommt es auch, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Ressorts, Fraktionen, Ländern und Verbänden einen neuen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 (KSA-VO 2021) übermittelt hat. Die Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 Prozent auch im Jahr 2021 wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz 2021 möglich. Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes hätte zu einem neuen Beitrag in Höhe von 4,4 Prozent geführt.

Mit dem höheren Entlastungszuschuss wird einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen.

Welche Fallstricke in der Praxis lauern, lesen Sie in meinem Beitrag vom 18.11.2020.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung BMAS

Ermäßigter Steuersatz für DJ-, Techno-, House-Konzerte

Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. So das Urteil des BFH v. 10.06.2020 – V R 16/17.

Das Thema wurde hier im Blog schon aufgegriffen – in meinem Beitrag werde ich aber auf weitere Aspekte eingehen. Stichwort und Frage zugleich: Künstlersozialabgabe? Weiterlesen

Lebensmittelspende – Kritik an der Steuerpflicht von Sachspenden

„Tue Gutes und rede darüber“ könnte man auch bei Sachspenden meinen. Allerdings entpuppt sich als Gesprächsthema hier schnell die Empörung über die Umsatzsteuerpflicht von Sachspenden. Seit Jahren nicht vernünftig geregelt; jetzt könnte ein BMF-Schreiben endlich für Erleichterung sorgen.  Weiterlesen

Vollzeitige Bildungsmaßnahme = erste Tätigkeitsstätte

Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung der Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte unerheblich, so der BFH in seiner Entscheidung vom 14.05.2020 – VI R 24/18. Der Gesetzgeber vergleicht Steuerpflichtige in einer Vollzeitausbildung mit Arbeitnehmern, die über eine erste Tätigkeitsstätte verfügen. Weiterlesen

Kein Verlustübergang auf den Erben – ist das gerecht?

Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über. So der BFH in seinem Urteil vom 23.10.2019 (I R 23/17).

Der Streitfall in Kurzform

Die Kläger – ein Ehepaar – werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann ist Gesamtrechtsnachfolger seines im Jahr 2012 verstorbenen Vaters, der bis zu seinem Tod Einkünfte aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz erzielte. In den Jahren 2002 bis 2005 tätigte sein Vater noch hohe Renovierungsaufwendungen, die er durch mehrere, bis zu seinem Tode nicht zurückgeführte Darlehen finanzierte. Im Zuge der Renovierung sind beim Erblasser hierdurch erhebliche Verluste entstanden, die nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG gesondert festgestellt wurden.

Der Kläger erklärte nun Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt ließ in diesem Zusammenhang jedoch den Ausgleich der verbliebenen negativen Einkünfte des Vaters mit den positiven Einkünften des Erben – seines Sohnes – nicht zu.

Das Urteil des BFH

Der große Senat des BFH hat 2008 bereits entschieden, dass der in § 10d EStG vorgesehene Verlustabzug nicht vom Erblasser auf den Erben übergehe. Er führte allerdings auch aus, dass im Fall der „gespaltenen Tatbestandsverwirklichung“ andere Regeln gelten können – vgl. zusammenfassend Senatsbeschluss (BFH v. 25.08.2010 – I R 13/09).

Diese Grundsätze kommen allerdings in diesem Fall der negativen Einkünfte i.S. des § 2a EStG nicht zur Anwendung.

Die hiernach festgestellten Verluste des Erblassers gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über.

Praktikerhinweis

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