Autor: Ralph Homuth, LL.M.
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Der Anteil der Privatnutzung eines Fahrzeugs ist entweder über ein Fahrtenbuch oder über die 1%-Methode zu ermitteln. Doch ist die letztgenannte, pauschale Wertermittlung auch zulässig, wenn der Steuerpflichtige mehrere Fahrzeuge nutzen darf, aber dies nur höchst persönlich und daher nicht parallel möglich ist? Der Streitfall Dem Kläger war es möglich, mehrere Fahrzeuge zu nutzen. Da er diese arbeitsvertraglich nur selbst fahren (und damit nicht z.B. Familienmitgliedern überlassen durfte), war ihm die parallele Nutzung mehrerer Fahrzeuge nicht möglich. Sollte er sich trotzdem für jedes Fahrzeug die 1%-Regelung anrechnen lassen müssen? Ja, befand das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 02.11.2018...
Die Kosten für die 10-jährige Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV-Rechenzentrum sind bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft nicht rückstellungsfähig. Es fehlt an einer öffentlich-rechtlichen wie auch an einer zivilrechtlichen Verpflichtung zur Datenaufbewahrung, so der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 13.02.2019 (XI R 42/17). Der Streitfall Die Klägerin (eine GmbH) hatte in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.2010 eine Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen angesetzt. Diese wurde für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum gebildet.
Im internationalen Steuerrecht wird das Besteuerungsrecht regelmäßig dem Wohnsitz- oder dem Tätigkeitsstaat zugeordnet. Doch welchem Staat steht das Besteuerungsrecht zu, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit zum Beispiel bei einer Dienstreise in einem Drittstaat ausübt? Mit dieser Frage hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 16.01.2019 (I R 66/17) zu befassen. Der Streitfall Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren (2010 und 2011) ihren Wohnsitz in Frankreich hatten. Der Kläger war Arbeitnehmer eines französischen Industriekonzerns, von dem er im Zeitraum Dezember 2009 bis Dezember 2013 an eine deutsche Tochtergesellschaft entsandt wurde. Er mietete sich im Inland eine Wohnung, behielt...
Endlich scheint die Bundesregierung in den Bereichen Klima- und Umweltschutz mal Gas zu geben. Durch die derzeitige Besteuerung des Schienenpersonenverkehrs werden die Potentiale für ökologische Lenkungswirkungen im Verkehrsbereich nicht ausgenutzt. Nun ist daher geplant, die Umsatzsteuer für Bahnfahrten zu senken. Das Problem Statt den besonders klima- und umweltfreundlichen Schienenverkehr zu privilegieren (wie derzeit schon – ohne ökologische Differenzierung – den Personennahverkehr, § 12 UStG Abs. 2 Nr. 10 UStG g.F.), gilt für diesen der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Dies wird den aktuellen umweltpolitischen Herausforderungen, insbesondere der Bekämpfung der globalen Klimakrise und des Artensterbens, nicht gerecht.
Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus. Ziel der Regierung ist es, mehr Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. E-Dienstfahrzeuge werden attraktiver Unsere Bundesregierung möchte mehr Elektroautos auf deutsche Straßen bringen. Aus diesem Grund soll der Kauf eines Elektrofahrzeugs steuerlich noch attraktiver werden. Die Voraussetzungen dafür schafft ein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat.
Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers gehören nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14. Mai 2019 – VIII R 16/15 entschieden. Der Streitfall Die zusammen veranlagten Kläger hatten im Streitjahr 2011 das Badezimmer und den vorgelagerten Flur in ihrem Eigenheim umfassend umgebaut. Der Kläger nutzte in dem Eigenheim ein häusliches Arbeitszimmer für seine selbständige Tätigkeit als Steuerberater, das 8,43% der Gesamtfläche ausmachte. Für das Streitjahr machte er 8,43% der entstandenen Umbaukosten gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG als Betriebsausgaben...
Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten, so das Urteil des BFH vom 12.6.2019 (X R 38/17). Der Streitfall Die Kläger sind Inhaber der H-GmbH, die an mehreren Standorten Einzelhandels-Fachmärkte betreibt. Die Geschäftsanteile hielten der Kläger zu 45 % und seine Ehefrau zunächst zu 55 %. Später übertrug die Klägerin eine 10-prozentige Beteiligung auf die gemeinsame Tochter. Der Kläger war auch Geschäftsführer der H-GmbH, an die er auch die genutzten Immobilien vermietet.
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter sind bis zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro im Jahr steuerfrei. Nun gibt es Überlegungen, das Ehrenamt zu stärken und diese Beträge anzuheben. Jetzt hat der Bundesrat vorgeschlagen, die sog. Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale zu erhöhen. Aber werden die Erhöhungen wirklich kommen?
Auch im Jahr 2020 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung weiterhin 4,2 % betragen. Damit bleibt er im dritten Jahr in Folge stabil auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Beteiligung der Ressorts und Verbände eingeleitet. Der unveränderte Abgabesatz zeigt die stabile Finanzierungsbasis der Künstlersozialversicherung in Folge des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes in der vergangenen Legislaturperiode. Seither hat sich wegen der deutlich intensivierten Prüf- und Beratungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen stetig erhöht. Hierdurch hat sich die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe verbreitert, was auch für eine...
Neues Reisekostenrecht vom BFH bestätigt Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte einschränkt, ist verfassungsgemäß, so der BFH in seinem Urteil vom 04.04.2019 (VI R 27/17). In zwei Urteilen befasste sich der BFH mit einem Piloten und einer Luftsicherheitskontrollkraft (VI R 40/16 und VI R 12/17). Über die Hintergründe berichtete ich in meinem Beitrag „Befristete Beschäftigung – Reisekosten als Werbungskosten“. Streitfall der Pilotin Die Klägerin ist seit September 2007 als Flugzeugführerin angestellt. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass sie auch auf anderen Flugzeugtypen, an anderen Orten sowie vorübergehend bei anderen Unternehmen...
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