Sind 6 Prozent Zinsen auf Überentnahmen verfassungsgemäß?

Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sog. Überentnahmen getätigt worden sind. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden gemäß § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme berechnet. Nun musste sich das Finanzgericht Düsseldorf mit der Frage befassen, ob der hier typisierte Zinssatz verfassungsgemäß ist (Gerichtsbescheid vom 31.5.2019 – 15 K 1131/19 G, F).

Der Streitfall

Die Klägerin wendet sich gegen die Erhöhung ihrer gewerblichen Einkünfte um nicht abzugsfähige Schuldzinsen. Sie macht verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe des typisierenden Zinssatzes von 6 Prozent geltend. Dieser Zinssatz habe keinen Bezug zum langfristigen Marktzinsniveau. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in § 238 AO geregelte Zinshöhe würden auch für die typisierte Berechnung beim Schuldzinsenabzug gelten. Weiterlesen

Profisportler – Fahrten im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sein

Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.07.2019 (Az. 14 K 1653/17 L) entschieden, dass die Fahrzeiten im Mannschaftsbus zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören können.

Der Streitfall

Die Klägerin ist eine Profi-Sportmannschaft. Die bei ihr angestellten Spieler und Betreuer sind arbeitsvertraglich verpflichtet, zu auswärts stattfindenden Terminen im Mannschaftsbus anzureisen. Eine individuelle Anreise ist ihnen nicht erlaubt. Die Klägerin zahlte ihren Arbeitnehmern Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit steuerfrei aus.

Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der Lohnzuschlag für das rein passive Verhalten der Arbeitnehmer während der Fahrt im Mannschaftsbus steuerpflichtig sei. Die Beförderungszeiten seien nicht mit einer belastenden Tätigkeit der Arbeitnehmer verbunden. Die Klägerin wurde zur Nachzahlung von Lohnsteuer aufgefordert. Weiterlesen

Das Finanzamt ermittelt in sozialen Netzwerken

Wer kontrolliert die Kontrolleure?


Öffentlich zugängliche Informationen wurden schon immer vom Finanzamt ausgewertet. Nun sollen die Prüfer aber auch in sozialen Netzwerken ermitteln und hierzu auch pseudonymisierte Kontaktanfragen stellen dürfen – so geht es aus der Kurzinformation vom 07.06.2019 der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hervor.

Ermittlung in sozialen Netzwerken

Mit der o.g. Kurzinformation hat sich die OFD Nordrhein-Westfalen ausführlich zur Nutzung von sozialen Netzwerken zur Sachverhaltsermittlung durch die Prüfungsdienste geäußert. Hiernach hält die Verwaltung die Ermittlungen im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken grundsätzlich für geeignet und sogar auch für erforderlich, um steuerlich erhebliche Sachverhalte vollständig aufzuklären.

Wörtlich heißt es hierin: Weiterlesen

Umsatzsteuer – EuGH-Vorlage zum grenzüberschreitenden Apothekenrabatt

Nach dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 06.06.2019 – V R 41/17 muss sich der EuGH nun mit grenzüberschreitenden Arzneimittellieferungen im Binnenmarkt befassen. Der EuGH soll entscheiden, ob eine Apotheke, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzliche Krankenkassen liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an die gesetzlich krankenversicherte Person umsatzsteuerrechtlich zu einer Steuervergütung für die an die Krankenkasse ausgeführte Lieferung berechtigt ist. Weiterlesen

Kommen bald höhere Steuern auf baureife Grundstücke?

Das Thema ist brisant. Auch wenn es hier bereits behandelt wurde, hier noch ein kurzer „Reminder“, worum es geht.

Baureife Grundstücke werden teilweise als Spekulationsobjekt genutzt. Dem möchte die Bundesregierung entgegentreten. Mit einem erhöhten Grundsteuersatz sollen finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Weiterlesen

BFH zur Passivierung von Filmförderdarlehen

Ist ein Filmförderdarlehen nur aus in einem bestimmten Zeitraum erzielten (zukünftigen) Verwertungserlösen zu tilgen, beschränkt sich die Passivierung des Darlehens dem Grunde und der Höhe nach auf den tilgungspflichtigen Anteil der Erlöse. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 10.07.2019 – XI R 53/17 zu § 5 Abs. 2a EStG entschieden.

Der Streitfall

Im Streitfall erhielt eine Filmproduzentin (GmbH) ein Filmförderdarlehen. Dieses Darlehen war innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Datum der Erstaufführung des Films aus möglichen, zukünftigen Verwertungserlösen zu tilgen. Soweit die Erlöse innerhalb von zehn Jahren nach diesem Zeitpunkt nicht zur Darlehenstilgung ausreichen würden, sollte die GmbH aus der Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehensrestbetrages nebst Zinsen entlassen werden. Weiterlesen

BFH zur Behandlung des Namensrechts einer natürlichen Person

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt unabhängig davon, ob er zivilrechtlich (endgültig) übertragbar ist, ertragsteuerrechtlich ein Wirtschaftsgut dar. Er ist kein bloßes Nutzungsrecht und daher einlagefähig. Vom Einlagewert können AfA vorgenommen werden, so hat es der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Streitfall

Die Klägerin war zunächst Arbeitnehmerin bei der X-Gruppe (X). Im Jahr 01 schloss sie mit X einen Lizenzvertrag. Danach gewährte sie X gegen Vergütung das ausschließliche Recht, Produkte mit ihrem Namen zu versehen und Marken eintragen zu lassen, zu deren Bestandteilen auch ihr Name gehört. Ab dem Jahr 02 wurde die Klägerin für X nicht mehr als Arbeitnehmerin, sondern als selbständige Beraterin tätig. Der Lizenzvertrag wurde fortgeführt. Weiterlesen

Sind Beiträge für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV vorlegt. So hat es das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 30.01.2019 (7 K 2297/17) entschieden.

Der Streitfall

Im Streitjahr 2015 machte die Klägerin in ihrer Einkommensteuererklärung den Jahresbeitrag für einen Fitness- und Gesundheitsclub in Höhe von 588 Euro sowie Kosten für 148 Fahrten dorthin mit einer Strecke von jeweils 56 km in Höhe von 2.486 € als außergewöhnliche Belastungen geltend. Um die Notwendigkeit der Maßnahme nachzuweisen, legte sie ein Attest ihres Orthopäden mit folgendem Inhalt vor: „O.g. Patientin benötigt die Sporttherapie aus orthopädischer Sicht zum Erhalt ihrer Beweglichkeit. Es handelt sich nicht um ein Präventionstraining!!!“

Das Finanzamt berücksichtigte die Kosten auch im Einspruchsverfahren nicht. In der sich anschließenden Klage legte die Klägerin zum weiteren Nachweis eine weitere, ärztliche Bescheinigung ihres Orthopäden mit einer umfangreichen Diagnose und seinem Hinweis vor, nachdem es sich hierbei um eine dauerhafte Heilbehandlung handeln sollte. Weiterlesen

Wie viel Zinsen sind verfassungsgemäß?

Unverzinsliche Betriebsschulden sind mit 5,5 % abzuzinsen. Für die Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 sieht der Bundesfinanzhof diese Verpflichtung als verfassungsgemäß an. Mit seinem Urteil vom 22.05.2019 – X R 19/17 hat er außerdem einer nachträglich vereinbarten Verzinsung die steuerliche Anerkennung versagt.

Der Streitfall

Die Klägerin erhielt im Jahr 2010 für ihren Gewerbebetrieb von einem Bekannten ein langfristiges und zunächst nicht zu verzinsendes Darlehen über ca. 250.000 €. Während einer Außenprüfung, in der es um eine bilanzielle Gewinnerhöhung aufgrund der fehlenden Verzinsung ging, legten die Vertragspartner eine ab dem 01.01.2012 beginnende Verzinsung von jährlich 2 % fest. Später hoben sie den ursprünglichen Darlehensvertrag auf und vereinbarten rückwirkend ab 2010 eine Darlehensgewährung zu 1 % Zins.

Das Finanzgericht (FG), das das Darlehen steuerlich dem Grunde nach anerkannte, ließ die nachträglich getroffenen Verzinsungsabreden bilanziell unberücksichtigt, so dass sich für das Streitjahr ein einkommen- und gewerbesteuerpflichtiger Abzinsungsgewinn ergab. Weiterlesen

Keine Schenkungsteuer für Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung

Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 03.07.2019 – II R 6/16 entschieden.

Der Streitfall

Im Streitfall hatte eine Schweizer Familienstiftung einem in Deutschland ansässigen 29-jährigen Begünstigten (Destinatär) eine Einmalzahlung zugewandt. Die Stiftungssatzung sieht Unterstützungsleistungen zur Anschubfinanzierung an Familienangehörige in jugendlichen Jahren vor. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Stiftung wählt die Empfänger nach ihrem Ermessen aus. Weiterlesen