Steuerabzug nach § 50a EStG bei Stockmaterial

Lizenzfrei ist nicht steuerfrei


Viele Artikel und Beiträge werden von thematisch passenden Fotos geschmückt, sog. Stockfotos. Das Angebot an Stockmaterial ist jedoch noch vielfältiger. Fotolia, Shutterstock, iStockphoto, Pond5 und andere Unternehmen bieten über einen Online-Marktplatz an, lizenzfreie Fotos, Grafiken, Musiken, Videos und vieles mehr für eigene Kreativprojekte zu erwerben. Doch was hat die Nutzung dieses Materials mit dem Steuerabzug nach § 50a EStG zu tun?

„To have in stock“ bedeutet so viel wie „auf Lager haben“. In Zeiten des raschen Medienkonsums ist es wichtig die Zielgruppe mit einfachen optischen Elementen anzusprechen. Wer kennt sie nicht, die Bilder von Formularen, auf denen sich Geld stapelt und die beispielsweise Internetartikel zu einem Finanzthema schmücken? Allerdings ist es häufig zu aufwendig und zu teuer, entsprechendes Material selbst zu produzieren. Gut, dass es hierfür Anbieter gibt, die für jedes Thema das passende Material zum Download zur Verfügung stellen. Doch denken Sie beim Kauf auch an den Steuerabzug nach § 50a EStG? Weiterlesen

Steuerliche Behandlung von Negativzinsen

Verrückte Dinge spielen sich auf dem Geldmarkt ab! Banken und Kreditinstituten erheben bei Kontoguthaben zunehmend „Strafzinsen“. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wie diese Zinsen zu berücksichtigen sind. Stellen diese negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar? Ist eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung vorzunehmen? Und was ist mit der Umsatzsteuer? Der folgende Beitrag soll hierzu einen kurzen Überblick geben.

Einkommensteuer

Negativen Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital stellen keine Zinsen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Sie werden schließlich nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich lt. BMF-Schreiben vom 27.05.2015 vielmehr um eine Art Verwahr- oder Einlagegebühr. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen werden diese allerdings als Werbungskosten durch den Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst. Weiterlesen

Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit

Einheitliche Erstausbildung versus Weiterbildung


Für in Ausbildung befindliche volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur dann ein Kindergeldanspruch, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden umfasst. Dabei können mehrere Ausbildungsabschnitte zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammen zu fassen sein. Von einer solchen einheitlichen Erstausbildung muss jedoch eine berufsbegleitend durchgeführte Weiterbildung abgegrenzt werden.

Dass dies nicht immer einfach und daher auch streitbar ist, zeigt der Fall, über den der BFH am 11.12.2018 (AZ: III R 26/18) zu urteilen hatte. Weiterlesen

PKW-Überlassung an geringfügig beschäftigten Ehegatten

Vertragsverhältnisse zwischen Ehegatten stehen regelmäßig im Fokus der Finanzverwaltung. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die entstandenen Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig oder ob sie der privaten Sphäre zuzuordnen sind. In seinem Urteil vom 10.10.2018 befasst sich der BFH mit der Frage, wann nun die Überlassung eines PKWs – auch zur privaten Nutzung – in einem Ehegattenarbeitsverhältnis fremdunüblich ist, so dass kein Betriebsausgabenabzug in Frage kommt.

Zum Sachverhalt

Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren 2012 bis 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Ehemann führt einen Einzelhandel für Sportartikel; seine Ehefrau ist als Arbeitnehmerin in Teilzeit beschäftigt.

Im Dezember 2012 stellte der Ehemann seine Ehefrau auf geringfügiger Basis (gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) für Büro-, Organisationsarbeiten sowie Kurierfahrten an. Gemäß schriftlichem Arbeitsvertrag betrug die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit neun Stunden, die monatliche Vergütung hierfür betrug 400 Euro. Im Wesentlichen wurde sie jedoch durch die Einräumung einer unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien privaten Nutzungsmöglichkeit eines Fahrzeugs entgolten, das von ihr auch für die betrieblichen Fahrten zu nutzen war.

Im Rahmen einer Außenprüfung erkannte das Finanzamt das Arbeitsverhältnis steuerlich nicht an. Der Prüfer hatte keine Zweifel, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich auch durchgeführt wurde; er hielt allerdings die Vereinbarungen für nicht fremdüblich.

Nach dem erfolglosen Einspruch gewannen die Kläger vor dem FG Köln, doch die Freude währte nur kurz – bis der BFH ins Spiel kam. Weiterlesen

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling?

Cash-Pooling ist ein effizientes Mittel zur Zins- und Finanzierungsoptimierung innerhalb einer Unternehmensgruppe. Vereinfacht gesagt, werden täglich alle Banksalden in einen Topf geworfen, der Saldo ermittelt und nur auf diesen Zinsen berechnet. Doch wie verhält es sich mit diesen Zinsaufwendungen und Zinserträgen hinsichtlich der Gewerbesteuer?  In seinem Urteil vom 11.10.2018 (III R 37/17) hat sich der BFH mit der Streitfrage befasst, ob bei der Hinzurechnung von Entgelten für Schulden gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG die Zinserträge und Zinsaufwendungen innerhalb eines Cash-Poolings zu saldieren sind.

Zum Sachverhalt

Die Klägerin (GmbH) ist Teil einer Unternehmensgruppe. Ihr Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen an andere Unternehmen innerhalb der Gruppe, deren Konzernmutter die A-AG (AG) mit Sitz im Ausland ist.

Die Gesellschaften der Gruppe beteiligten sich an einer Liquiditätsbündelung ihrer Konten (sog. Cash-Pooling). Grundlage des Cash-Poolings war der zwischen der AG und der Klägerin (GmbH) geschlossene Rahmenkreditvertrag. Nach diesem gewährte die AG der Klägerin einen Rahmenkredit, dessen Höhe auf die zum jeweiligen Zeitpunkt erforderlichen Mittel zur Durchführung der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Klägerin beschränkt war. Der Darlehenszins betrug ebenso wie der Guthabenzins 5,5 % p.a. Weiterlesen

Abzinsung von Verbindlichkeiten – verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5 %

Das Finanzgericht Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 31.01.2019 (2 V 112/18) vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewährt. Nach Auffassung des 2. Senats des FG Hamburg bestehen verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe.

Grundsätze der Abzinsung

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Hiervon ausgenommen sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen.

Das Abzinsungsgebot wurde mit Wirkung vom 01.01.1999 eingeführte. Es soll dem Umstand Rechnung tragen, dass unverzinsliche Geldleistungsverpflichtungen weniger belastend sind als marktüblich verzinste Schulden. Sie gebieten daher eine Abzinsung auf den niedrigeren Teilwert. Weiterlesen

Steuerabzug nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportlern

Die Berlinale ist vorbei. Viele internationale Stars haben das Filmfest genutzt, um auf sich und ihre Projekte aufmerksam zu machen und schließlich auch, um neue Projekte zu akquirieren. Zeit, sich einmal mit der Besteuerung ausländischer Künstler zu befassen.

Steuerabzug nach § 50a EStG

Bei beschränkt Steuerpflichtigen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wird die Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs nach § 50a EStG erhoben. Dies gilt insbesondere bei Einkünften, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden. Dabei ist es unerheblich, wem die Einkünfte zufließen. Der Steuerabzug ist daher auch vorzunehmen, wenn das Honorar bspw. nicht an den Künstler, sondern an seine Agentur gezahlt wird. Weiterlesen

Anwendbarkeit von § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen der grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung?

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung wurde seinerzeit vom Reichsfinanzhof entwickelt und vom Bundesfinanzhof fortgeführt. Es besteht nunmehr seit fast 80 Jahren. An einer gesetzlichen Grundlage fehlt es ihr allerdings bis heute. Im Zuge der Weiterentwicklung gehen die Rechtsprechung und die Literatur auch von einer grenzüberschreitenden Anwendbarkeit des ursprünglich rein nationalen Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung aus. Bislang ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, inwieweit eine Betriebsaufspaltung auch bei grenzüberschreitenden Fällen möglich ist.

In einem aktuellen Fall hat der BFH nun das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu den beiden folgenden Fragen Stellung zu nehmen (BFH v. 16.01.2019 – I R 72/16).

Offene Rechtsfragen:

  1. Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt?
  2. Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für Sachverhalte, in denen kein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung besteht (Nicht-DBA-Fälle) sowie dann, wenn ein solches Abkommen besteht (DBA-Fälle)? Welche weiteren Folgerungen sind in den vorstehend bezeichneten Varianten jeweils für Inbound- bzw. Outbound-Konstellationen und nach Art und Belegenheit der jeweils überlassenen Wirtschaftsgüter zu ziehen?

Weiterlesen

Umsatzsteuerpflicht für Teilnahme an TV-Shows?

Big Brother is watching you!

Führt die Teilnahme an einer Fernsehshow, für die der Kandidat eine Aufwandsentschädigung sowie die Möglichkeit auf ein Projektgewinn erhält und hierzu im Gegenzug umfangreiche Verwertungsrechte an dem Bild- und Tonmaterial überträgt, zu einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 des Umsatzsteuergesetzes? Diese Fragestellung klärte der BFH mit seinem Beschluss vom 25.7.2018, XI B 103/17. Weiterlesen

Besteuerung ausländischer Schauspieler

Derzeit finden in Berlin die 69. Internationalen Filmfestspiele von Berlin statt, besser bekannt als Berlinale. International ist nicht nur die Filmauswahl, sondern sind auch die Stars, die sich derzeit in Berlin befinden. Hier und da tauchen sie ein in das Blitzlichtgewitter über dem roten Teppich und verleihen auch ihren Filmen einen besonderen Glamour. Doch so leicht, wie sie sich dieser Tage präsentieren, ist die Abrechnung ihrer Honorare bei weitem nicht. Die steuerlichen Besonderheiten möchte ich nachfolgend darstellen. Weiterlesen