Im Fall einer „Erfinder-Gemeinschaft“ hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 22.11.2018 am Fall von Lizenzgebühren entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft nicht Unternehmer sein kann. Stattdessen erbringen die einzelnen Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen. Hiermit hat er seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
Was ist passiert?
Im Streitfall hatte der Kläger zusammen mit zwei weiteren Personen Systeme zur endoskopischen Gewebecharakterisierung für die Früherkennung von Tumoren entwickelt und als Patent angemeldet. Als Lizenzgeber schlossen sie mit einer KG Lizenzverträge für die Vermarktung dieser Erfindungen ab. Hiernach räumten die Lizenzgeber der KG eine weltweite Exklusivlizenz an der Erfindung ein. Die KG verpflichtete sich im Gegenzug, eine umsatzabhängige Lizenzgebühr für die Patentnutzung, das Know-how und die Benutzung des wissenschaftlichen Namens zu zahlen. Die Bezahlung sollte durch unmittelbare Überweisung auf die von den Lizenzgebern bezeichneten Bankkonten zu fest im Vertrag vereinbarten Anteilen erfolgen. Weiterlesen