Kein eigenbetriebliches Interesse bei der Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber

Die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern und unterliegen damit nicht der Lohnsteuer, so das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.11.2016, 1 K 2470/14 L.

Der Streitfall

Die Klägerin betreibt einen Paketzustelldienst. Sie hat in mehreren Städten (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigungen erwirkt, die ein kurzfristiges Halten der Auslieferungsfahrzeuge zum Be- und Entladen in Halteverbots- und Fußgängerzonen gestatten. Sofern eine derartige Ausnahmegenehmigung nicht erhältlich ist, wird es zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs im Interesse der Kunden hingenommen, dass die Fahrer ihre Fahrzeuge auch in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhalten. Das Unternehmen trägt die dem Fahrer gegenüber festgesetzten Verwarnungsgelder.

Das beklagte Finanzamt behandelte die Übernahme der Verwarnungsgelder – einer geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs folgend – als lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn der Fahrer. Weiterlesen

Update: Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten abziehbar

Man kann auch beruflich TV-gucken

Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf nun im zweiten Rechtsgang mit Urteil vom 05.11.2019 (Az. 15 K 1338/19 E) entschieden.

Der Streitfall

Der Kläger war bei einem Lizenzfußballverein als Torwarttrainer angestellt. In seiner Steuererklärung machte er die Kosten für das Paket „Fußball Bundesliga“ seines Abonnements bei dem Pay-TV-Sender „Sky“ als Werbungskosten geltend. Hierzu gab er an, dass er diesen Teil seines Abonnements beruflich genutzt habe. Er müsse sich diverse Fußballspiele ansehen, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben. Weiterlesen

Cum-Ex: Keine mehrfache Erstattung einer nur einmal abgeführten Kapitalertragsteuer

Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheidet denknotwendig aus. Mit seinem Urteil vom 19.7.2019 (2 K 2672/17) hat das Finanzgericht Köln erstmalig zu „cum/ex-Verfahren“ entschieden.

Der Streitfall

Dem Rechtsstreit lagen Aktiengeschäfte zugrunde, die vor dem Dividendenstichtag mit einem Anspruch auf die zu erwartende Dividende („cum-Dividende“) abgeschlossen und nach dem Dividendenstichtag vereinbarungsgemäß mit Aktien ohne Dividendenanspruch („ex-Dividende“) erfüllt wurden. Zu entscheiden war, ob dem Aktienkäufer ein Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer zustand.

Das Urteil des FG Köln

Dies hat das Finanzgerichts Köln verneint. Nach seinem Urteil sei der Kläger weder rechtlicher, noch wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien am Dividendenstichtag gewesen. Weiterlesen

Zahlenspiel: Vorteil beim Solidaritätszuschlag für gewerbesteuerpflichtige Einkünfte

Die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.11.2018 – II R 63/15 entschieden.

Zum Hintergrund

Beim Solidaritätszuschlag sind Steuerpflichtige, die Gewerbesteuer zu zahlen haben, begünstigt. In Bezug auf die Gesamtbelastung (bestehend aus Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) hängt die Mehr- oder Minderbelastung von dem jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz ab. Sofern dieser geringer als 400,9% ist, ist der gewerbesteuerpflichtige Steuerpflichtige begünstigt. Liegt der Hebesatz über diesem Grenzwert verhält es sich umgekehrt. Die Ursache für diese Belastungsunterschiede ist zum einen die Gewerbesteuerbelastung als solche und zum anderen der Ausgleichsmechanismus des § 35 EStG, mit seiner Wirkung auf den Solidaritätszuschlag.

Aus diesem Grund ist die reine Einkommensteuerbelastung bei Steuerpflichtigen, die Gewerbesteuer zahlen, wegen der Steuerermäßigung nach § 35 EStG stets niedriger als bei den Steuerpflichtigen, die andere tariflich zu versteuernde Einkünfte in derselben Höhe erzielen. Weiterlesen

Urteil zum Gestaltungsmissbrauch bei Cum-cum-Geschäften

Die Übertragung von Aktien über den Dividendenstichtag aufgrund vertraglicher Gestaltungen führt eine leere Eigentumshülle hieran entstanden ist. Dem ausländischen Aktieninhaber sind demnach doch die Dividendenerträge zuzurechnen, da er wirtschaftlicher Eigentümer geblieben ist, so das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 28.01.2020 (4 K 890/17).

Zum Hintergrund

Bei den Cum-/cum-Geschäften werden Aktien ausländischer Anteilseigner vor dem Dividendenstichtag an inländische Gesellschaften, zumeist Banken, verkauft oder verliehen und nach dem Dividendenstichtag zurückübertragen mit dem Ziel, die gesetzlich vorgesehene pauschale Versteuerung ausländischer Dividendenerträge zu umgehen. Weiterlesen

BVerfG: Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, so das Urteil des BVerfG.

Die Rechtslage

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind gemäß § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Weiterlesen

Unterliegt der Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken dem ermäßigten Umsatzsteuersatz?

Auch die Personenbeförderung mit Pferdekutschen auf einer autofreien Nordseeinsel kann umsatzsteuerrechtlich als Taxiverkehr begünstigt sein, so das Urteil des BFH. Voraussetzung ist allerdings, dass im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Pkw allgemein unzulässig ist und die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.

Der Streitfall

Die Klägerin befördert auf einer autofreien Nordseeinsel Personen mit Pferdekutschen. Sie begehrt den ermäßigten Umsatzsteuersatz für den Verkehr mit Taxen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für faktische Taxifahrten zu festen öffentlich bekannten Tarifen. Für sogenannte Inselrund- oder Ausflugsfahrten berechnete sie den allgemeinen Steuersatz.

Finanzamt und Finanzgericht lehnten jedoch die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ab. Weiterlesen

Angehörigen-Entlastungsgesetz seit dem 01.01.2020 in Kraft

Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden entlastet

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Menschen zukünftig entlastet, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten.

Die bisherige Regelung

Werden beispielsweise Eltern pflegebedürftig und verfügen sie nicht über genug eigene Mittel, um die Kosten der Pflege zu bezahlen, übernimmt häufig das Sozialamt diese Kosten (sogenannte „Hilfe zur Pflege“, SGB XII). Bisher holte sich das Sozialamt aber in vielen Fällen das Geld zurück.

Häufig mussten daher pflegebedürftige, deren Pflegeleistungen durch das Sozialamt übernommen werden bisher befürchten, dass das Sozialamt ihre Angehörigen und insbesondere volljährige Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Mit der Gesetzeseinführung werden unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Menschen zukünftig entlastet, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Weiterlesen

Aufgehobener Durchsuchungsbeschluss macht Sachpfändung rechtswidrig

Das Finanzgericht hat die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen, wenn ein Durchsuchungsbeschluss aufgehoben wurde. So hat es der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15.10.2019 – VII R 6/18 entschieden.

Der Streitfall

Vollziehungsbeamte des Finanzamts ließen im Streitfall die Hintertüre zur Garage des Klägers in Gegenwart der Polizei durch einen Schlüsseldienst öffnen. Dort pfändete die leitende Vollziehungsbeamtin einen PKW durch Anbringung je eines Pfandzeichens an der Heckscheibe und Tür sowie mittels Wegnahme des Kennzeichens. Ebenfalls pfändete sie ein Motorrad durch Anbringung eines Pfandzeichens auf dem Tacho.

Den Beamten lag dabei ein Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts für die Wohnung und die Geschäftsräume des Klägers unter Auflistung von zehn Vollstreckungsersuchen vor, allerdings ohne Nennung der zu vollstreckenden Beträge. Der Kläger erhob hiergegen sofortige Beschwerde, woraufhin das Landgericht den Durchsuchungsbeschluss des AG aufhob, da die beizutreibenden Beträge in der Durchsuchungsanordnung nicht bezeichnet worden seien.

Das Urteil des BFH

Dem FG ist es verwehrt, die Entscheidung des LG, mit dem dieses den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben hat, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die bereits durchgeführte Durchsuchung mit allen dabei vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahmen wird aufgrund der bloßen Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses rechtswidrig, so das Urteil des BFH.

Grundlage der gegen den Willen des Vollstreckungsschuldners durchgeführten Durchsuchung und die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen in seiner Wohnung ist die rechtmäßige Durchsuchungsanordnung. Entfällt diese, bleiben auf ihrer Grundlage getroffene Maßnahmen zwar wirksam, sind aber im finanzgerichtlichen Verfahren anfechtbar. Dies dient dem Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 des Grundgesetzes und sichert die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens.

Andernfalls würde der nach der Zivilprozessordnung vorgesehene Rechtsschutz unterlaufen.

Fazit

Die Entscheidung stärkt die Rechte der von Vollstreckungsmaßnahmen betroffenen Schuldner.

Weitere Informationen:

BFH, Urteil v. 15.10.2019 – VII R 6/18

Fitnessclub – den Weihnachtsspeck von der Steuer absetzen?

Heute am 22.12. ist der Adventskalender fast leer – nur noch zwei Türchen, dann ist Weihnachten. Das bestätigt Ihnen auch die Waage? Sie fragen sich, ob sie den teuer angefressenen Weihnachtsspeck steuermindernd im Fitnessclub wieder loswerden können?

Clubbeiträge als außergewöhnliche Belastung?

Das könnte schwer werden. Diese Aufwendungen sind zumindest nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn sie lediglich eine pauschale ärztliche Bescheinigung vorlegen, nach der ihnen z.B. eine allgemeine Sporttherapie oder Krankengymnastik angeraten wird. Der Abzug setzt nämlich eine besondere ärztliche Verordnung im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV voraus. So hat es das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 30.01.2019 (7 K 2297/17) entschieden. Weiterlesen