„Let me entertain you!“ – Künstler im Steuerrecht: BFH-Urteil zur segmentierten Betrachtungsweise von Gesamtproduktionen

Es ist immer gut, jemanden zu kennen, der über das benötigte Know-how und über gute Kontakte verfügt. Im Medienbereich, in Kunst und Unterhaltung gilt dies besonders. Denn aus bisherigen Geschäftsbeziehungen können Aufträge für Produzenten und Veranstalter entstehen, die sich sonst kaum realisieren lassen, da diese z. B. im Ausland stattfinden.

In einem jetzt veröffentlichten Urteilsfall, über den der BFH zu entscheiden hatte, wurde eine ausländische Gesellschaft (Vergütungsgläubiger) von inländischen Konzertveranstaltern (Vergütungsschuldner) mit der Organisation und Durchführung von Theaterauftritten im Inland beauftragt, bei denen ausländische Künstler auftraten. Die inländischen Auftraggeber nahmen den Steuerabzug nach § 50a EStG vor oder erhielten zum Teil Haftungsbescheide, für diesen unterlassenen Steuerabzug.  Weiterlesen

Künstlersozialabgabe: Auch 2019 bei 4,2 % – Celebrate good times, come on!

Die Finanzierung der Künstlersozialversicherung konnte in den letzten Jahren durch gesetzliche Korrekturen und den intensiven Einsatz der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – insbesondere ihrer Prüfer – gesichert werden. Im August veröffentlichte die Künstlersozialkasse (KSK) daher stolz, dass die Künstlersozialabgabe auf 4,2 % gesenkt und werden konnte. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 30.08.2018 kann dieser Abgabensatz nun auch stabil für 2019 gehalten werden. Weiterlesen

Update Generation Y und Z / Einkünfte X.O: Abfärbung bzw. Umqualifizierung von Einkünften

Mein o.g. Beitrag hat zu intensiven Diskussion über die Regelung zur Abfärbung und die Anwendung der Bagatellgrenze gemäß H 15.8 Abs. 5 EStH geführt. Ich möchte im Rahmen eines Updates das Thema nochmal aufgreifen und somit Missverständnisse vermeiden. Weiterlesen

Generation Y und Z: Einkünfte X.0

Die neuen Generationen haben neue Berufe entwickelt: Blogger, Influencer, YouTuber & Co. Ihr „Arbeitsort“ sind Social Media-Kanäle. Ihre „Gehalt“ berechnet sich nach Followern, Klicks und Likes.  Berufsrisiken sind Datenschutz-Themen; aber auch steuerrechtliche Fragen entstehen vermehrt.

Worum geht es?
Im Social-Media-Bereich kann durchaus das Hobby zum Beruf werden. Nicht selten bekommen z.B. Blogger im Modebereich Artikel zur Präsentation zugeschickt, die sie eventuell im Anschluss behalten dürfen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang daher schnell, wann ist die Schwelle vom Hobby (Liebhaberei) zum Gewerbebetrieb überschritten, liegen überhaupt Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG vor und wenn, in welcher Höher? Weiterlesen