Autor: Ralph Homuth, LL.M.
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Im Fall einer „Erfinder-Gemeinschaft“ hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 22.11.2018 am Fall von Lizenzgebühren entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft nicht Unternehmer sein kann. Stattdessen erbringen die einzelnen Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen. Hiermit hat er seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Was ist passiert? Im Streitfall hatte der Kläger zusammen mit zwei weiteren Personen Systeme zur endoskopischen Gewebecharakterisierung für die Früherkennung von Tumoren entwickelt und als Patent angemeldet. Als Lizenzgeber schlossen sie mit einer KG Lizenzverträge für die Vermarktung dieser Erfindungen ab. Hiernach räumten die Lizenzgeber der KG eine weltweite Exklusivlizenz an der Erfindung ein. Die...
“If I had one Dollar left, I`d spend it on PR“ (Bill Gates) Berlinale 2019. Gerade stehe ich in Berlin am roten Teppich, kurz vor Beginn einer Filmpremiere. Eine große Bühne, die sich die Stars nicht entgehen lassen. Zahlreiche Künstlerinnen und Künstler nutzen dieses Event, um sich wirksam in Szene zu setzen. Ob im Blitzlichtgewitter auf dem roten Teppich oder den zahlreichen Veranstaltungen; es geht um´s Netzwerken und Selbstmarketing. Doch was ist eigentlich mit den steuerlichen Aspekten rund um die Abendgarderobe und das Make-up der Stars aus Gala, Bunte & Co?
Gewinnerserie – Steuerpflicht von Preisgeldern in TV-Shows Die Berlinale ist eröffnet. Die Auszeichnung und Ehrung mit einem Preis mag sich für den Empfänger wie ein Hauptgewinn beim Lotto anfühlen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist der Lottogewinn die erfreulichere Variante, denn dieser ist nicht zu versteuern. Anders stellt sich die Steuerpflicht dar, wenn ein Leistungsaustausch vorliegt. Fraglich ist daher, ob die Einkünfte aus Preisgeldern wie in der Berlinale steuerpflichtig sind und wenn ja, welcher Einkunftsart diese zugeordnet werden. Zur Steuerpflicht von Preisgeldern hat sich das BMF bereits mit Schreiben vom 05.09.1996 (IV B 1 – S 2121 – 34/96) geäußert. Hiernach unterliegen...
BFH zum Besteuerungsrecht für Einkünfte eines Chorsängers und den „Nichtrückkehrtage“ von Grenzgängern Wieder beschäftigte sich der BFH mit Künstlern und dem internationalen Steuerrecht. Auch dieser Fall spielt wieder an der Oper. Allerdings dieses Mal einen in Deutschland wohnenden und in der Schweiz auftretenden Chorsänger. In der zurückliegenden Weihnachtszeit dürften Chorsänger sicherlich ihre Hochsaison gehabt haben. Und so befasste sich der BFH in seinem Urteil vom 30.05.2018 (I R 62/16) mit Künstlern und dem internationalen Steuerrecht – konkret mit dem Besteuerungsrecht eines in Deutschland wohnenden und in der Schweiz auftretenden Chorsängers an einer Oper. In diesem Fall war die Differenzierung zwischen...
BFH zur Abgrenzung und Umsatzsteuer von Vitaminprodukten Umsatzsteuerlich unterliegen Arzneimittel dem Regelsteuersatz, wogegen für Lebensmittel regelmäßig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt. Im Hinblick auf den Verkauf an private Endverbraucher ist es daher für den Unternehmer durchaus vorteilhaft, wenn die vertriebenen Waren als „Lebensmittel“ deklariert werden. Doch wann gelten beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate als Lebensmittel und nicht als Arznei? Der Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger vertrieb Nährstoffmischung mit Vitaminen und Spurenelementen in Form von Kapseln. Er geriet mit seinem Finanzamt in Streit, ob für die von ihm vertriebenen diätischen Lebensmittel der allgemeine oder der begünstigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Ausstellung von Kunstsammlungen und Wanderausstellungen Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Steuer für die Eintrittsberechtigung für Museen. Allerdings definiert diese Norm nicht den Begriff des Museums. Der BFH hatte daher zu entscheiden, ob Eintrittsgelder für die Ausstellung zusammengestellter Kunstwerke ebenfalls der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Der Streitfall… Eine GmbH veranstaltete in den Wintermonaten des Streitjahres 2010 zwei Ausstellungen mit Eisskulpturen, die von internationalen Künstlern geschaffen wurden. Diese Ausstellungen konnten von der Öffentlichkeit gegen Eintrittsgeld besichtigt werden. Der Kläger begehrte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. Dem...
Betriebsausgabenabzug oder Abzugsverbot? Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG dürfen Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen den Gewinn nicht mindern. Strittig ist, ob die Aufwendungen für einen „Herrenabend“ einen „ähnlichen Zweck“ im Sinne dieser Norm darstellen und sie demnach dem Abzugsverbot unterliegen. Was ist passiert? Eine Rechtsanwaltskanzlei, die in der Form einer eingetragenen Partnerschaft (Klägerin und Revisionsklägerin) betrieben wird, veranstaltete in den Streitjahren 2006 bis 2008 „Herrenabende“. Der Name ist Programm: Es wurden also ausschließlich Männer zu diesen Abenden eingeladen, die jeweils unter...
Gewinnerserie Teil 4 – Steuerpflicht von Preisgeldern bei Pferderennen Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird. Mit diesem Leitsatz und seinem Urteil zur umsatzsteuerlichen Behandlung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 9. März 1972 – V R 32/69) zum steuerbaren Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern geändert und sich der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen. Der Sachverhalt Klägerin und Revisionsklägerin ist die J-GmbH. Ihr Unternehmensgegenstand ist der Kauf und Verkauf sowie die Ausbildung von Pferden und die Förderung talentierter Reiter für den Spitzensport. Die Beteiligten streiten...
„Durchoptimiert bis zum Exitus“ könnte man wohl den Fall beschreiben, über den der BFH zur mehrfachen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung zu entscheiden hatte. Der Urteilsfall In diesem Fall war es kein tapferes Schneiderlein, sondern Kollegen, die den folgenden Sachverhalt bis zum BFH trugen. Die Klägerin (GmbH) war in den Streitjahren 2009 bis 2011 als Steuerberatungsgesellschaft tätig. In diesem Zusammenhang übernahm sie für ihre Mandanten u.a. die Erstellung von Buchführung, Lohnabrechnung, Gewinnermittlung und Steuererklärungen.
BFH-Urteil zur Zurechnung von Prostitutionsumsätzen Anders als es die Überschrift vermuten lässt, ereignete sich der nachfolgende Sachverhalt nicht in Hamburg, sondern im katholischen Bayern. Worum ging es? Die Klägerin und Revisionsklägerin (GmbH) betrieb in den Jahren 2004 bis 2008 (Streitjahre) einen FKK-Club. In den Räumlichkeiten hatten die Gäste die Möglichkeit einer Kontaktanbahnung zu den dort anwesenden Prostituierten. Im Obergeschoss des FKK-Clubs konnten die Gäste mit den Prostituierten eines von insgesamt 15 Zimmern nutzen; eine feste Zimmerzuteilung gab es nicht. Für diese Leistungen erhob die GmbH sowohl von den Gästen als auch von den Prostituierten ein einheitliches Eintrittsgeld. Auf ihrer Internetseite führte...
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